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Wie beim Personenverkehr unterliegt auch der Warenverkehr über Landesgrenzen hinweg gewissen Regeln und Einschränkungen. Diese dienen beispielsweise dem Schutz der Gesundheit, der Umwelt und der Verbraucher oder sind durch wirtschafts- oder fiskalpolitische Motive begründet. Die betreffenden Massnahmen reichen von der Datenerhebung zu statistischen Zwecken oder der Erhebung von Zöllen und Abgaben über Anforderungen an die Beschaffenheit, die Deklaration und die Bewilligung von Produkten bis hin zu Ein- und Ausfuhrverboten für gewisse Waren.
Zu den Aufgaben des SECO im Bereich des Warenverkehrs gehören namentlich die Mitwirkung bei der Ausgestaltung der diesbezüglichen internationalen und nationalen Rahmenbedingungen. Dabei verfolgen wir das Ziel, die bestehenden Hindernisse im Warenverkehr im In- und Ausland bestmöglich zu beseitigen und den Marktzugang schweizerischer Produkte auf ausländischen Märkten zu verbessern.
Zu diesem Zweck ist die Schweiz internationalen Abkommen beigetreten, hat bilaterale Abkommen abgeschlossen oder einseitige Massnahmen zugunsten der Entwicklungsländer getroffen.
Im Inland gewährleistet zudem das Bundesgesetz über die technischen Handelshemmnisse (THG), dass schweizerische Produktevorschriften den Import und das Inverkehrbringen von Waren nicht in ungerechtfertigter Weise beeinträchtigen.
Im Bereich des internationalen Warenverkehrs ist das SECO für die nachstehenden Themen verantwortlich:
Tarifäre Handelshemmnisse:
Nichttarifäre Handelshemmnisse (NTB):
NTBs sind staatliche oder private Massnahmen mit handelsbeschränkender Wirkung, die nicht im Bereich der Zoll- und Ursprungspolitik anzusiedeln sind. Darunter fallen namentlich:
Von zunehmender Bedeutung sind auch Handelsbeschränkungen aufgrund unterschiedlicher Anforderungen an Produkte, die sogenannten technischen Handelshemmnisse (TBT), die als Massnahmen gleicher Wirkung wie mengenmässige Beschränkungen gelten. Folgende Informationen zu dieser Thematik sind auf dieser Seite verfügbar:
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