Chemikalien ohne behördliche Prüfung: Allgemeine Informationen
Der Markt für Chemikalien ist sehr breit und vielfältig. Mehr als 20'000 unterschiedliche Stoffe finden sich in chemischen Produkten. In der Schweiz sind etwa eine Viertelmillion Produkte gemeldet. Der grösste Anteil der Produkte unterliegt also der Selbstkontrolle, weshalb ein sorgfältiger Umgang mit diesen Chemikalien von grösster Wichtigkeit ist.

Sorgfältiger Umgang mit Chemikalien ohne behördliche Prüfung
Entgegen der öffentlichen Wahrnehmung unterliegt der zahlenmässig grösste Anteil dieser Produkte dem Prinzip der Selbstkontrolle. Anders als bei behördlich geprüften Produkten wurde hier jedoch weder die Gefährdung noch die sichere Anwendung geprüft. Dies bedeutet: Die Verantwortung für die Sicherheit liegt bei den Inverkehrbringenden. Nur ein sehr kleiner Teil wird durch Stichproben in der kantonalen Marktkontrolle behördlich überprüft.
Bei der Selbstkontrolle muss der oder die Inverkehrbringer/-in beurteilen, ob ihre/seine Produkte die Gesundheit gefährden können, und entsprechende Sicherheitsinformationen (Sicherheitsdatenblatt, Etikette) zur Verfügung stellen.
Herausforderung beim Umgang mit Chemikalien, die der Selbstkontrolle unterliegen
Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber muss für ihre oder seine Beschäftigten eine Risikobeurteilung für deren Anwendung von Chemikalien durchführen. Bei Produkten, die der Selbstkontrolle unterliegen, findet keine behördliche Prüfung der Sicherheitsinformationen statt, die Qualität und der Detaillierungsgrad, der von den Hersteller/-innen bereitgestellten Angaben können daher variieren.
Ohne behördliche Kontrolle liegt es an der Arbeitgeberin oder am Arbeitgeber zu beurteilen, ob die verfügbaren Herstellerangaben eine verlässliche Grundlage für den sorgfältigen Umgang mit diesen Chemikalien bilden.
Für Hersteller/-innen und Importierende
Hersteller/-innen gefährlicher Chemikalien (darunter fallen auch Importierende) müssen ihre Produkte korrekt einstufen und kennzeichnen. Sie sind verpflichtet, Sicherheitsdatenblätter an professionelle Anwendende zu übermitteln, welche alle relevanten Informationen zu Gefahren und Schutzmassnahmen enthalten. Die genauen Pflichten sind auf der Seite der Anmeldestelle Chemikalien ausgeführt.
Für Arbeitgebende
Auch bei Produkten der Selbstkontrolle gilt die allgemeine Pflicht zur Risikobeurteilung und zum Gesundheitsschutz. Anders als bei behördlich geprüften Produkten wurde hier jedoch weder die Gefährdung noch die sichere Anwendung geprüft.
Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber muss eine vollständige Risikobeurteilung durchführen – von der Gefährdungsbeurteilung bis zur Umsetzung der Schutzmassnahmen im Betrieb.
Für den Einsatz von Produkten, die der Selbstkontrolle unterliegen, heisst das:
- Gefährdungsbeurteilung des Produktes: nur durch Hersteller/-in
- Expositionsbeurteilung bei Anwendung: ausstehend
- Risikobeurteilung bei Anwendung: ausstehend
Was bedeutet das konkret?
Der oder die Arbeitgeber/-in muss zunächst prüfen, ob die Herstellerangaben (Sicherheitsdatenblatt, Etikette) vollständig, plausibel und aktuell sind. Falls nicht, holt er oder sie zusätzliche Informationen ein.
Anschliessend musst er oder sie beurteilen, ob die im Sicherheitsdatenblatt erwähnten Schutzmassnahmen für seinen Betrieb geeignet sind. Wenn nicht, musst er oder sie eigene Schutzmassnahmen ableiten und umsetzen.
Die Risikobeurteilung Schritt für Schritt
Da bei Produkten der Selbstkontrolle keine behördliche Prüfung vorliegt, beschreiben wir hier den kompletten Ablauf einer Risikobeurteilung beim Umgang mit Chemikalien. Dieser Prozess ist zyklisch – das heisst, er muss regelmässig wiederholt werden, insbesondere wenn sich Arbeitsbedingungen ändern.
Die einzelnen Schritte sind in der folgenden Abbildung des zyklischen Beurteilungsprozesses aufgeführt und interaktiv mit Erläuterungen verknüpft:
Grundlagen für den sicheren Umgang
Bevor ein Betrieb mit der detaillierten Risikobeurteilung beginnt, sind grundlegende organisatorische Schritte erforderlich. Diese schaffen die Basis für einen gesetzeskonformen Umgang mit Chemikalien:
- Das Merkblatt für Arbeitgeber/-innen «Gesundheitsschutz beim Umgang mit Chemikalien im Betrieb» fasst die wichtigsten Elemente zusammen
- Die Arbeitsanleitung bietet eine ausführliche Erläuterung der einzelnen Schritte sowie der rechtlichen Lage
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