Entsendung: Arbeitssicherheit und Sozialversicherung
Das Arbeitsgesetz (ArG) und das Unfallversicherungsgesetz (UVG) regeln Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit am Arbeitsplatz. Bei Entsendungen bleiben Arbeitnehmende grundsätzlich im Herkunftsstaat sozialversichert, sofern der Einsatz höchstens zwölf Monate dauert.
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Regelungen zur Gesundheit und zur Sicherheit am Arbeitsplatz enthalten das Arbeitsgesetz (ArG) und seine Verordnungen (ArGV 1 bis 5) und das Unfallversicherungsgesetz (UVG). Im Arbeitsgesetz sind der allgemeine Gesundheitsschutz (ohne Berufskrankheitenprophylaxe), die Plangenehmigung, die Arbeitszeiten und der Sonderschutz von Jugendlichen und von schwangeren und stillenden Frauen geregelt, im Unfallversicherungsgesetz (neben der Unfallversicherung) die Arbeitssicherheit (Berufsunfall- und Berufskrankheitenverhütung).
Mit dem Vollzug des Arbeitsgesetzes sind die kantonalen Arbeitsinspektorate und teilweise das SECO betraut. Der Vollzug des Unfallversicherungsgesetzes ist aufgeteilt auf die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (Suva), die Kantone und das SECO. Diese Organe führen Betriebsbesuche durch und kontrollieren die Einhaltung der Gesetze.
Weiterführende Informationen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz sind beim SECO oder bei den kantonalen Arbeitsinspektoraten erhältlich:
Für Bauarbeiten gelten besondere Regeln: Bauarbeitenverordnung, BauAV
Sozialversicherungen
Grundsätzlich ist eine erwerbstätige Person im Staat versichert, in dem sie arbeitet. Wird eine arbeitnehmende Person in einen anderen Staat entsendet, unterliegt sie weiterhin den Rechtsvorschriften des Herkunftsstaats, wenn die voraussichtliche Dauer der Arbeit 12 Monate nicht überschreitet und sie nicht eine andere Person ablöst, für welche die Entsendungszeit abgelaufen ist.
Inhaltsverzeichnis
Relevante Themen und Applikationen

Entsendung
Entsendung ist eine Informationsplattform zum Thema Arbeits- und Lohnbedingungen in der Schweiz und in den verschiedenen Kantonen.

Applikation: Branche finden und Mindestlohn berechnen
Hier können Sie sich die für Ihren Einsatz geltenden Lohn- und Arbeitsbedingungen sowie die relevanten Kontakte anzeigen lassen.

Applikation: Übliche Lohnspanne berechnen
Hier können Sie für Branchen oder Berufen ohne zwingende Mindestlöhne die orts-, berufs- oder branchenüblichen Löhne berechnen.