Das Freihandelsabkommen EFTA-Albanien tritt am 1. November 2010 in Kraft

Bern, 11.10.2010 - Das Freihandelsabkommen EFTA-Albanien wird zwischen der Schweiz und Albanien am 1. November 2010 in Kraft treten. Das Abkommen, dem die Eidgenössischen Räte im März 2010 zugestimmt haben, wird die Zölle auf Industrieerzeugnisse und verarbeitete Landwirtschaftsprodukte beseitigen beziehungsweise reduzieren. Dieses Abkommen wird zur Dynamisierung der Handelsbeziehungen der Vetragspartner beitragen.

Das Freihandelsabkommen wird Ausfuhren mit Schweizer Ursprung den Zugang zum albanischen Markt verbessern und die weitgehende Beseitigung der gegenwärtigen Diskriminierungen ermöglichen, welche sich auf diesem Markt durch das Stabilisierungs- und Assoziationsabkommen (SAA) mit der EU ergeben[1]. - Konkret werden ab dem 1. November 2010 die bisher von Albanien auf Industrieerzeugnisse mit Schweizer Ursprung erhobenen Zölle beseitigt, was die Schweizer Exporteure mit ihren EU-Hauptkonkurrenten gleichziehen lässt. Die Schweiz wird auch in den Genuss von Zollkonzessionen auf gewisse unverarbeitete Landwirtschaftsprodukte, insbesondere Käse, kommen.

Im Gegenzug beseitigt die Schweiz mit Ausnahme einiger Produkte, die als Futtermittel verwendet werden können, alle Zölle auf Industrieerzeugnisse mit albanischem Ursprung. Zudem gewährt die Schweiz einen präferenziellen Marktzugang für gewisse Landwirtschaftsprodukte, die für Albanien von besonderem Interesse sind (namentlich natives Olivenöl und Trockenwürste).

Durch das FHA EFTA-Albanien setzt die Schweiz ihre Politik zur Unterstützung von Wirtschaftsreformen und einer Integration der Staaten der Westbalkanregion in die Strukturen der Wirtschaftszusammenarbeit auf europäischer und internationaler Ebene fort, die bereits zum Abschluss des FHA EFTA-Mazedonien (2000), des FHA EFTA-Kroatien (2001) und des
FHA EFTA-Serbien (2009, in Kraft seit 1. Oktober 2010) geführt hat. 2009 beliefen sich die Schweizer Ausfuhren nach Albanien auf 39,7 Millionen Franken gegenüber 1,6 Millionen Franken Einfuhren.

Das Freihandelsabkommen EFTA-Albanien ist am 17. Dezember 2009 von Bundespräsidentin Doris Leuthard, Vorsteherin des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements, und den zuständigen Vertretern der anderen EFTA-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen) sowie von Albanien in Genf unterzeichnet worden. Zusammen mit dem Abkommen über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen und dem bilateralen Doppelbesteuerungsabkommen, die bereits in Kraft sind, werden die Schweiz und Albanien mit diesem Abkommen über eine zeitgemässe Instrumentenpalette zur Weiterentwicklung ihrer Wirtschaftsbeziehungen verfügen.


[1] Der handelsrelevante Teil des SAA, insbesondere die Bestimmungen über die Errichtung von Freihandelsbeziehungen wird seit dem 1. Dezember 2006 durch ein Interimsabkommen angewendet. Das SAA ist nach der Ratifikation durch alle EU-Staaten am 1. April 2009 in Kraft getreten. 


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Letzte Änderung 14.05.2024

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