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Exportkontrollen im Bereich der Rüstungsgüter
Das Kriegsmaterialgesetz bezweckt, durch die Kontrolle der Herstellung und des Transfers von Kriegsmaterial und der entsprechenden Technologie die internationalen Verpflichtungen der Schweiz zu erfüllen sowie ihre aussenpolitischen Grundsätze zu wahren; dabei soll eine an die Bedürfnisse ihrer Landesverteidigung angepasste industrielle Kapazität aufrechterhalten werden können.
Simon Plüss
Ressortleiter
Exportkontrollen / Kriegsmaterial
Holzikofenweg 36
CH-3003 Bern
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