Beschwerde wegen unlauterer Geschäftspraktiken melden
Beim SECO können Beschwerden wegen unerbetener Werbeanrufe und wegen anderer unlauterer Geschäftspraktiken gemeldet werden. Die Richtlinien für eine schnelle und effiziente Behandlung der Beschwerde sind einsehbar.

Online-Beschwerdeformular

Beschwerde betreffend unlautere Geschäftspraktiken melden (hier klicken)
Was kann das SECO tun?
- Das SECO kann auf Grund von Beschwerden, die bei ihm eingehen, Strafantrag bei der zuständigen kantonalen Staatsanwaltschaft einreichen oder beim zuständigen kantonalen Gericht eine Zivilklage (z. B. auf Unterlassung) gegen das betreffende Unternehmen einreichen.
- Das Interventionsrecht des SECO ist an die Verletzung von Kollektivinteressen geknüpft, was eine bestimmte Anzahl betroffener Personen voraussetzt.
Was kann das SECO nicht tun?
- Das SECO hat keine rechtlichen Kompetenzen, eine Telefonnummer zu blockieren oder zu sperren.
- Diese Kompetenz steht bloss den Strafverfolgungsbehörden (Polizei und kantonale Staatsanwaltschaften) zu.
- Der Bund hat keine Kompetenzen, Schadenersatz- oder Wiedergutmachungsansprüche geltend zu machen, weder für sich noch für die Opfer von unlauteren Geschäftspraktiken.
- Wer auf Grund unlauterer Geschäftspraktiken Geld verloren hat, muss sich selber bemühen, dieses Geld gerichtlich zurückzufordern.
Unsere Richtlinien für eine schnelle und effiziente Behandlung der Beschwerden
- Die genaue Art der unlauteren Geschäftspraktik muss uns mitgeteilt werden.
- Bitte keine anonymen Beschwerden schicken. Diese können wir nicht bearbeiten.
- Ihre Informationen werden innerhalb der Bundesverwaltung vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergeben. Im Falle eines Strafantrags oder einer Zivilklage durch das SECO werden aber Ihre persönlichen Daten an die Strafbehörden (Polizei, Staatsanwaltschaft und Strafgerichte) sowie an die Zivilgerichte weitergegeben. Falls Sie die Geschäftspraktiken eines Unternehmens mit Sitz im Ausland beanstanden, erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre persönlichen Daten zur Bekämpfung unlauteren Geschäftsgebarens an unsere ausländische Partnerbehörde weiterleiten können.
Beschwerden wegen unerbetener Werbeanrufe im Bereich der Krankenkassenversicherungen
- Im Bereich der Krankenkassenversicherungen können auch Beschwerden an die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA oder an das Bundesamt für Gesundheit BAG eingereicht werden.
- Die telefonische Kaltakquise im Zusammenhang mit der Versicherungsvermittlung ist seit dem 1. September 2024 verboten.
- Falls Sie im Hinblick auf eine Krankenzusatzversicherung telefonisch kontaktiert worden sind, können Sie Ihre Beschwerde der FINMA melden: Meldung erstatten | FINMA
- Sollte die Kontaktaufnahme im Zusammenhang mit der sozialen Krankenversicherung (Grundversicherung) erfolgt sein, ist die Beschwerde beim BAG einzureichen.
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Unlauterer Wettbewerb
Das Bundesgesetz gegen den unlauterer Wettbewerb schützt den lauteren Wettbewerb und fördert damit faire Geschäftspraktiken.
Kontakt
Staatssekretariat für Wirtschaft SECO
Ressort Recht
Unlauterer Wettbewerb
Holzikofenweg 36
CH - 3003 Bern
Ressort Recht
Unlauterer Wettbewerb
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