Akteure der Arbeitslosenversicherung und öffentlichen Arbeitsvermittlung
Die Arbeitslosenversicherung und die öffentliche Arbeitsvermittlung bestehen aus verschiedenen Institutionen, die eng zusammenarbeiten. Jede dieser Stellen trägt dazu bei, dass die Versicherten unterstützt, Leistungen korrekt ausbezahlt und Arbeitsplätze erhalten werden.

Aufsichtskommission der Arbeitslosenversicherung
Die Aufsichtskommission ist eine ausserparlamentarische Kommission des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung. Sie wurde 1978 eingesetzt und überwacht die finanzielle Stabilität der Arbeitslosenversicherung.
Aufgaben der Kommission sind unter anderem:
- Überwacht Stand und Entwicklung des Ausgleichsfonds
- Prüft Jahresrechnung und Jahresbericht zuhanden des Bundesrates
- Berät den Bundesrat in finanziellen und rechtlichen Fragen der Arbeitslosenversicherung
- Entscheidet über Beiträge für die Arbeitsmarktforschung
- Erlässt Richtlinien für arbeitsmarktliche Massnahmen
- Genehmigt Budgets und Rechnungen der Kassen, Kantone und der Ausgleichsstelle
Die Kommission besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der Sozialpartner, der Kantone, des Bundes und der Wissenschaft.
Ausgleichsstelle der Arbeitslosenversicherung
Die Ausgleichsstelle der Arbeitslosenversicherung ist beim Staatssekretariat für Wirtschaft SECO angesiedelt. Sie sorgt für die finanzielle und administrative Abwicklung der Arbeitslosenversicherung auf nationaler Ebene.
Aufgaben der Ausgleichsstelle sind unter anderem:
- Führt den Ausgleichsfonds der Arbeitslosenversicherung
- Koordiniert die Finanzflüsse zwischen Bund, Kantonen und Arbeitslosenkassen
- Überwacht die Auszahlung der Versicherungsleistungen
- Erstellt die Jahresrechnung und den Jahresbericht des Fonds
- Stellt sicher, dass die gesetzlichen Bestimmungen einheitlich angewendet werden
- Unterstützt die Aufsichtskommission in fachlichen und finanziellen Fragen
Die Ausgleichsstelle arbeitet eng mit den kantonalen Amtsstellen, den Arbeitslosenkassen und weiteren Partnern der Arbeitslosenversicherung zusammen.
Regionale Arbeitsvermittlungszentren RAV
Die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren RAV sind die erste Anlaufstelle für stellensuchende Personen. Sie unterstützen Arbeitnehmende beim Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt und beraten Unternehmen bei der Stellenbesetzung.
Aufgaben der RAV sind unter anderem:
- Beratung und Unterstützung von Stellensuchenden während der Arbeitssuche
- Vermittlung offener Stellen über den Job-Room
- Unterstützung bei der Erstellung von Bewerbungsunterlagen und der Vorbereitung auf Vorstellungsgespräche
- Überprüfung der Bewerbungsaktivitäten
- Einleitung von Sanktionen bei Fehlverhalten
- Prüfung und Entscheid über den Einsatz arbeitsmarktlicher Massnahmen (AMM)
- Beraten von Arbeitgebenden bei der Rekrutierung von Personal
- Unterstützung und Beratung von Arbeitgebenden bei Massenentlassungen
Die RAV sind kantonal organisiert und arbeiten eng mit den Arbeitslosenkassen sowie weiteren Institutionen der öffentlichen Arbeitsvermittlung zusammen.
Arbeitslosenkassen
Die Arbeitslosenkassen berechnen und bezahlen die Leistungen der Arbeitslosenversicherung. Sie sind dafür verantwortlich, dass anspruchsberechtigte Personen und Arbeitgebende die ihnen zustehenden Entschädigungen korrekt und rechtzeitig erhalten.
Aufgaben der Arbeitslosenkassen sind unter anderem:
- Prüfen Anmeldungen und Leistungsansprüche von versicherten Personen
- Berechnen und zahlen Arbeitslosen-, Kurzarbeits-, Schlechtwetter- und Insolvenzentschädigung aus
- Informieren Versicherte über Rechte und Pflichten
- Führen die erforderlichen Akten und Daten
- Arbeiten eng mit den RAV und den kantonalen Amtsstellen zusammen
Es gibt öffentliche und private Arbeitslosenkassen.
Kantonale Arbeitsämter
Die kantonalen Amtsstellen setzen die Arbeitslosenversicherung auf kantonaler Ebene um. Sie koordinieren die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Akteuren und stellen sicher, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.
Aufgaben der kantonalen Arbeitsämtern sind unter anderem:
- Überprüfung der Vermittlungsfähigkeit
- Prüfung und Bewilligung von Kurzarbeit
- Beurteilung der Zumutbarkeit von Stellen und Zuweisung zumutbarer Arbeit
- Planung und Sicherstellung eines bedarfsgerechten Angebots an arbeitsmarktlichen Massnahmen
- Berichterstattung und administrative Aufgaben gegenüber den zuständigen Bundesstellen
Die kantonalen Amtsstellen tragen damit wesentlich zu einer effizienten Umsetzung der Arbeitslosenversicherung in den Kantonen bei. Diese Aufgaben können die Kantone den RAV übertragen.
Arbeitgebende
Arbeitgebende spielen eine zentrale Rolle in der Arbeitslosenversicherung und der öffentlichen Arbeitsvermittlung. Sie tragen zur Finanzierung der Versicherung bei und sind wichtige Partner bei der Umsetzung arbeitsmarktlicher Massnahmen.
Aufgaben und Pflichten der Arbeitgebenden sind unter anderem:
- Bezahlen zusammen mit den Arbeitnehmenden die Beiträge an die Arbeitslosenversicherung
- Melden offener Stellen über die Plattform Job-Room
- Einreichen der Anträge für Kurzarbeits-, Schlechtwetter- oder Insolvenzentschädigung
- Arbeiten mit den RAV zusammen, um Arbeitslose rasch wieder zu integrieren
Arbeitgebende tragen so dazu bei, die Funktionsfähigkeit des Arbeitsmarkts zu sichern und Arbeitslosigkeit zu vermeiden oder zu verkürzen.
Weiterführende Informationen
Inhaltsverzeichnis
Relevante Themen

Versicherungsleistungen
Die Arbeitslosenversicherung bietet verschiedene Leistungen, um Arbeitslosigkeit vorzubeugen, Einkommensausfälle abzufedern und Unternehmen in herausfordernden Zeiten zu unterstützen. Der Vollzug erfolgt dezentral durch die zuständigen Durchführungsstellen wie Regionale Arbeitsvermittlungszentren, Arbeitslosenkassen und kantonale Amtsstellen.

Arbeitsmarktstatistik, Berichte und Rechtsgrundlagen
Hier finden sich zentrale Berichte, Statistiken und gesetzliche Grundlagen zum Schweizer Arbeitsmarkt. Die Dokumente liefern verlässliche Informationen zur aktuellen Lage auf dem Arbeitsmarkt, zur Tätigkeit der Arbeitsmarktbehörden sowie zu den gesetzlichen Rahmenbedingungen.

Öffentliche Arbeitsvermittlung
Die öffentliche Arbeitsvermittlung ist ein zentraler Bestandteil der Arbeitsmarktpolitik. Sie unterstützt stellensuchende Personen bei der Integration in den Arbeitsmarkt und stellt verschiedene Instrumente zur Förderung der beruflichen Wiedereingliederung zur Verfügung.
Kontakt
Holzikofenweg 36
CH - 3003 Bern