Anpassung der Sanktionen gegenüber Guinea-Bissau

Bern, 15.06.2012 - Der Bundesrat hat am 15. Juni 2012 die Sanktionen gegenüber Guinea-Bissau angepasst und zusätzliche 15 Mitglieder der Putschregierung den Sanktions-massnahmen unterstellt. Damit schliesst sich die Schweiz den Massnahmen an, welche die Europäische Union (EU) am 31. Mai 2012 beschlossen hatte.

Mit der Anpassung der Sanktionen werden 15 weitere hochrangige Mitglieder der Militärführung von Guinea-Bissau den Sanktionsmassnahmen unterstellt. Die Gelder und anderen Vermögenswerte dieser Personen in der Schweiz werden eingefroren, darüber hinaus dürfen sie nicht mehr in die Schweiz einreisen oder durch die Schweiz reisen.

Als Reaktion auf den Militärputsch vom 12. April 2012 in Guinea-Bissau hatte der Bundesrat am 1. Juni 2012 Sanktionen gegenüber sechs hochrangigen Mitgliedern der Militärführung erlassen. Da die politische Lage in Guinea-Bissau nach wie vor angespannt ist, beschloss der Bundesrat, die Sanktionsmassnahmen im Einklang mit der EU auszuweiten. Die neuen Massnahmen treten am 16. Juni 2012 in Kraft.

Der Bundesrat unterstützt weiterhin die Forderung des UNO-Sicherheitsrates und der EU, dass das Militärkommando die Macht abzugeben hat, die verfassungsmässige Ordnung wieder herzustellen ist und demokratische Wahlprozesse zu respektieren sind.


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Letzte Änderung 14.05.2024

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