Handelsabkommen, in Kraft seit 1.1.2021. Die Verhandlungen über ein modernes und umfassendes Freihandelsabkommen (FHA) wurden am 13.7.2026 materiell abgeschlossen, es ist noch nicht in Kraft.
Das Vereinigte Königreich ist ein wichtiger wirtschaftlicher Partner der Schweiz. Die Beziehungen Schweiz–Vereinigtes Königreich basierten bis zum 1. Januar 2021 massgeblich auf den bilateralen Abkommen mit der Europäischen Union (EU).
Um im Verhältnis mit dem Vereinigten Königreich die gegenseitigen Rechte und Pflichten über den EU-Austritt (Brexit) hinaus so weit als möglich zu wahren und die Basis für einen Ausbau der Beziehungen zu schaffen, hat die Schweiz unter anderem ein Handelsabkommen mit dem Vereinigten Königreich abgeschlossen. Dieses ist am 1. Januar 2021 in Kraft getreten.
Handelsabkommen vom 11. Februar 2019 Zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Vereinigten Königreich von Grossbritannien und Nordirland
Informationen zum Güterhandel, dem Handel mit Dienstleistungen, dem öffentlichen Beschaffungswesen sowie Antworten zu oft gestellten handelsrelevanten Fragen finden Sie unter den entsprechenden Rubriken unten.
GOV.UK EU Exit Transition: Switzerland (nur in Englisch verfügbar)
Wichtige Dossiers
i. Neues, umfassendes FHA
Die Schweiz und das Vereinigte Königreich haben die Verhandlungen zur Weiterentwicklung des Handelsabkommens von 2019 am 13. Juli 2026 abgeschlossen.
Die beiden Länder vertiefen ihre strategische Partnerschaft und bekräftigen ihre Bereitschaft, in einem von zunehmender Fragmentierung und handelspolitischer Unsicherheit geprägten Umfeld auf offene Märkte, verlässliche Regeln und eine enge wirtschaftliche Zusammenarbeit zu setzen. Damit trägt das Abkommen auch zur Diversifizierung und Resilienz der Wirtschaftsbeziehungen bei.
Mit dem bisherigen «Mind the Gap»-Ansatz konnten die nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union bestehenden Handelsbeziehungen weitergeführt werden. Das neue Abkommen geht deutlich über diese Sicherung des Status quo hinaus und stellt die bilateralen Wirtschaftsbeziehungen auf eine umfassende und zeitgemässe Grundlage.
Das neue Abkommen erweitert und modernisiert den bilateralen Rechtsrahmen, insbesondere für den Handel mit Dienstleistungen, Investitionen, die Mobilität von Dienstleistungserbringern und den digitalen Handel. Hinzu kommen Bestimmungen zu Finanzdienstleistungen, Telekommunikation, öffentlichem Beschaffungswesen, geistigem Eigentum, Handel und nachhaltiger Entwicklung sowie kleinen und mittleren Unternehmen. Das Abkommen stärkt damit die Rechtssicherheit und Planbarkeit für Unternehmen beider Länder. Im Warenhandel, der bereits weitgehend durch das bestehende Handelsabkommen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich abgedeckt ist, sichert das neue Abkommen die bestehenden Präferenzen und sieht gezielte zusätzliche Verbesserungen vor.
Die Schweiz und das Vereinigte Königreich hatten die Verhandlungen zur Weiterentwicklung ihres Handelsabkommens im Mai 2023 aufgenommen. Nach der rechtlichen Bereinigung soll das Abkommen noch 2026 unterzeichnet werden. Anschliessend folgen die jeweiligen innerstaatlichen Genehmigungsverfahren.
Das am 1. Januar 2021 in Kraft getretene Handelsabkommen stellt eine Replikation eines Grossteils der handelsrelevanten Rechte und Pflichten unter den bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU dar. Es umfasst das Freihandelsabkommen, das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen, das Betrugsbekämpfungsabkommen, das Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen (MRA), das Agrarabkommen sowie das Abkommen über Zollerleichterungen und Zollsicherheit. Einige dieser Abkommen beruhen (weitgehend oder teilweise) auf der Harmonisierung oder der Anerkennung der Gleichwertigkeit der Vorschriften zwischen der Schweiz und der EU (Abkommen über Zollerleichterungen und Zollsicherheit, gewisse Sektoren des Agrarabkommens, darunter der Anhang «Veterinärabkommen», und gewisse Sektoren des MRA). Infolge ausbleibender Harmonisierung zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU konnten diese Abkommen allerdings nicht in ihrer Gesamtheit repliziert werden.
Texte der am 11. Februar 2019 zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich unterzeichneten Abkommen
CH-UK Handelsabkommen Handelsabkommen vom 11. Februar 2019 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Vereinigten Königreich von Grossbritannien und Nordirland (mit Anhängen und Gemeinsamen Erkl.)
