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E-Commerce
Wer ab dem 1. April 2012 Waren, Werke oder Leistungen im elektronischen Geschäftsverkehr anbietet (Online-Angebot von Produkten oder Dienstleistungen) muss kumulativ die nachfolgenden Vorgaben erfüllen (Art. 3 Abs. 1 lit. s UWG):
Diese Vorgaben finden keine Anwendung auf die Sprachtelefonie und auf Verträge, die ausschliesslich durch den Austausch von elektronischer Post oder durch vergleichbare individuelle Kommunikation geschlossen werden (Art. 3 Abs. 2 UWG).
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