Druckgerät ist der allgemeine Begriff für unter Druck stehende Geräte wie Behälter, Rohrleitungen, Ausrüstungsteile mit Sicherheitsfunktion und druckhaltende Ausrüstungsteile, wobei der Druck grösser als 0,5 bar ist. Druckbehälter sind geschweisste Behälter, die einem Innendruck von mehr als 0,5 bar ausgesetzt und zur Aufnahme von Luft oder Stickstoff bestimmt sind.
Die gesetzlichen Grundlagen finden sich in der Verordnung vom 25. November 2015 über die Sicherheit von Druckgeräten (Druckgeräteverordnung, DGV, SR 930.114) sowie der Verordnung vom 25. November 2015 über die Sicherheit von einfachen Druckbehältern (Druckbehälterverordnung, DBV, SR 930.113). Diese Verordnungen setzen die Anforderungen der beiden EU-Richtlinien über Druckgeräte (2014/68/EU) und einfache Druckbehälter (2014/29/EU) um.
Für die Marktkontrolle von Druckgeräten und einfachen Druckbehältern ist der Schweizerische Verein für Technische Inspektionen (SVTI) zuständig.
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Letzte Änderung 15.09.2020