Elektronischer Rechtsverkehr mit Behörden
Eingaben an Behörden und Gerichte können seit dem 1. Januar 2011 generell auch elektronisch übermittelt werden.

Konditionen
Im Rahmen verschiedener Gesetzgebungsprojekte des Bundes zu Gerichtsorganisation und Verfahren haben die Parteien seit 2011 die Möglichkeit, Eingaben bei Gerichten oder Behörden auch in elektronischer Form einzureichen. In zwei Verordnungen hat der Bundesrat geregelt, wie die Parteieingaben sowie der Versand der Urteile resp. Verfügungen in den verschiedenen Verfahren abgewickelt werden können.
Zugelassene Kommunikationskanäle und Adressen für die Eingabe:
Anerkannte Zustellplattformen
Zugelassene Dateiformate:
PDF
Typen von Akten, welche zusätzlich zur elektronischen Eingabe auf Papier einzureichen sind:
Keine
Zulässigkeit der elektronischen Übermittlung:
Für Verfahren, in denen Informationen bearbeitet werden, die gemäss Verordnung vom 8. November 2023 über die Informationssicherheit in der Bundesverwaltung und der Armee als GEHEIM oder VERTRAULICH klassifiziert sind, kann die Behörde die elektronische Übermittlung von Eingaben durch Eintrag im Verzeichnis ausnehmen.
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