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Allgemeine Informationen Sanktionen

Die Schweiz setzt Sanktionen um, die der Einhaltung des Völkerrechts, namentlich der Respektierung der Menschenrechte, dienen. Damit fördert sie Frieden und Sicherheit. Als Mitglied der UNO ist die Schweiz völkerrechtlich verpflichtet, die vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen beschlossenen Sanktionen anzuwenden. Hingegen entscheidet der Bundesrat im Einzelfall darüber, ob die Schweiz die von der EU beschlossenen Sanktionen ganz, teilweise oder gar nicht übernimmt.

Rechtsgrundlage ist das Embargogesetz, das den Bundesrat ermächtigt, Zwangsmassnahmen wie Finanzsanktionen, Handelsbeschränkungen, Reiseverbote oder die Sperrung von Vermögenswerten zu erlassen. Die Umsetzung, Kontrolle und Durchsetzung der Sanktionen erfolgen durch die zuständigen Bundesbehörden.

Privatpersonen und Unternehmen in der Schweiz sind verpflichtet, die geltenden Sanktionen einzuhalten. Informationen zu betroffenen Ländern, Personen und Organisationen sowie praktische Hinweise und aktuelle Änderungen stehen auf dieser Seite zur Verfügung.

Ein Geschäftsmann hält vier Holzklötze in den Händen mit Symbolen zu Finanzen und Recht.

Aktuelle Sanktionen

Gegenwärtig bestehen Sanktionen im Zusammenhang mit folgenden Ländern, Personen und Organisationen:

Eine Hand deutet mit dem Zeigefinger auf einen durchsichtigen Globus, der in der Luft schwebt.

Verordnungen zu Sanktionen

Suche nach sanktionierten Personen, Unternehmen und Organisationen

Zusätzlich zur Suchmaschine finden Sie hier die Gesamtliste der sanktionierten Personen, Unternehmen und Organisationen:

Eine Hand mit einer schwarzen Lupe markiert eines von mehreren digitalen Dokumenten auf blauem Grund.

Suchmaschine und Gesamtliste

Newsdienst zu Sanktionen

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Aktuelle Änderungen

Relevante Themen

Kontakt

Staatssekretariat für Wirtschaft SECO
Sanktionen
Holzikofenweg 36
CH - 3003 Bern

Telefonische Auskünfte: Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von 10:00 bis 12:00 Uhr