Das Staatssekretariat
für Wirtschaft SECO hat am 30. Juni 2020 eine Studie über mögliche
Umweltauswirkungen des Freihandelsabkommens EFTA-Mercosur publiziert.
Die Studie kommt zum Schluss, dass die Umweltauswirkungen insgesamt
gering ausfallen dürften.
Im Rahmen des Aktionsplans «Grüne Wirtschaft» des Bundesrates hat das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Umwelt (BAFU) und dem Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) im Juni 2019 eine Umweltverträglichkeitsprüfung des FHA in Auftrag gegeben, welche vom World Trade Institute der Universität Bern durchgeführt wurde.
Die Studie analysiert mögliche positive und negative Auswirkungen auf die Umwelt in der Schweiz und in den Mercosur-Staaten, die aufgrund der Veränderung der bilateralen Handelsströme durch das FHA entstehen könnten. Als Ausgangslage für die Analyse diente eine Modellierung der potenziellen Handelsströme, welche auf dem Verhandlungsresultat vom August 2019 basiert. Die Resultate beziehen sich jeweils auf das Referenzjahr 2040 (siehe Box Methodik).
Durch das FHA zwischen den EFTA-(Schweiz, Norwegen, Liechtenstein, Island) und den Mercosur-Staaten (Brasilien, Argentinien, Paraguay, Uruguay) wären die Schweizer Exporte in die Mercosur-Staaten im Jahr 2040 um 55% höher als ohne FHA (insgesamt wären die Schweizer Exporte in die Welt um 0.31% höher). Die Exporte der Mercosur-Staaten in die Schweiz wären um 5% höher (die Exporte der Mercosur-Staaten in die Welt wären insgesamt um 0.13% höher). Gesamtwirtschaftlich wäre in der Schweiz das Bruttoinlandprodukt (BIP) um 0.06% höher, in den Mercosur-Staaten um 0.01%.
Die Treibhausgasemissionen wären 2040 durch das Abkommen in der Schweiz um 0.1% höher als ohne FHA, in den Mercosur-Staaten um 0.02% und global um 0.0004%. Die Luftverschmutzung wäre in der Schweiz um 0.2% höher, in den Mercosur-Staaten und global bliebe sie mehr oder weniger unverändert.
Gemäss den Modellrechnungen wäre durch das FHA die Abholzung in den Mercosur-Staaten um 0.02% höher, im schlimmsten Fall um 0.1%. Die Autorinnen und Autoren gehen aber auf Basis aktueller wissenschaftlicher Evidenz von einem tieferen oder gar nicht vorhandenen Effekt aus. Auch in anderen Umweltbereichen werden die potenziellen Umweltauswirkungen als gering beurteilt.
Die insgesamt gering ausfallenden Umweltauswirkungen beruhen darauf, dass das FHA kaum etwas an bestehenden Handelsflüssen mit umweltintensiven Produkten ändert, bzw. keine solchen entstehen lässt. Entsprechend wurden auch keine spezifischen Produktesektoren identifiziert, deren Produktion besonders umweltschädlich ist und deren Handel durch das Abkommen signifikant zunehmen würde.
Die Umweltauswirkungen des FHA EFTA-MERCOSUR wurden basierend auf der Veränderung der Handelsströme zwischen den Handelspartnern und den Handelsströmen mit dem Rest der Welt modelliert. Die potenzielle Veränderung dieser Handelsströme wurde auf Basis der Veränderung der Zolltarifstruktur der Handelspartner mithilfe eines allgemeinen Gleichgewichtsmodells modelliert. Neben den ökonomischen Konsequenzen dieser Veränderung, wie Wirtschaftswachstum oder Beschäftigung, sind im verwendeten Modell auch Treibhausgas- und Luftschadstoffemissionen sowie Ressourcenverbrauch integriert. Mögliche Auswirkungen auf die Umwelt, welche nicht quantitativ im Modell enthalten sind, werden qualitativ auf Basis der veränderten Handelsströme diskutiert.
Die modellierte Veränderung der Handelsströme sowie dessen Umweltauswirkungen wird auf ein Referenzszenario im Jahr 2040 bezogen, damit auch zeitverzögerte Effekte berücksichtigt werden können. Dieses Referenzszenario wird basierend auf bestehenden wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Trends extrapoliert und enthält keine Umweltmassnahmen. So wurden weder nationale Gesetzgebungen oder Verpflichtungen im Rahmen internationaler Abkommen, z.B. zur Umsetzung des Pariser Klimaabkommens, oder privatwirtschaftliche Initiativen zur Etablierung nachhaltiger Lieferketten (wie z.B. das Schweizer Soja-Netzwerk) einbezogen. Die modellierten Resultate sind entsprechend als worst case-Szenario zu interpretieren.
Die Modellierung der Umweltauswirkungen basiert auf einem ökonomischen Referenzszenario, welches keine aktuellen oder zukünftigen Umweltmassnahmen in der Schweiz oder den Mercosur-Staaten einbezieht. Nationale Gesetzgebungen (wie z.B. die Umsetzung der Verpflichtungen unter dem Pariser Klimaabkommen oder privatwirtschaftliche Initiativen (wie z.B. das Schweizer Soja-Netzerk), welche die Abholzung reduzieren oder verhindern wollen, konnten also nicht berücksichtigt werden.
