Stellenmeldepflicht 2021: Verbesserte Transparenz bei meldepflichtigen Berufsarten

Bern, 06.05.2022 - Im Jahr 2021 mussten Arbeitgeber offene Stellen aus 34 Berufsarten melden, wie der am 6. Mai 2022 publizierte 3. Monitoringbericht des Staatsekretariats für Wirtschaft (SECO) über den Vollzug der Stellenmeldepflicht zeigt. Aufgrund der covid-bedingten hohen Arbeitslosigkeit hatte sich die Anzahl der meldepflichtigen Berufsarten gegenüber 2020 fast verdoppelt. Analysen der Universität Zürich zeigen, dass die Stellenmeldepflicht für Stellensuchende mehr Transparenz über Stellenangebote in meldepflichtigen Berufen schafft.

Seit 2018 gilt für Berufe mit hoher Arbeitslosigkeit die Stellenmeldepflicht: Betriebe müssen offene Stellen den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) melden. Bundesrat und Parlament wollen so die offenen Stellen in diesen Berufen für registrierte Stellensuchende besser sichtbar machen – und damit das Potenzial der inländischen Arbeitskräfte in der Schweiz stärker ausschöpfen. Das SECO veröffentlicht heute den 3. Monitoringbericht über den Vollzug der Stellenmeldepflicht und setzt die Ergebnisse im Jahr 2021 ins Verhältnis zu den Jahren 2019 und 2020. Die Stellenmeldepflicht wurde auch im Jahr 2021 gesetzeskonform und effizient umgesetzt.

9000 erfolgreiche Vermittlungen
Im Jahr 2021 unterlagen 34 Berufsarten der Meldepflicht (Berufsarten mit einer Arbeitslosenquote von mindestens 5 Prozent). Aufgrund der covid-bedingten hohen Arbeitslosigkeit im Berechnungszeitraum Oktober 2019 bis September 2020 hatte sich die Anzahl der meldepflichtigen Berufsarten gegenüber dem Vorjahr auf 34 verdoppelt. Auch der Anteil derjenigen Personen am gesamten Arbeitsmarkt, die in meldepflichtigen Berufsarten erwerbstätig sind, hat sich von 6,7 Prozent (2020) auf 14,7 Prozent (2021) gut verdoppelt.

Im Jahr 2021 wurden bei den RAV insgesamt rund 463 000 Stellen erfasst. Gut 360 000 davon waren meldepflichtig. Die meisten der meldepflichtigen Stellen sind dem Baugewerbe (26%), der Industrie (22%) und der Gastronomie (18%) zuzuordnen. Während Arbeitgeber im Bau und in der Industrie für die Rekrutierung und somit auch für die Meldung bei den RAV mehrheitlich private Arbeitsvermittler beauftragen, melden Arbeitgeber aus dem Gastgewerbe ihre Stellen grossmehrheitlich selbst bei den RAV.

Die Personalberatenden in den RAV konnten mit insgesamt 250 000 Kandidaten-vorschlägen an die Arbeitgeber und Bewerbungsaufforderungen gegen 9000 Stellensuchende erfolgreich vermitteln. Die Stellensuchenden, die eine gemeldete Stelle über das Stellenportal der öffentlichen Arbeitsvermittlung Job-Room (www.job-room.ch) fanden und dann angestellt wurden, oder direkt von Arbeitgebern kontaktiert wurden, sind darin nicht enthalten.

Sehr hohe Transparenz bei Stellenangeboten
Das SECO hat den Stellenmarkt-Monitor Schweiz der Universität Zürich beauftragt, das Rekrutierungsverhalten vor und nach der Einführung der Stellenmeldepflicht zu untersuchen. Demnach hat die Einführung der Stellenmeldepflicht die Transparenz über Stellenangebote in meldepflichtigen Berufen für registrierte Stellensuchende verbessert. 2021 waren insgesamt über 90 Prozent der offenen Stellen in Berufen mit hoher Arbeitslosigkeit bei den RAV gemeldet und im Internet zugänglich.


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Letzte Änderung 04.04.2023

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