Pflanzenschutzmittel und Biozidprodukte sind Chemikalien mit behördlicher Zulassung
Übersicht zum Thema «Chemikalien mit behördlicher Zulassung».

Allgemeine Informationen
Pflanzenschutzmittel und Biozidprodukte durchlaufen in der Schweiz ein behördliches Zulassungsverfahren. Das SECO prüft dabei die Risiken für Beschäftigte und legt die erforderlichen Schutzmassnahmen fest.

Pflanzenschutzmittel
In der Schweiz dürfen Pflanzenschutzmittel nur in Verkehr gebracht werden, wenn diese Risiken im Rahmen des Zulassungsverfahren geprüft worden sind und durch entsprechende Schutzmassnahmen kontrolliert werden können.

Biozidprodukte
Gemäss Biozidprodukteverordnung (VBP) dürfen Biozide nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie zugelassen, registriert oder anerkannt sind.
Kontakt
Staatssekretariat für Wirtschaft SECO
Direktion für Arbeit
Arbeitsbedingungen
Holzikofenweg 36
CH - 3003 Bern
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