Botschaft vom 15. Januar 2020 zur Genehmigung des Handelsabkommens zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich und des Zusatzabkommens über die Einbeziehung Liechtensteins in das Handelsabkommen
Beschluss Nr. 2/2021 des gemischten Handelsausschusses Schweiz – Vereinigtes Königreich zur Änderung der Anlage zu Anhang 1 des Handelsabkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Vereinigten Königreich von Grossbritannien und Nordirland, abgeschlossen am 11. Februar 2019
Neben dem Handelsabkommen hat die Schweiz mit dem Vereinigten Königreich sektorale Abkommen im Dienstleistungsbereich geschlossen, insbesondere in den Bereichen Luftverkehr, Strassenverkehr, Versicherungen, gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen, Anerkennung von Aufsichtsregelungen für Finanzdienstleistungen, ein Sozialversicherungsabkommen sowie ein befristetes Abkommen über die Mobilität von Dienstleistungserbringern.
Beziehungen Schweiz–UK nach dem Brexit Die Schweiz regelt ihre Beziehung zum Vereinigten Königreich seit dem 1. Januar 2021 mit neuen bilateralen Abkommen.
Mobilität von Dienstleistungserbringern
Das Abkommen über die Mobilität von Dienstleistungserbringern (Services Mobility Agreement, SMA) zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich gewährleistet einen erleichterten Zugang für Dienstleistungserbringer, seit die Personenfreizügigkeit zwischen der Schweiz und der EU (FZA) im Verhältnis zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich nicht mehr gilt (1. Januar 2021).
Das SMA regelt den Zugang und befristeten Aufenthalt von Dienstleistungserbringern in der Schweiz und im Vereinigten Königreich. Die Schweiz wendet das Meldeverfahren für Dienstleistungserbringer aus dem Vereinigten Königreich bis 90 Tage pro Jahr an. Auf Seiten des Vereinigten Königreichs erfolgt die Marktöffnung gegenüber der Schweiz durch sektorale Marktzugangsverpflichtungen für Entsandte von Schweizer Unternehmen und für selbstständige Dienstleistungserbringer aus der Schweiz (Auflistung der Sektoren im Anhang 2, Ziffern 9 und 12). Ausserdem gewährt das Vereinigte Königreich Schweizer Dienstleistungserbringern (Staatsangehörige und Personen mit ständigem Wohnsitz) weitere Vorzugsbedingungen. Weiter unterstehen Schweizer Dienstleistungserbringer keiner wirtschaftlichen Bedarfsprüfung für den Zugang in den verpflichteten Sektoren und sie müssen keinen Nachweis über Kenntnisse der englischen Sprache erbringen. Dienstleistungserbringer aus der Schweiz erhalten einen Zugang im Vereinigten Königreich für 12 Monate.
Eine Erklärung der Behörden des Vereinigten Königreichs beschreibt die Zugangsbedingungen für Dienstleistungsanbieter aus der Schweiz.
Das SMA ermöglicht Schweizer Dienstleistungserbringern weiterhin einen weitgehenden Marktzugang im Vereinigten Königreich für die Erbringung vertragsbasierter Dienstleistungen durch natürliche Personen. Zudem erlaubt das SMA der Schweizer Wirtschaft, weiterhin kurzfristige Dienstleistungen von Unternehmen aus dem Vereinigten Königreich zeitnah in Anspruch zu nehmen.
Der Marktzugang zum Vereinigten Königreich unter dem SMA beschränkt sich auf Personen mit Qualifikationen auf universitärem oder gleichwertigem Niveau, darunter auch gewisse schweizerische Diplome (Höhere Fachschulen HF, Höhere Fachprüfungen).
Basierend auf dem Handelsabkommen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich werden die im bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU über bestimmte Aspekte des öffentlichen Beschaffungswesens bestehenden gegenseitigen Rechte und Pflichten auf bilateraler Ebene weitergeführt. Diese Rechte und Pflichten ergänzen den rechtlichen Rahmen für die Beziehungen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich, der im WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA) geregelt ist.
FAQ
Können Waren weiterhin zollfrei zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich gehandelt werden?
Die Marktzugangsbestimmungen des Freihandelsabkommens Schweiz−Europäische Union (EU) und des Landwirtschaftsabkommens Schweiz−EU werden im bilateralen Handelsabkommen Schweiz-Vereinigtes Königreich (UK) übernommen. Dies bedeutet, dass die zolltarifarische Präferenzbehandlung im Verhältnis Schweiz−Vereinigtes Königreich weiterhin gilt. Sie umfasst die Zollfreiheit von Industrieprodukten (Ursprungserzeugnisse des HS Kapitel 25–97, mit Ausnahme einzelner Produkte der Zolltarifkapitel 35 und 38) sowie die Präferenzbehandlung von verarbeiteten und unverarbeiteten Landwirtschaftsprodukten.
