Elektronische Signatur
Die elektronische Signatur ist ein technisches Verfahren zur Bestätigung der Echtheit digitaler Dokumente und der Identität der unterzeichnenden Person. Sie basiert auf einer sicheren Infrastruktur (PKI), die von Anbieterinnen von Zertifizierungsdiensten (CSP) betrieben wird. Anerkannte CSP erfüllen die Anforderungen gemäss Gesetz über die elektronische Signatur (ZertES) und gewährleisten Qualität, Zuverlässigkeit und Sicherheit.

Public Key Infrastructure (PKI)
Als elektronische oder digitale Signatur wird ein technisches Verfahren bezeichnet, welches die Identität des Unterzeichnenden sowie die Echtheit eines elektronischen Dokuments oder von elektronischen Daten belegt. Hierzu braucht es eine Zertifizierungsinfrastruktur, engl. Public Key Infrastructure, die durch vertrauenswürdige Dritte gebildet wird. Dies sind sogenannte Anbieterinnen von Zertifizierungsdiensten CSP (Certification Service Providers). Sie bieten Lösungen zur sicheren Übertragung von Daten und erbringen den Nachweis, dass Qualität, Sicherheit und Zuverlässigkeit der Dienstleistungen den geltenden Normen entsprechen. Die elektronische Signatur und die handschriftliche Unterschrift auf einem Dokument werden hiermit als gleichwertig betrachtet.
Rechtliche Grundlagen
Die entsprechenden Bedingungen und Vorgaben sind in der Schweiz in folgenden gesetzlichen Grundlagen geregelt:
- ZertES, SR 943.03
Bundesgesetz vom 18. März 2016 über die elektronische Signatur - VZertES, SR 943.032
Verordnung vom 23. November 2016 über die elektronische Signatur
Für die technischen und operativen Regeln ist das BAKOM (Bundesamt für Kommunikation) zuständig:
Unternehmungen (Anbieterinnen von Zertifizierungsdiensten), die qualifizierte und geregelte elektronische Zertifikate (gemäss den obengenannten rechtlichen Grundlagen und technischen Vorgaben) ausstellen sowie verwalten, werden durch die Anerkennungsstelle KPMG (SCESm 0071) in der Schweiz überprüft und anerkannt. Die Anerkennungsstelle meldet der SAS die anerkannten Anbieterinnen von Zertifizierungsdiensten sowie allfällige Änderungen, welche in der nachfolgenden Liste publiziert werden. Aktuell ist die KPMG AG in der Schweiz die einzige akkreditierte Anerkennungsstelle.
Anerkannte Anbieterinnen von Zertifizierungsdiensten (CSP)
Diese Liste enthält alle CSP, die die Anforderungen des Gesetzes über die elektronische Signatur (ZertES) erfüllen. Nicht in der Liste aufgeführte Anbieterinnen können allerdings Zertifikate einer anerkannten CSP nutzen, um ihre eigenen Dienste zu erbringen. Um festzustellen, ob es eine solche Form der Zusammenarbeit gibt, sollte man sich direkt an die jeweilige Anbieterin wenden.
Grundsätzlich gilt jedoch: Jede CSP im In- oder sogar im Ausland kann sich von Stellen (Konformitätsbewertungsstellen oder der Anerkennungsstelle KPMG AG in der Schweiz) anerkennen lassen. Für Anbieterinnen, die im Ausland nach Anforderungen anerkannt wurden, die den schweizerischen Vorschriften gleichwertig sind, sieht das ZertES sieht ein vereinfachtes Anerkennungsverfahren vor.
Für Entwickler von Software und Diensten
Trusted List (xml-Format)
Eine Liste der anerkannten Anbieterinnen und Zertifizierungsdienste (Trusted List), die gemäss ETSI TS 119 612 Electronic Signatures and Infrastructures (ESI), in XML formatiert ist, steht unter:
https://trustedlist.tsl-switzerland.ch/tsl-ch.xml
zur Verfügung.
Weitere Informationen zu dieser XML-Liste finden Sie auf der Seite hier:
https://uri.tsl-switzerland.ch/TrstSvc/TrustedList/schemerules/CH (nur in Englisch verfügbar).
Weiterführende Informationen
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