Gebäude, Räume, Lager, Verkehrswege, Beleuchtungsanlagen, Absaugungs- und Lüftungsanlagen, Arbeitsplätze, Betriebseinrichtungen, Schutzausrüstungen und sanitäre Einrichtungen sind sauber und in gutem, funktionstüchtigem Zustand zu halten.
Die Wegleitung zu den Verordnungen 3 und 4 zum Arbeitsgesetz enthält nähere Angaben dazu:
Eine Studie in Zusammenarbeit mit dem SECO hat ergeben, dass die Instandhaltung von Lüftungsanlagen mangelhaft ist:
Letzte Änderung 11.03.2016