Damit sind die in der Studie enthaltenen Schätzungen von 0.1% bzw. 0.02% als «worst-case»-Szenario zu interpretieren.
Bezieht man all diese Aspekte mit ein, so dürfte der reale Effekt des FHA auf die Abholzung in den Mercosur-Staaten weit tiefer als die in der Studie genannten 0.1% bzw. 0.02% ausfallen.
Zudem enthält das mit den Mercosur-Staaten in der Substanz abgeschlossene Freihandelsabkommen ein umfassendes Nachhaltigkeitskapitel, in welchem sich die Vertragsparteien dazu verpflichten, den Umweltschutz nicht zu Gunsten von Handel zu lockern oder zu untergraben. Die Vertragsparteien verpflichten sich im FHA auch dazu, das Pariser Klimaabkommen effektiv umzusetzen und die nachhaltige Nutzung von Wäldern zu fördern. Mit dem Abkommen würde auch ein Dialog über nachhaltige Land- und Ernährungswirtschaft etabliert, welcher es erlauben würde, in diesem Bereich mit den Mercosur-Staaten einen konstruktiven Dialog zu pflegen.
Die geringen Umweltauswirkungen ergeben sich daraus, dass das in der Substanz abgeschlossene FHA kaum etwas an bestehenden Handelsflüssen mit umweltintensiven Produkten ändern würde. Dies weil der Handel mit diesen Gütern schon heute unilateral vollständig liberalisiert ist (wie z.B. beim Gold oder Soja als Futtermittel), oder weil die Konzessionen im FHA eine Konsolidierung der aktuellen Handelsflüsse darstellen (z.B. beim Rindfleisch). Zudem basiert die für diese Studie durchgeführte Modellierung auf dem erzielten Verhandlungsresultat vom August 2019 und beruht damit nicht auf hypothetischen, oft unverhältnismässig ambitionierten Liberalisierungsszenarien.
Gemäss der Studie wären die Schweizer Exporte in die Mercosur-Staaten im Jahr 2040 um 55% höher als ohne FHA. Dies liegt v.a. daran, dass die Märkte des Mercosur heute noch stark geschützt sind. Die Studie untersucht aber primär den Güterhandel, das Abkommen würde zusätzlich insbesondere auch den Marktzugang für schweizerische Dienstleistungserbringer erleichtern, würde Rechtssicherheit bieten und die bilateralen Wirtschaftsbeziehungen generell stärken. Auch würde das Abkommen eine Schlechterstellung gegenüber der EU verhindern, welche im Sommer 2019 ebenfalls ein FHA mit den Mercosur-Staaten abgeschlossen hat. Das Abkommen würde Schweizer Firmen Zolleinsparungen von jährlich bis 180 Millionen Franken ermöglichen. Das wäre neben den Abkommen mit der EU und mit China das grösste Zolleinsparungspotential aller Schweizer Freihandelsabkommen. Wichtig ist auch, dass das Abkommen eine neue Plattform schaffen würde, um Themen im Abkommen und allfällige Probleme anzusprechen. Neben wirtschaftlichen Fragen können auch solche im Nachhaltigkeitsbereich thematisiert werden.
Auch wenn die modellierten Exporte der Mercosur-Staaten weniger stark zunehmen würden als diejenigen der Schweiz, so würden auch sie von Abkommen profitieren. Neben den zahlreichen Erleichterungen würde das FHA vor allem auch Rechtssicherheit und Kontinuität bringen, denn der bisherige Marktzugang für die Mercosur-Staaten basiert in vielen Fällen auf dem unilateralen Schweizer System der allgemeinen Präferenzen zugunsten von Entwicklungsländern (APS). Daneben wäre das Abkommen auch ein Zeichen, dass die Mercosur-Staaten sich in die Weltwirtschaft integrieren wollen. Dies würde helfen um Investitionen anzuziehen. Schliesslich würden die Mercosur-Staaten durch das Abkommen auch von billigeren Importen aus der Schweiz profitieren.
Die Verhandlungen wurden im vergangenen August in der Substanz abgeschlossen. Seitdem läuft der übliche Prozess der juristischen Überprüfung der Texte. Es ist dabei leider zu erheblichen Verzögerungen gekommen. Einerseits wegen dem Regierungswechsel in Argentinien und der parallelen Bereinigung der EU-Mercosur Texte, andererseits wegen der Coronavirus-Situation. Aufgrund der momentanen Reisebeschränkungen werden die ausstehenden Arbeiten so weit wie möglich via Videokonferenz und Email weitergeführt. Es ist noch unklar, wann der Prozess abgeschlossen werden kann. Das Abkommen kann erst nach Abschluss dieser Arbeiten unterzeichnet werden. Danach folgen die innerstaatlichen Genehmigungsprozesse
Letzte Änderung 10.09.2020