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Veröffentlicht am 15. August 2025

Exportkontrolle Industriegüter

Exportkontrollen haben zum Ziel, die Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen und von deren Trägersystemen sowie die destabilisierende Anhäufung konventioneller Waffen zu verhindern. Sie dienen der Wahrung der verfassungsmässigen sowie aussen- und sicherheitspolitischen Interessen der Schweiz und stärken zugleich den Ruf von Schweizer Unternehmen und Forschungseinrichtungen als verantwortungsvolle Partner im Umgang mit global gehandelten Spitzentechnologien.

Schiff, das Industriegüter transportiert

Was sind Dual-Use Güter?

Dual-Use bedeutet, dass die entsprechenden Güter sowohl für zivile als auch für militärische Zwecke verwendet werden können. Der Begriff Güter umfasst Waren, Technologien und Software. Dual-Use Güter werden im Anhang 2 Güterkontrollverordnung gelistet.

Was sind Massenvernichtungswaffen?

Massenvernichtungswaffen umfassen Kernwaffen, biologische und chemische Waffen (ABC-Waffen).

Kontakt

Staatssekretariat für Wirtschaft SECO
Direktion für Aussenwirtschaft
Exportkontrollen und Sanktionen / Exportkontrolle Industriegüter
Holzikofenweg 36
CH - 3003 Bern