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Bundesgesetz über die technischen Handelshemmnisse (THG)
Revision des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse (THG): Inkrafttreten per 1. Juli 2010
Verabschiedung der Teilrevision des THG durch die Eidgnössischen Räte
Die Eidgenössischen Räte haben die Vorlage zur Teilrevision des THG am 12. Juni 2009 verabschiedet. Kern der Vorlage ist die autonome Einführung des sogenannte „Cassis-de-Dijon"-Prinzips durch die Schweiz. Nach Inkrafttreten der Revision können Produkte, die in der EG bzw. im EWR rechtmässig in Verkehr sind, grundsätzlich auch in der Schweiz ohne zusätzliche Kontrollen frei zirkulieren. Bei den Produkten handelt es sich beispielsweise um Lebensmittel, Kosmetika und Textilien. Ausnahmen sind nur zum Schutz überwiegender öffentlicher Interessen möglich und sind auf einer Negativliste aufgeführt.
Um die Schweizer Produzenten nicht zu benachteiligen werden folgende Massnahmen getroffen:
Für Lebensmittel ist eine Sonderregelung zur Anwendung des „Cassis-de-Dijon" Prinzips vorgesehen. Lebensmittel, die die schweizerischen Produktevorschriften nicht erfüllen, aber diejenigen der EG oder eines EG-/EWR-Mitgliedstaates und dort rechtmässig in Verkehr sind, können auch in der Schweiz in Verkehr gebracht werden. Sie brauchen dafür aber beim Erstimport eine Bewilligung des Bundesamtes für Gesundheit. Diese wird in Form einer Allgemeinverfügung erteilt und gilt für gleichartige Lebensmittel.
Weitere Revisionspunkte betreffen Erleichterungen bei der Produkteinformation.
Das Gesetz zur THG-Revision wird ergänzt werden durch eine Vollzugsverordnung. Die THG-Revision und dazugehörende Vollzugsverordnung werden in der ersten Jahreshälfte 2010 in Kraft treten.Teilrevision des THG: Botschaft verabschiedet
Zahlreiche technische Handelshemmnisse zwischen der Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft (EG) tragen zu überhöhten Preisen in der Schweiz bei. Deshalb hat der Bundesrat am 25. Juni 2008 die Botschaft zur Teilrevision des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse (THG) verabschiedet. Die geplante Revision dürfte der Schweizer Volkswirtschaft einen Wachstumsimpuls von mehr als 0.5% des Bruttoinlandproduktes (BIP) verleihen.
Teilrevision des THG: Zwischenentscheid des Bundesrates über Ausnahmen vom Cassis-de-Dijon-Prinzip
Im Rahmen der Teilrevision des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse (THG) hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 31. Oktober 2007 über die Ausnahmen vom künftigen Cassis-de-Dijon-Prinzip diskutiert und entschieden, dass dieses Prinzip in 18 Fällen nicht zur Anwendung gelangen soll.
Teilrevision des THG: Breite Zustimmung in der Vernehmlassung
Der Bundesrat hat am 4. Juli 2007 Kenntnis vom Ergebnis der Vernehmlassung über die Teilrevision des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse (THG) genommen und das weitere Vorgehen festgelegt. Die Teilrevision ist in der Vernehmlassung auf breite Zustimmung gestossen.
Teilrevision des THG: Stellungnahmen zum Vernehmlassungsverfahren
Die Vernehmlassungsfrist zur Revision des THG ist am 16. März 2007 abgelaufen. Bis zum 16. April 2007 sind rund 160 Stellungnahmen von Kantonen, in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien, gesamtschweizerischen Dachverbänden der Gemeinden, Städte und Berggebiete, von gesamtschweizerischen Dachverbänden der Wirtschaft sowie von weiteren Vernehmlassern eingegangen. Darin eingeschlossen sind auch diejenigen Stellungnahmen, die indirekt über die Dachverbände zugestellt worden sind. Sämtliche Stellungnahmen sind in ihrer Originalsprache auf dem Internet aufgeschaltet und über die fünf untenstehenden Links abrufbar.
Massgebend ist die Originalsprache der Stellungnahme (die in französischer Sprache verfasste Stellungnahme der Vereinigung Schweizer Weinhandel ist einzig unter dem französischen Namen "association suisse du commerce des vins" und nicht unter dem deutschen oder italienischen Namen "Vereinigung Schweizer Weinhandel" bzw. "associazione svizzera del commercio dei vini" aufgeschaltet).
Teilrevision des THG: Eröffnung der Vernehmlassung
Der Bundesrat hat am 29. November 2006 das Vernehmlassungsverfahren zur Revision des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse (THG) eröffnet. Mit dieser Revision soll das bestehende Instrumentarium zur Beseitigung technischer Handelshemmnisse durch ein zusätzliches Instrument, das Cassis-de-Dijon-Prinzip, ergänzt werden. Die Vernehmlassung dauerte bis zum 16. März 2007.
Formulare 1 - 7 «Begründung für Ausnahmen vom "Cassis de Dijon"-Prinzip"»
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