Aktualitätsüberprüfung
Die Risikobeurteilung ist kein einmaliger Vorgang, sondern muss regelmässig überprüft und bei Bedarf angepasst werden. Ändern sich Arbeitsabläufe, Chemikalien, rechtliche Vorgaben oder die Belegschaft, ist eine Aktualisierung erforderlich. Nur so bleibt der Schutz der Beschäftigten gewährleistet.

Beispiele von Ereignissen, die eine sofortige Aktualitätsüberprüfung notwendig machen:
- Änderungen im Arbeitsprozess: Neue Arbeitsabläufe, Verfahren oder Produktionsprozesse erfordern eine Überprüfung der bestehenden Schutzmassnahmen.
- Änderungen der Arbeitsbedingungen: Bauliche Veränderungen, neue Arbeitsgeräte, veränderte Lüftungssysteme oder andere technische Anpassungen können die Expositionssituation beeinflussen.
- Personelle Veränderungen: Bei neuen Mitarbeitenden ist die Risikobeurteilung zu überprüfen. Besonders bei Frauen sind gefährdende Arbeiten und reproduktionstoxische Stoffe in Hinblick auf eine potenzielle Schwangerschaft speziell zu berücksichtigen.
- Neue Chemikalien oder Anbieterwechsel: Jede neu eingesetzte Chemikalie erfordert eine Risikobeurteilung. Auch bei einem Wechsel des/der Anbieters/Anbieterin muss das neue Sicherheitsdatenblatt geprüft werden, da sich Zusammensetzung oder Einstufung/Kennzeichnung geändert haben können.
- Änderungen der Rechtsgrundlagen: Anpassungen der chemikalienrechtlichen Vorschriften, neue ATP (Adaptation to Technical Progress zur Einstufung von Stoffen), aktualisierte Sicherheitsdatenblätter oder von der Herstellerin oder vom Hersteller geänderte Einträge auf SICHEM erfordern eine Überprüfung.
- Konkrete Schwangerschaft: Sobald eine Mitarbeiterin ihre Schwangerschaft meldet, muss unverzüglich eine spezifische Risikobeurteilung für Schwangere und Stillende durchgeführt bzw. aktualisiert werden. Besonders gefährdende Arbeiten sind zu vermeiden.
Regelmässige Überprüfung
Eine systematische Überprüfung – mindestens jährlich oder bei den oben genannten Ereignissen – stellt sicher, dass die Schutzmassnahmen dem aktuellen Stand entsprechen und die Sicherheit der Beschäftigten gewährleistet bleibt.
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Kontakt
Staatssekretariat für Wirtschaft SECO
Direktion für Arbeit
Arbeitsbedingungen
Holzikofenweg 36
CH - 3003 Bern
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