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Auslandsinvestitionen

Internationale Investitionen sind ein zentraler Pfeiler der Schweizer Volkswirtschaft. Sie fördern Wachstum, Innovation und die globale Vernetzung von Unternehmen, werfen aber zugleich Fragen zu Investitionsschutz, Marktzugang und nationaler Sicherheit auf. Erfahren Sie, welche Formen internationaler Investitionen es gibt, welche Rolle das SECO spielt und welche internationalen sowie nationalen Regelwerke den grenzüberschreitenden Kapitalverkehr prägen.

Schweizer Nationalbank, Vorderseite des Gebäudes.

Was ist eine internationale Investition?

Die Schweizerische Nationalbank unterscheidet zwischen Direktinvestitionen und Portfolioinvestitionen. Unter Direktinvestitionen werden allge­mein Kapitalanlagen verstanden, die ein Investor vornimmt, um die Ge­schäftstätigkeit eines Unternehmens im Aus­land direkt und dauerhaft zu beeinflussen. Statistisch als internationale Direktinvestitionen erfasst werden die Gründung einer Tochtergesell­schaft oder Zweigniederlassung im Ausland sowie die Beteiligung eines Investors von mindestens 10% am stimmberechtigten Kapital einer Unternehmung im Ausland. Internationale Portfolioinvestitionen sind demgegenüber Kapitalbeteiligungen im Aus­land, die ohne Absicht direkter Management-Beeinflussung vorgenommen werden, wie z.B. Schuldtitel (Geldmarktpapiere, Obligatio­nen), Dividendenpapiere (Aktien, Partizipationsscheine, Genussscheine) und Anlage­fondszertifikate.

Volkswirtschaftliche Bedeutung von Auslandsinvestitionen für die Schweiz

Internationale Investitionen sind für die Schweiz, wie auch für die meisten anderen Volkswirtschaften, ein zentraler Faktor für Wirtschaftswachstum und Wohlstand. Die Schweiz hat nicht nur eine Tradition als Ausfuhrland für Industriegüter und Dienst­leistungen. Seit langem exportieren in der Schweiz an­sässige Unternehmen bedeutende Kapi­talien, insbesondere in Form von sog. Direktinvestitionen. Gleichzeitig bietet sich die Schweiz mit Erfolg als Standort für Kapi­talanlagen aus dem Ausland an.

Gemäss der Schweizerischen Nationalbank beläuft sich der statistische Wert der als Pro­duktions-, Distributions- und Forschungs­einrichtungen von Schweizer Wirtschaftsak­teuren im Ausland gehaltenen Direktinvestitionen auf über 1‘400 Mia. CHF. Neben den grossen Konzernen sind auch mehrere Tausend kleinere und mittlere Unter­nehmen (KMU) daran beteiligt. Gemeinsam beschäftigen sie im Ausland fast 2.2 Mio. Personen. Die Erträge aus Schweizer Direktinvestitionen im Ausland belaufen sich auf rund 100 Milliarden Franken. Umgekehrt erreicht der Bestand ausländischer Direktinvestitionen in unserem Land derzeit rund 1000 Mrd. CHF und ausländische Unternehmen beschäftigen rund 550 000 Personen in der Schweiz. Die Erträge aus ausländischen Direktinvestitionen belaufen sich auf über 80 Milliarden Franken. Die Schweiz verfügt im Vergleich mit anderen Ländern über verhältnismässig hohe Direktinvestitionen im Ausland. Dies zeigt sich am Verhältnis zwischen dem Bestand der schweizerischen Direktinvestitionen im Ausland und dem Bruttoinlandprodukt (BIP). Auch in einer historischen Perspektive wird die Bedeutung von Auslandinvestitionen für die schweizerische Volkswirtschaft ersichtlich, denn seit dem Jahr 2010 hat sich der Kapitalbestand schweizerischer Investitionen im Ausland mehr als verdoppelt (und seit 2000 vervierfacht).

