Allgemeine Informationen Sanktionen
Die Schweiz setzt Sanktionen um, die der Einhaltung des Völkerrechts, namentlich der Respektierung der Menschenrechte, dienen. Damit fördert sie Frieden und Sicherheit. Als Mitglied der UNO ist die Schweiz völkerrechtlich verpflichtet, die vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen beschlossenen Sanktionen anzuwenden. Hingegen entscheidet der Bundesrat im Einzelfall darüber, ob die Schweiz die von der EU beschlossenen Sanktionen ganz, teilweise oder gar nicht übernimmt.
Rechtsgrundlage ist das Embargogesetz, das den Bundesrat ermächtigt, Zwangsmassnahmen wie Finanzsanktionen, Handelsbeschränkungen, Reiseverbote oder die Sperrung von Vermögenswerten zu erlassen. Die Umsetzung, Kontrolle und Durchsetzung der Sanktionen erfolgen durch die zuständigen Bundesbehörden.
Privatpersonen und Unternehmen in der Schweiz sind verpflichtet, die geltenden Sanktionen einzuhalten. Informationen zu betroffenen Ländern, Personen und Organisationen sowie praktische Hinweise und aktuelle Änderungen stehen auf dieser Seite zur Verfügung.

Aktuelle Sanktionen
Gegenwärtig bestehen Sanktionen im Zusammenhang mit folgenden Ländern, Personen und Organisationen:

Verordnungen zu Sanktionen
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