Formular für Inverkehrbringer
Hersteller oder andere Inverkehrbringer sind verpflichtet, den zuständigen Behörden unverzüglich ihre Produkte zu melden, bei denen sie feststellen oder Grund zur Annahme haben, dass von diesen Produkten eine Gefahr für die Sicherheit oder die Gesundheit der Verwenderinnen und Verwender oder Dritter ausgeht.
Kontakt
Staatssekretariat für Wirtschaft SECO
Direktion für Arbeit
Arbeitsbedingungen
Holzikofenweg 36
CH - 3003 Bern
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