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Der Bundesrat beschloss am 14.02.2007 Zwangsmassnahmen gegenüber der Islamischen Republik Iran und erliess eine entsprechende Verordnung. Mit dieser Verordnung setzte die Schweiz die UNO-Sicherheitsratsresolutionen 1737 (2006), 1747 (2007), 1803 (2008) und 1929 (2010) um. Am 19.01.2011 beschloss der Bundesrat, die Sanktionsmassnahmen gegenüber Iran dem Niveau der wichtigsten Handelspartner der Schweiz anzupassen. Die Verordnung vom 14.02.2007 wurde dazu einer Totalrevision unterzogen. Am 04.04.2012 und 04.07.2012 beschloss der Bundesrat, die Sanktionen ähnlich jenen der wichtigsten Handelspartner zu verschärfen und die Verordnung wurde dementsprechend angepasst.
Handelsbeschränkungen
Dienstleistungssanktionen
Finanzierungs- und Beteiligungsbeschränkungen
Sperrung von Vermögenswerten
Beschränkungen von Geldtransfers und Finanzdienstleistungen
Weitere Massnahmen
Informationen |
Änderungen PDF |
Änderungen XML |
Konsolidierte Version |
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Änderung vom 25.03.2013 mit Inkrafttreten am 27.03.2013 |
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Stand am 26.11.2012
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