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Gestützt auf das revidierte UWG (Art. 10 Abs. 3), das am 1. April 2012 in Kraft getreten ist, kann der Bund klagen, wenn er es zum Schutz des öffentlichen Interesses als nötig erachtet, namentlich wenn:
Die Interventionskompetenzen des Bundes bestehen in Folgendem:
Was der Bund nicht kann:
Beschwerden gegen unlautere Geschäftspraktiken können beim SECO mit dem zur Verfügung gestellten Beschwerdeformular auf folgende Art und Weise hinterlegt werden:
Per Briefpost an:
Staatssekretariat für Wirtschaft SECO
Ressort Recht
Holzikofenweg 36
CH-3006 Bern
Mit E-Mail-Versand des Online-Beschwerdeformulars an:
fair-business@seco.admin.ch
Mit Telefax-Versand des Beschwerdeformulars an:
+41 31 324 09 56
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