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Abstimmung über die Änderung des Kriegsmaterialgesetzes

Am 19. Dezember 2025 hat das Parlament das Kriegsmaterialgesetz geändert. Die Änderung soll es dem Bundesrat ermöglichen, angemessen auf die neuen sicherheits- und aussenpolitischen Herausforderungen zu reagieren, vor denen die Schweiz heute steht – in einem geopolitischen Umfeld, das sich in den vergangenen Jahren stark verschlechtert hat. Gegen die Änderung wurde das Referendum ergriffen; die Stimmbevölkerung entscheidet darüber am 29. November 2026 an der Urne.

Zwei Personen schreiten zur Abstimmung

Am 29. September 2026 hat der Bundespräsident im Namen des Bundesrates die Abstimmungskampagne zur Änderung des Kriegsmaterialgesetzes eröffnet:

Die Vorlage

Das Kriegsmaterialgesetz legt fest, unter welchen Voraussetzungen Waffen, Waffensysteme und Waffenteile exportiert werden dürfen. Ein Export wird beispielsweise nicht bewilligt, wenn das Bestimmungsland in einen bewaffneten Konflikt verwickelt ist oder Menschenrechte verletzt. Ausgeschlossen ist ein Export auch, wenn das Risiko besteht, dass das Kriegsmaterial gegen die Zivilbevölkerung eingesetzt oder unerlaubt weitergegeben wird.

Die verschiedenen Konflikte der vergangenen Jahre haben die Sicherheitslage deutlich verschlechtert – auch in Europa. Damit der Bundesrat angemessen auf die neuen Herausforderungen reagieren kann, hat das Parlament beschlossen, die Bedingungen für den Export von Kriegsmaterial anzupassen:

  • Kriegsmaterial darf neu an einen Partnerstaat (vgl. Anhang 2 der Kriegsmaterialverordnung) geliefert werden, der in einen bewaffneten Konflikt verwickelt ist, sofern dies mit der Neutralität und den aussen- oder sicherheitspolitischen Interessen der Schweiz vereinbar ist;
  • der Bundesrat kann von den Bewilligungskriterien abweichen, jedoch nur, wenn ausserordentliche Umstände vorliegen und dies zur Wahrung der Interessen der Schweiz erforderlich ist;
  • Staaten, die Schweizer Kriegsmaterial kaufen, müssen nicht mehr in jedem Fall die Einwilligung der Schweiz einholen, bevor sie dieses an ein anderes Land weitergeben. Die Schweiz wird diese Einwilligung über die Nichtwiederausfuhr-Erklärung aber weiterhin verlangen, wenn aussen-, neutralitäts- oder sicherheitspolitische Gründe dies erfordern. Bereits eingegangene Verpflichtungen für früher geliefertes Kriegsmaterial gelten weiterhin.

Wie schon heute müssen alle Ausfuhrbewilligungen weiterhin mit dem Neutralitätsrecht, den Menschenrechten und den übrigen internationalen Verpflichtungen der Schweiz vereinbar sein.

Gegen diese Änderungen wurde das Referendum ergriffen. Deshalb wird die Vorlage dem Volk zur Abstimmung vorgelegt.

Argumente des Referendumskomitees

Aus Sicht des Referendumskomitees werde das Kriegsmaterialgesetz geschwächt, da Waffenexporte an Unrechtsregime ermöglicht werden sollen, die in Kriege verwickelt sind oder Menschenrechte systematisch verletzen. Mit dem Verzicht auf Nichtwiederausfuhr-Erklärungen verliere die Schweiz darüber hinaus jegliche Kontrolle, weshalb nicht nur Unrechtsregime, sondern auch Terrororganisationen wieder an Schweizer Waffen gelangen könnten.

Position von Bundesrat und Parlament

Wie die aktuelle Lage zeigt, hat das Risiko bewaffneter Konflikte zugenommen. Auch europäische Staaten, in die über 80 Prozent der Schweizer Kriegsmaterialexporte gehen, könnten in solche Konflikte verwickelt werden. Die Änderung des Kriegsmaterialgesetzes stellt sicher, dass Partnerstaaten der Schweiz, sofern dies das Neutralitätsrecht zulässt, auch im Konfliktfall mit Kriegsmaterial beliefert werden können und dass sie in der Schweiz gekauftes Material weitergeben dürfen.

In Krisenzeiten versorgen Rüstungsindustrien zuerst ihr eigenes Land. Wer nichts zu bieten hat, kann auch nichts verlangen. Will die Schweiz beliefert werden, wenn sie es einmal nötig hat, muss sie selbst Kriegsmaterial anbieten und in internationale Wertschöpfungsketten eingebunden bleiben. Nur unter dieser Voraussetzung kann sie eine wettbewerbsfähige Rüstungsindustrie aufrechterhalten – nicht als Selbstzweck, sondern weil ihre Sicherheit davon abhängt.

Die Gesetzesänderung stärkt damit die Sicherheit der Schweiz, weil sie ihre Verhandlungsposition auf dem Rüstungsmarkt festigt. Dies ist umso wichtiger, als unser Land als neutraler Staat keinem Verteidigungsbündnis angehört.

Aus all diesen Gründen empfehlen Bundesrat und Parlament, die Änderung des Kriegsmaterialgesetzes anzunehmen.

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