Grundlegendes
Die CE-Kennzeichnung ist ein Konformitätszeichen, das zum Ausdruck bringt, dass ein bestimmtes Produkt in Übereinstimmung mit den massgebenden EU-Vorschriften hergestellt wurde, welche die Anbringung der Kennzeichnung verlangen.
Die CE-Kennzeichnung besagt, dass ein Produkt die grundlegenden Anforderungen erfüllt und gleichzeitig die vorgeschriebenen Konformitätsbewertungsverfahren erfolgreich durchlaufen hat.
Braucht es eine CE-Kennzeichnung in der Schweiz?
Die CE-Kennzeichnung wird in der Schweiz nicht verlangt. Allerdings dürfen Produkte ohne weiteres die CE-Kennzeichnung in der Schweiz tragen.
Die CE-Kennzeichnung wird demgegenüber verlangt, wenn ein Produkt, das unter den Geltungsbereich einer oder mehrerer EG-Richtlinien fällt, welche die Anbringung der CE-Kennzeichnung vorschreiben, im EWR in Verkehr gebracht, d.h. beispielsweise von der Schweiz aus dorthin exportiert, wird.
Wer ist für die Anbringung der CE-Kennzeichnung verantwortlich?
Grundsätzlich trägt der Inverkehrbringer (namentlich der Hersteller oder Importeur) die Verantwortung dafür, dass die CE-Kennzeichnung rechtmässig auf dem kennzeichnungspflichtigen Produkt angebracht wird.
Bei Produkten, für die der Hersteller die Konformität mit den Produktanforderungen selber erklären kann (Modul A), darf der Hersteller – auch der schweizerische – die CE-Kennzeichnung selber anbringen, sofern die Voraussetzungen dazu erfüllt sind.
Bei Produkten, deren Konformität eine im EWR anerkannte Drittstelle (sog. „notified body“) bescheinigen muss (Module Aa bis Hbis), darf der Hersteller die CE-Kennzeichnung nur anbringen, wenn diese Stelle aufgrund des positiven Ausgangs des Konformitätsbewertungsverfahrens ihr Einverständnis dazu erteilt.
Welche Produkte müssen die CE-Kennzeichnung tragen?
Jede einzelne EG-Harmonisierungsrichtlinie bestimmt, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Produkt die CE-Kennzeichnung tragen muss.
Es liegt in der Verantwortung des Hersteller, dafür zu sorgen, dass sein Produkt alle Anforderungen sämtlicher Richtlinien erfüllt, die für sein Produkt massgebend sind.
Bis heute gibt es insgesamt 20 EG-Richtlinien (im sog. New Approach-Bereich), welche die CE-Kennzeichnung verlangen.
Es sind dies:
einfache Druckbehälter, Sicherheit von Spielzeug, Bauprodukte, Elektromagnetische Verträglichkeit, Maschinen, Persönliche Schutzausrüstungen, Nichtselbsttätige Waagen, aktive implantierbare medizinische Geräte, Gasverbrauchseinrichtungen, Warmwasserheizkessel, Explosivstoffe für zivile Zwecke, Medizinprodukte, Geräte und Schutzsysteme in explosionsgefährdeten Bereichen, Sportboote, Aufzüge, Niederspannungserzeugnisse, Druckgeräte, In-Vitro-Diagnostika, Radio- und Telekommunikationsendeinrichtungen, Seilbahnen für den Personenverkehr.