Eidgenössische Arbeitsinspektion: Allgemeine Informationen
Die Eidgenössische Arbeitsinspektion beaufsichtigt, koordiniert und unterstützt den Vollzug der Vorschriften für den Arbeitnehmerschutz durch die Kantone, namentlich in den Bereichen Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (gemäss dem Arbeitsgesetz ArG) und Berufsunfallverhütung (gemäss dem Unfallversicherungsgesetz UVG).

Die Eidgenössische Arbeitsinspektion ist verantwortlich für den Vollzug des ArG in allen Bundesbetrieben sowie des UVG in jenen, in denen nicht die SUVA dafür zuständig ist. Sie berät Arbeitgebende, Arbeitnehmende, Kantone, Fachstellen und weitere Interessierte auch in speziellen Fragen.
Um einen interkantonal koordinierten und einheitlichen Vollzug zu gewährleisten, erhebt und analysiert sie die Daten und Fälle aus dem Vollzug, erhebt die Bedürfnisse der kantonalen Vollzugsorgane, erarbeitet Aktionspläne und Instrumente für deren Unterstützung, schult die kantonalen Arbeitsinspektorinnen und -inspektoren und berät diese bei der Beurteilung und Lösung von Grundsatz- und Vollzugsfragen.
Des Weiteren ist sie zuständig für die Erteilung von Bewilligungen für dauernde oder regelmässig wiederkehrende Nacht- oder Sonntagsarbeit sowie den ununterbrochenen Betrieb.
Weiterführende Informationen
Kontakt
Direktion für Arbeit
Arbeitsbedingungen
Holzikofenweg 36
CH - 3003 Bern