Welche Rolle spielt das SECO im Bereich internationale Investitionen?

Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) ist zuständig für die Verhandlung von völkerrechtlichen Investitionsdisziplinen. Solche werden in erster Linie im Rahmen von bilateralen Investitionsschutzabkommen (ISA) verhandelt. Diese Abkommen bezwecken den Schutz von Auslandinvestitionen vor völkerrechtswidrigem Handeln des Gaststaates der Investition. Im Rahmen von Investitionskapiteln in Freihandelsabkommen verhandelt das SECO Marktzugangsdisziplinen für (Direkt)investitionen, womit Niederlassungsbedingungen und die nicht-diskriminierenden Rahmenbedingungen für die Wirtschaftstätigkeit im Investitionsland völkerrechtlich abgesichert werden. Das SECO vertritt die Schweiz in investitionspolitischen und investitionsrechtlichen Gremien internationaler Wirtschaftsorganisationen (WTO, OECD, UNCTAD etc.) und beteiligt sich massgeblich an der Formulierung investitionspolitischer Positionen der Schweiz.

Für die Schweiz relevante internationale Investitionsregeln

WTO

Das WTO-Recht enthält mit dem Allgemeinen Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen (GATS) und dem Abkommen über handelsrelevante Investitionsmassnahmen (TRIMS) multilaterale völkerrechtliche Investitionsregeln. Der Versuch, im Rahmen der Doha-Runde völkerrechtliche Investitionsdisziplinen auch auf Investitionen in Nicht-Dienstleistungssektoren auszudehnen scheiterte 2004 an den unterschiedlichen Erwartungen von kapitalexportierenden und -importierenden Staaten.

Die WTO führt auch Arbeiten durch, um internationale Investitionen, insbesondere in Entwicklungsländern, zu erleichtern und so zu den Zielen der UNO für nachhaltige Entwicklung beizutragen. Die Schweiz beteiligt sich aktiv daran.

OECD

Als multilaterale Investitionsregeln sind für die Schweiz aber auch die im Rahmen der OECD vereinbarten Regelungen bezüglich der Liberalisierung von Investitionen wichtig. Gegenüber den anderen OECD-Staaten verpflichtet sich die Schweiz zur Nicht-Diskriminierung von ausländischen Investitionen in allen Sektoren seiner Volkswirtschaft. Umgekehrt kommen Schweizer Investoren in den anderen OECD-Mitgliedstaaten in den Genuss der Nicht-Diskriminierungsverpflichtung. Die OECD-Kodizes zur Liberalisierung des Kapitalverkehrs und der laufenden unsichtbaren Transaktionen lassen gewisse Ausnahmen zu, welche aber ausgewiesen werden müssen. Der Versuch, ein umfassendes multilaterales Investitionsabkommen (Multilateral Agreement on Investment, MAI) abzuschliessen, das die Liberalisierung und den Schutz von internationalen Investitionen sowie rechtlich verbindliche Streitschlichtungsmechanismen enthalten hätte, scheiterte 1998 nach mehrjährigen Verhandlungen.

ICSID

Das Internationale Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (ICSID) ist Teil der Weltbankgruppe. Das ICSID bietet Dienstleistungen zur Schlichtung und Schlichtung von Investitionsstreitigkeiten zwischen Vertragsstaaten und Staatsangehörigen anderer Vertragsstaaten gemäß dem ICSID-Übereinkommen an. Die Bestimmungen des ICSID-Übereinkommens werden durch mehrere Verordnungen ergänzt. Die Schweiz ist Mitglied des ICSID und Vertragspartei des ICSID-Übereinkommens.

  • ICSID (nur in Englisch verfügbar)

UNCITRAL

Die Schweiz beteiligt sich auch an den Arbeiten im Rahmen der Kommission der Vereinten Nationen für internationales Handelsrecht (UNCITRAL). Die Arbeitsgruppe III der UNCITRAL prüft verschiedene Optionen für eine Reform der Streitbeilegung zwischen Investoren und Staaten. In diesem Rahmen werden unter anderem die Methoden zur Ernennung von Schiedsrichtern und Richtern, die Streitvermeidung und die Möglichkeit der Schaffung eines ständigen Gerichts und/oder eines Berufungsmechanismus diskutiert.

