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Seit dem 1. Januar 2003 bildet das Bundesgesetz über die Durchsetzung von internationalen Sanktionen (Embargogesetz, EmbG) die rechtliche Grundlage für die Umsetzung von Sanktionsmassnahmen der Schweiz. Das Embargogesetz ist ein sog. Rahmengesetz, welches allgemeingültige Sachverhalte (Zweck, Zuständigkeiten, Auskunftspflicht, Kontrolle, Datenschutz, Amts- und Rechtshilfe, Rechtsschutz, Strafbestimmungen) regelt. Die konkreten, z.B. gegenüber einem Staat oder einem Regime erlassenen Zwangsmassnahmen sind in separaten, auf dieses Gesetz abgestützten Verordnungen enthalten. Vor Inkrafttreten des EmbG stützten sich die Sanktionsmassnahmen direkt auf die Bundesverfassung (Art. 184 Abs.3) ab.
Vernehmlassungsverfahren zur Änderung des Embargogesetzes (2010/2011)
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Sanktionen
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