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Bezeichnung von Konformitätsbewertungsstellen

Damit Maschinen, Aufzüge, Druckgeräte, Druckbehälter, Gasgeräte und persönliche Schutzausrüstungen (PSA) auf den Markt gebracht werden dürfen, muss die Übereinstimmung der Produkte mit den grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen durch definierte Verfahren geprüft werden (=Konformitätsbewertung), deren erfolgreicher Abschluss durch die Herstellerin oder den Hersteller mit einer Konformitätserklärung bestätigt wird.

Stempel mit der Aufschrift genehmigt in der Hand.

Mitwirkung

Bei einigen Verfahren ist die Mitwirkung einer dafür qualifizierten Konformitätsbewertungsstelle erforderlich. Diese muss für die entsprechenden Konformitätsbewertungsverfahren bei der Schweizerischen Akkreditierungsstelle SAS akkreditiert und, sofern sie Konformitätsbewertungen unter dem bilateralen Abkommen Schweiz - EU durchführen will, vom SECO gegenüber der EU bezeichnet worden sein. Die Bezeichnung ist kostenpflichtig.

Liste der anerkannten Konformitätsbewertungsstellen

Eine aktuelle Liste der akkreditierten und bezeichneten Konformitätsbewertungsstellen befindet sich auf der verlinkten Seite unter der Rubrik «Liste der anerkannten Konformitätsbewertungsstellen».

Die Aufgaben der anerkannten Konformitätsbewertungsstellen unter den Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen (MRA) CH-EU beziehungsweise CH-EWR/EFTA Staaten können Sie dem untenstehenden Dokument entnehmen.

Weiterführende Informationen

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