Sektorspezifische plurilaterale Investitionsregeln

Sektorspezifische multilaterale Investitionsregeln gelten für die Schweiz im Energiebereich im Rahmen des Energiechartavertrages. Er gewährt Investitionsschutz vor nichtkommerziellen Risiken für getätigte Investitionen und enthält einen Investor-Staat Streitschlichtungsmechanismus. Dieser Vertrag wurde kürzlich einer Revision unterzogen, der ersten seit seinem Inkrafttreten im Jahr 1998. Die Verhandlungen führten am 24. Juni 2022 zu einer Grundsatzvereinbarung. Der überarbeitete Vertrag wird in Kraft treten, sobald er von drei Vierteln der Vertragsparteien ratifiziert wurde.

Investitionsschutzabkommen ISA

Mangels eines globalen Investionsschutzregimes verhandelt die Schweiz auf bilateralem Weg völkerrechtliche Investitionsschutzregeln und zwar in der Form von bilateralen Investitionsschutzabkommen. Weltweit gibt es über 3‘000 solcher Abkommen, was die Rechtslage zum Teil unübersichtlich macht und das Interesse an einer multilateralen Lösung erklärt. Weitere Informationen über ISA anderer Staaten finden sich auf der Webseite der UNCTAD. Im Rahmen der EFTA verhandelt die Schweiz auch Freihandelsabkommen, welche teilweise über Investitionsregeln verfügen.

Investitionsprüfung

In den vergangenen Jahrzehnten haben grenzüberschreitende Investitionen weltweit an Bedeutung gewonnen. Solche Investitionen sind für die wirtschaftliche Entwicklung und die internationale Vernetzung von Unternehmen ein zentraler Faktor. Gleichzeitig können sie in bestimmten Konstellationen Fragen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit aufwerfen, insbesondere im Zusammenhang mit sicherheitsrelevanten Tätigkeiten oder wenn ein Unternehmen eine für die gesamte Volkswirtschaft nicht verzichtbare Leistung erbringt, die nicht innert nützlicher Frist ersetzt werden kann.

Vor diesem Hintergrund beauftragte das Parlament den Bundesrat mit der Motion 18.3021 Rieder «Schutz der Schweizer Wirtschaft durch Investitionskontrollen» im Jahr 2020, gesetzliche Grundlagen für die Prüfung ausgewählter ausländischer Investitionen zu schaffen. Der Bundesrat unterbreitete dem Parlament am 15. Dezember 2023 die Botschaft für ein Investitionsprüfgesetz (IPG).

Das Parlament hat das Investitionsprüfgesetz am 19. Dezember 2025 verabschiedet. Mit diesem Gesetz soll verhindert werden, dass die Übernahme eines inländischen Unternehmens durch einen ausländischen Investor die öffentliche Ordnung oder Sicherheit der Schweiz gefährdet oder bedroht. Hierfür werden bestimmte Übernahmen einer Genehmigungspflicht unterstellt. Betroffen sind inländische Unternehmen, die in einem besonders kritischen Bereich tätig sind und durch ausländische staatlich kontrollierte Investoren übernommen werden.

Das Inkrafttreten des Investitionsprüfgesetzes ist derzeit für das Jahr 2027 vorgesehen.

Vernehmlassung Bundesgesetz über die Prüfung ausländischer Investitionen

Die Vernehmlassungsunterlagen können über abgeschlossene Vernehmlassungen bezogen werden.

Medienmitteilungen

Kontakt

Staatssekretariat für Wirtschaft SECO
Direktion für Aussenwirtschaft
Aussenwirtschaftliche Fachdienste / Internationale Investitionen und Unternehmensnachhaltigkeit
Holzikofenweg 36
CH - 3003 Bern