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Pflanzenschutzmittel und Biozidprodukte sind Chemikalien mit behördlicher Zulassung

Übersicht zum Thema «Chemikalien mit behördlicher Zulassung».

Bundeshaus hinter Wasserfontänen

Allgemeine Informationen

Pflanzenschutzmittel und Biozidprodukte durchlaufen in der Schweiz ein behördliches Zulassungsverfahren. Das SECO prüft dabei die Risiken für Beschäftigte und legt die erforderlichen Schutzmassnahmen fest.

Landwirtschaftlicher Traktor mit einer Breitstrahlspritze, die auf einem weitläufigen grünen Feld ein Pflanzenschutzmittel ausbringt

Pflanzenschutzmittel

In der Schweiz dürfen Pflanzenschutzmittel nur in Verkehr gebracht werden, wenn diese Risiken im Rahmen des Zulassungsverfahren geprüft worden sind und durch entsprechende Schutzmassnahmen kontrolliert werden können.

Nahaufnahme einer behandschuhten Hand, die mit einem Desinfektionstuch einen Untersuchungstisch desinfiziert

Biozidprodukte

Gemäss Biozidprodukteverordnung (VBP) dürfen Biozide nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie zugelassen, registriert oder anerkannt sind.

Kontakt

Staatssekretariat für Wirtschaft SECO
Direktion für Arbeit
Arbeitsbedingungen
Holzikofenweg 36
CH - 3003 Bern