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Botschaft über die Standortförderung des Bundes

Der Bundesrat will im Rahmen der Standortförderung den Fokus noch stärker auf die Schweizer KMU und die Regionen legen. Zudem sollen die Themen «nachhaltige Entwicklung» und «Digitalisierung» aufgewertet werden. Weiter sollen administrative Entlastung, Unterstützung beim Zugang zu internationalen Märkten sowie die wirtschaftliche Stärkung der Regionen für die KMU im Mittelpunkt stehen.

Ein rotes Megafon liegt auf einem hellen Hintergrund. Links daneben steht der Text: Botschaft über die Standortförderung des Bundes.

Botschaft über die Standortförderung des Bundes 2028-2031

Der Bundesrat hat am 25. Februar 2026 die Vernehmlassung der Botschaft zur Standortförderung 2028–2031 eröffnet. Für diese Zeitspanne sollen knapp 400 Millionen Franken eingesetzt werden. Im Mittelpunkt stehen die administrative Entlastung der KMU, die Unterstützung der KMU beim Zugang zu internationalen Märkten sowie die wirtschaftliche Stärkung der Regionen.

Zur Botschaft für Standortförderung wird zum ersten Mal eine Vernehmlassung durchgeführt. Sie dauert bis zum 1. Juni 2026.

Botschaft über die Standortförderung des Bundes 2024-2027

Am 25. Januar 2023 hat der Bundesrat die Botschaft zur Standortförderung 2024–2027 verabschiedet.
Um die Instrumente der Standortförderung fortzuführen und weiterzuentwickeln, beantragt der Bundesrat dem Parlament für die Jahre 2024–2027 Verpflichtungskredite und Zahlungsrahmen im Umfang von insgesamt 428,83 Millionen Franken. Hinzu kommt ein Zahlungsrahmen für die Äufnung des Fonds für Regionalentwicklung in den Jahren 2024–2031 im Umfang von 217,3 Millionen Franken.

Der Bundesrat will im Rahmen der Standortförderung den Fokus noch stärker auf die Schweizer KMU und die Regionen legen. Zudem sollen die Themen «nachhaltige Entwicklung» und «Digitalisierung» aufgewertet werden. Für die Umsetzung der Ziele wurden 23 konkrete Aktivitäten formuliert.

Weiterführende Informationen

  • Botschaft Standortförderung 2028–2031
    Mit der Botschaft Standortförderung 2028–2031 unterbreitet der Bundesrat dem Parlament die notwendigen Finanzierungsbeschlüsse, um die Instrumente der Standortförderung, deren Finanzierung Ende 2027 ausläuft, in den Jahren 2028–2031 fortzuführen und weiterzuentwickeln. Es handelt sich dabei um folgende Instrumente: E-Government, Innotour, Schweiz Tourismus, Exportförderung und Standortpromotion.

Medienmitteilungen

Erstmals Vernehmlassung zur Standortförderung

25.02.2026

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Kontakt

Staatssekretariat für Wirtschaft SECO
Direktion für Standortförderung
Holzikofenweg 36
3003 Bern