FAQ – Infrastruktur Arbeitsplätze
Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Infrastruktur und Arbeitsplätze.

Kältearbeit
Ja. Während dieser Aufwärmzeit ist - neben dem Trinken von warmen Getränken - leichte Bewegung sogar förderlich. Das heisst, es können während dieser Zeit leichte Arbeiten verrichtet werden. Diese dürfen aber nicht gefährlich sein. So wären Arbeiten auf einem Gerüst nicht zugelassen. Ebenso sind vor Autofahrten die Aufwärmzeiten zu gewähren, da sich die Unfallgefahr stark erhöht, wenn der Körper unterkühlt ist.
Die Aufwärmzeiten gelten als Arbeitszeit.
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Raumklima – Lüftung
Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber muss im Sommer trotz hoher Temperaturen weder freigeben, noch in jedem Fall eine Klimaanlage betreiben. Betriebe müssen aber Massnahmen treffen, die das Arbeiten bei hohen Temperaturen erträglich machen – das heisst, Schattenplätze zur Verfügung stellen, ausreichend Getränke abgeben etc. Für Schwangere hingegen gelten besondere Schutzbestimmungen: Raumtemperaturen über 28°C gelten für sie als beschwerlich oder sogar gefährlich (Mutterschutzverordnung Art. 8).
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Elektrosmog
Ja. Das Bundesamt für Gesundheit BAG hat dazu ein Faktenblatt erstellt. Es enthält Informationen zur Wirkung von «Wireless Access Points» auf die Gesundheit und entsprechende Empfehlungen. Die Signalstärke der Geräte, die in Körpernähe benutzt werden (Smartphones, Notebooks etc.), ist relevanter als der WLAN Access Point, da die Signalstärke mit der Distanz zumindest quadratisch abnimmt. Die Strahlenbelastung der Mitarbeitenden durch WLAN Access Points ist deshalb viel kleiner als die permanente Belastung durch Smartphones, denen sie im Alltag ausgesetzt sind. Gut zu wissen: Die heutigen technischen Spezifikationen der WLAN-Router gewährleisten deutlich geringere Belastungen durch elektromagnetische Felder als früher.
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Weiterführende Informationen
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Direktion für Arbeit
Arbeitsbedingungen
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CH - 3003 Bern