Zum Hauptinhalt springen

Über den Nationalen Aktionsplan

Der am 13. Dezember 2024 vom Bundesrat verabschiedete dritte Nationale Aktionsplan «Wirtschaft und Menschenrecht» (NAP) 2024–2027 dient zur Umsetzung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte. Das Ziel des NAP besteht darin, die Sorgfaltspflicht der Schweizer Unternehmen sowohl im In- wie auch im Ausland zu stärken.

Bundeshaus mit EDA und SECO Logo

Der Aktionsplan 2024–2027

Der NAP 2024–2027 dient zur Umsetzung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen (UNO) in der Schweiz. Diese Umsetzung wird vom Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) und dem Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) koordiniert. Der NAP 2024–2027 definiert die Erwartungen des Bundesrates an die Unternehmen hinsichtlich der Einhaltung der Menschenrechte und unterstützt sie bei der Erfüllung der entsprechenden Anforderungen im Rahmen ihrer Wirtschaftstätigkeiten. Die spezifischen Ziele des NAP bestehen darin, den Unternehmen die Erwartungen des Bundesrates zu vermitteln, die Unternehmen für die Themen Sorgfaltspflicht und Menschenrechte zu sensibilisieren, die Zusammenarbeit zwischen den Unternehmen und dem Staat zu stärken sowie die Kohärenz der staatlichen Tätigkeiten zu verbessern.

Der Bundesrat erwartet von den in der Schweiz ansässigen und/oder tätigen Unternehmen, dass sie ihre Verantwortung zur Achtung der Menschenrechte angemessen wahrnehmen und eine menschenrechtliche Sorgfaltsprüfung in ihre Verfahren und Abläufe integrieren, wo auch immer sie aktiv sind.

Der Logframe: ein zentrales Monitoring-Tool des NAP

Der Logframe stellt ein zentrales Tool für das Monitoring der Umsetzung des NAP 2024–2027 dar. Er führt keine neuen Massnahmen ein, sondern organisiert die bisherigen Massnahmen des NAP gemäss einer Logik der schrittweisen Umsetzung und entsprechend den festgelegten Prioritäten. Die Spalten (Ziel, erwartetes Ergebnis, Indikator) stellen die feste Grundlage für das Monitoring dar, während die Informationen zum Monitoring und die Kommentare im Prozessverlauf ändern können. Der Logframe entwickelt sich fortlaufend weiter und kann somit je nach Bedarf aktualisiert werden. Er dient als gemeinsame Referenz zur Gewährleistung einer kohärenten, transparenten und wirksamen Steuerung des NAP.

Die Begleitgruppe

Seit 2017 existiert eine mehrparteiliche Begleitgruppe bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der Wirtschaft, der Zivilgesellschaft, der Wissenschaft und der Bundesverwaltung. Diese wird bei Grundsatz- oder strategischen Fragen im Zusammenhang mit der Umsetzung des NAP beigezogen.

Die UNO-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte

Der NAP 2024–2027 wurde auf der Grundlage der UNO-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (englische Version) erarbeitet. Diese Leitprinzipien zeigen die unterschiedlichen, aber komplementären Rollen des Staates und der Unternehmen, wenn es darum geht, negative Auswirkungen ihrer Tätigkeiten auf die Menschenrechte zu verhindern.(lien principe directeurs)

Die UNO-Leitprinzipien beruhen auf drei Säulen:

Die erste Säule stellt die Verpflichtung der Staaten dar, die Menschenrechte und Grundfreiheiten zu achten, zu schützen und zu gewährleisten. Die zweite Säule verweist auf die Verantwortung der Unternehmen, die Menschenrechte zu achten und die dazu erforderliche Sorgfalt anzuwenden. Die dritte Säule betrifft die Verantwortung der Staaten und Unternehmen, dafür zu sorgen, dass die von Menschenrechtsverletzungen betroffenen Personen Zugang zu wirksamer Abhilfe haben.

Relevante themen

Kontakt

Staatssekretariat für Wirtschaft SECO
Direktion für Arbeit
Internationale Arbeitsfragen
Holzikofenweg 36
CH - 3003 Bern

Staatssekretariat STS-EDA
Sektion Menschenrechtsdiplomatie
Abteilung Frieden und Menschenrechte
Effingerstrasse 27
CH - 3003 Bern

info.nap-bhr@seco.admin.ch