Arbeitsrecht: Allgemeines und Kontakte
Das Arbeitsrecht beinhaltet die Rechte und Pflichten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie der Arbeitgeber. Das Arbeitsrecht ist in mehreren Gesetzen geregelt – von zentraler Bedeutung sind insbesondere das Obligationenrecht (Einzelarbeitsvertrag, Gesamtarbeitsvertrag, Normalarbeitsvertrag), das Arbeitsgesetz (allgemeiner Gesundheitsschutz, Arbeits- und Ruhezeit, Jugendliche, schwangere Frauen und stillende Mütter) und das Unfallversicherungsgesetz (Arbeitssicherheit).

FAQ zum privaten Arbeitsrecht
Fragen zum privaten Arbeitsrecht fallen in den Kompetenzbereich des Zivilrichters. Einzig der Zivlrichter kann im Streitfall abschliessend entscheiden. Aufgrund der immer grösser werdenden Anzahl an Anfragen hat sich das SECO entschieden, die häufigsten Fragen zum privaten Arbeitsrecht als FAQ (frequently asked questions) zusammenzustellen. Diesen Antworten kommt die Bedeutung einer unverbindlichen Stellungnahme zu. Das SECO kann die Anfragen nicht individuell und verbindlich beantworten.
Kantonale Rechtsauskunftsstellen
Falls Sie in den FAQ keine Antwort auf Ihre Frage finden, können Sie sich an die nachfolgenden Rechtsauskunftsstellen wenden.
In der Regel geben diese Stellen kostenlos oder gegen Entrichtung einer geringen Gebühr Rechtsauskunft:
Arbeitsstreitigkeiten
Es werden im Folgenden die gesetzlichen Regelungen im Zusammenhang mit Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis sowie betreffend Beilegung von kollektiven Arbeitsstreitigkeiten kurz dargestellt. Ebenfalls kurz erläutert wird das in der Bundesverfassung statuierte Streikrecht.
Mitwirkung im Betrieb
Das Bundesgesetz über die Information und Mitsprache der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Betrieben regelt die Mitwirkung in den Betrieben. Es ist auf alle privaten Betriebe in der Schweiz anwendbar, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigen und zwar unabhängig von der Betriebsgrösse.
Inhaltsverzeichnis
Relevante Themen

Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht beinhaltet die Rechte und Pflichten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie der Arbeitgeber.

Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
Der Leistungsbereich «Arbeitsbedingungen - Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz» ist die Fachstelle in der Bundesverwaltung für alle Belange des physischen und psychischen Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz.

Gesamtarbeitsverträge
Ein Gesamtarbeitsvertrag (GAV) wird zwischen einem oder mehreren Arbeitgeber- und einem oder mehreren Arbeitnehmerverbänden abgeschlossen und enthält Bestimmungen, die für die einzelnen Arbeitsverhältnisse gelten.
Kontakt
Direktion für Arbeit
Personenfreizügigkeit und Arbeitsbeziehungen
Holzikofenweg 36
CH - 3003 Bern