Staatssekretariat für Wirtschaft SECO

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Verordnung über Massnahmen gegenüber der Islamischen Republik Iran

Der Bundesrat beschloss am 14.02.2007 Zwangsmassnahmen gegenüber der Islamischen Republik Iran und erliess eine entsprechende Verordnung. Mit dieser Verordnung setzte die Schweiz die UNO-Sicherheitsratsresolutionen 1737 (2006), 1747 (2007), 1803 (2008) und 1929 (2010) um. Am 19.01.2011 beschloss der Bundesrat, die Sanktionsmassnahmen gegenüber Iran dem Niveau der wichtigsten Handelspartner der Schweiz anzupassen. Die Verordnung vom 14.02.2007 wurde dazu einer Totalrevision unterzogen. Am 04.04.2012 und 04.07.2012 beschloss der Bundesrat, die Sanktionen ähnlich jenen der wichtigsten Handelspartner zu verschärfen und die Verordnung wurde dementsprechend angepasst.

  Handelsbeschränkungen

  • Lieferverbot für bestimmte Dual-Use-Güter (Art. 2 Abs.1 sowie Anhang 1)
  • Beschaffungsverbot für bestimmte Dual-Use-Güter (Art. 3 sowie Anhang 1)
  • Bewilligungspflicht für die Lieferung bestimmter Dual-Use-Güter (Art. 4 Abs. 1 Bst. a sowie Anhang 2)
  • Lieferverbot für Rüstungsgüter (Art. 5 Abs. 1)
  • Lieferverbot für Repressionsgüter (Art. 5 Abs. 2 sowie Anhang 3)
  • Liefer-, Finanzierungs- und Dienstleistungsverbot für Ausrüstung und Technologie zu Überwachungszwecken (Art. 5a  Abs. 1 bis 3 sowie Anhang 3a)
  • Beschaffungsverbot für Rüstungs- und Repressionsgüter (Art. 5 Abs. 4 sowie Anhang 3)
  • Lieferverbot für bestimmte Güter der Öl-, Gas- und petrochemischen Industrie (Art. 6 Abs. 1 sowie Anhang 4)
  • Meldepflichten betreffend Erdöl, Erdölprodukte und petrochemische Produkte (Art. 6a sowie Anhänge 4a und 4b)
  • Lieferverbot für Edelmetalle und Diamanten (Art. 6b sowie Anhang 4c)
  • Meldepflicht betreffend Banknoten und Münzen (Art 6c)

Dienstleistungssanktionen

  • Verbot der Erbringung von Dienstleistungen, der Gewährung von Finanzmitteln, von Investitionen und Jointventures im Zusammenhang mit bestimmten Dual-Use-Gütern (Art. 2 Abs. 2 und 3)
  • Bewilligungspflicht für die Erbringung von Dienstleistungen, die Gewährung von Finanzmitteln, von Investitionen und Jointventures im Zusammenhang mit bestimmten Dual-Use-Gütern (Art. 4 Abs. 1 Bst. b)
  • Verbot der Erbringung von Dienstleistungen, der Gewährung von Finanzmitteln, von Investitionen und Jointventures im Zusammenhang mit Rüstungs- und Repressionsgütern (Art. 5 Abs. 3)
  • Verbot der Erbringung von Dienstleistungen, der Gewährung von Finanzmitteln und von Investitionen im Zusammenhang mit Gütern der Öl- und Gasindustrie (Art. 6 Abs. 2)

Finanzierungs- und Beteiligungsbeschränkungen

  • Beschränkung der Verpflichtungen der Schweizerischen Exportrisikoversicherung (SERV) (Art. 7)
  • Verbot der Gewährung von Darlehen und Krediten im Öl-, Gas und petrochemischen Bereich (Art. 8 Abs. 1)
  • Verbot von Beteiligungen und Jointventures im Öl-, Gas und petrochemischen Bereich (Art. 8 Abs. 2)
  • Verbot bestimmter Investitionen im Öl-, Gas und petrochemischen Bereich (Art. 8 Abs. 3)
  • Iranischen Personen und Organisationen ist es untersagt, an bestimmten Unternehmen Beteiligungen zu erwerben, mit ihnen Jointventures zu gründen und ihnen Darlehen und Kredite zu gewähren (Art. 9)

Sperrung von Vermögenswerten

  • Sperrung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen bestimmter natürlicher Personen, Unternehmen und Organisationen (Art. 10 Abs. 1 sowie Anhänge 5, 6 und 7)
  • Verbot der Überweisung und Zurverfügungstellung von Geldern sowie wirtschaftlichen Ressourcen  und der Erbringung von speziellen Zahlungsverkehrsdiensten (Art. 10 Abs. 2)
  • Meldepflicht für gesperrte Vermögenswerte (Art. 11)

Beschränkungen von Geldtransfers und Finanzdienstleistungen

  • Meldepflicht für Geldtransfers über 10'000 Franken (Art. 12 Abs. 1)
  • Bewilligungspflicht für Geldtransfers über 50'000 Franken (Art. 12 Abs. 2)
  • Verbot neuer Bankbeziehungen mit Iran (Art. 13)
  • Sorgfaltspflichten im Verkehr mit iranischen Banken und Wechselstuben (Art. 14)
  • Verbote bezüglich des Kaufs und Verkaufs von staatlichen und staatlich garantierten Anleihen (Art. 15)
  • Verbote für Versicherungen und Rückversicherungen (Art. 16)
  • Erfüllungsverbot für bestimmte Forderungen (Art. 19)

Weitere Massnahmen

  1. Verbot von Wartungsdiensten für iranische Frachtflugzeuge bei Verdacht auf illegale Ladung (Art. 17)
  2. Ein- und Durchreiseverbot für bestimmte natürliche Personen (Art. 18 sowie Anhänge 5 und 6)

Verordnung

Informationen

Änderungen PDF

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Konsolidierte Version

Änderung vom 25.03.2013 mit Inkrafttreten am 27.03.2013


Typ: PDF
Iran_Delta
2013-03-25

(46 Kb | Typ: PDF)

Typ: ZIP
Iran_Delta
2013-03-25

(5 Kb | Typ: ZIP)

Typ: PDF
Iran
2013-03-27

(361 Kb | Typ: PDF)

Stand am 26.11.2012



Typ: PDF
Iran
2012-11-26

(253 Kb | Typ: PDF)

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Links zum Thema

UNO-Resolutionen

Typ: PDF

29.05.2007 | 98 kb | PDF
Typ: PDF

20.03.2008 | 47 kb | PDF
Typ: PDF

22.06.2010 | 83 kb | PDF

Melde- und Bewilligungspflicht für Geldtransfers (Artikel 12)

Typ: PDF

26.04.2013 | 156 kb | PDF
Typ: PDF

07.03.2011 | 27 kb | PDF
Typ: DOC

14.01.2013 | 140 kb | DOC
Typ: DOC

14.01.2013 | 148 kb | DOC

Meldepflicht betreffend Erdöl, Erdölprodukte und petrochemische Produkte (Art. 6a)

Typ: DOC

14.01.2013 | 114 kb | DOC


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