Welche Zollansätze gelten für die Einfuhr von UK-Ursprungswaren in die Schweiz?
UK-Ursprungswaren im Sinne des Handelsabkommens Schweiz−Vereinigtes Königreich kommen weiterhin in den Genuss der präferenziellen Einfuhr in die Schweiz. Die anwendbaren Zollansätze für Einfuhren von UK-Ursprungswaren sind im elektronischen Zolltarif Tares publiziert (nur in Englisch verfügbar).
Welche Zollansätze gelten für die Einfuhr von Schweizer Ursprungswaren in das Vereinigte Königreich?
Schweizer Ursprungswaren im Sinne des Handelsabkommens Schweiz−Vereinigtes Königreich kommen weiterhin in den Genuss der präferenziellen Einfuhr in das Vereinigte Königreich. Informationen zu den anwendbaren UK-Zollansätzen können unter diesem LINK eingesehen werden.
Welche Arten der Kumulation sieht das Handelsabkommen Schweiz - Vereinigtes Königreich vor?
Das Protokoll Nr. 3 des Handelsabkommens sieht die bilaterale Kumulation Schweiz−Vereinigtes Königreich vor. Unter gewissen Umständen kann auch mit Vormaterialien aus der EU und den anderen Vertragsparteien des Regionalen Übereinkommens über die Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln (PEM-Übereinkommen, SR 0.946.31) diagonal kumuliert werden. Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte dem Zirkular des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit und dem Merkblatt Brexit - Kumulationsmöglichkeiten. Weitere Informationen finden Sie im Freihandelsnetz des Vereinigten Königreichs mit Vertragsparteien des PEM-Übereinkommens (nur in Englisch verfügbar).
Ist die diagonale Kumulation EU-Schweiz-Vereiniges Königreich weiterhin möglich?
Schweizer Ausführer können mit Vormaterialien der EU kumulieren, sofern sich diese als Ursprungswaren im Sinne des PEM-Übereinkommens oder der Übergangsregeln (revidierte Ursprungsregeln des PEM-Übereinkommens) qualifizieren (Durchlässigkeit).
Ist es einem Schweizer Unternehmen bei der Kumulation EU-Schweiz-Vereinigtes Königreich möglich, eine präferenzbegünstigte Handelsware aus der EU über die Schweiz zollfrei ins Vereinigte Königriech zu senden, oder muss die Ware in der Schweiz mindestens eine Bearbeitung , die über eine Minimalbehandlung hinausgeht, erfahren haben?
Es ist nicht möglich, importierte Ursprungswaren der EU unverändert mit Ursprungsnachweis ins Vereinigte Königreich zu exportieren oder aus dem Vereinigten Königreich zu importieren (Durchhandel). Dabei macht es keinen Unterschied, ob diese Waren in der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich veranlagt werden oder ab einem Zolllager exportiert werden. In solchen Fällen kann in der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich kein Ursprungsnachweis ausgestellt werden. Vormaterialien der EU müssen in der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich mehr als einer Minimalbehandlung (Artikel 6 des Protokolls 3) unterzogen werden. Werden EU-Waren ab einem Zolllager exportiert, muss der Ursprungsnachweis vom ursprünglichen EU-Ausführer ausgestellt werden.
Behält die Ware den präferenziellen Ursprung für die Ausfuhr aus der Schweiz ins Vereinigte Königreich, wenn mit türkischem Vormaterial kumuliert wurde?
Schweizer Ausführer können mit Vormaterialien aus der Türkei kumulieren, sofern sich diese als Ursprungswaren im Sinne des PEM-Übereinkommens oder der Übergangsregeln (revidierte Ursprungsregeln des PEM-Übereinkommens) qualifizieren (Durchlässigkeit).
Kann ein Unternehmen weiterhin in Westbalkanstaaten produzieren und die Waren aufgrund der Kumulation von der Schweiz aus zollfrei in Vereinigte Königreich liefern?
Damit Ursprungswaren eines Westbalkanstaates unverändert ins Vereinigte Königreich exportiert werden können (Durchhandel), muss zwischen dem Vereinigten Königreich und dem entsprechenden Westbalkanstaat ein Freihandelsabkommen mit identischen Ursprungsregeln wie im Handelsabkommen Schweiz-Vereinigtes Königreich bestehen. Informationen zu den Kumulationsmöglichkeiten finden Sie im Merkblatt Brexit - Kumulationsmöglichkeiten.
Behält die Ware den präferenziellen Ursprung bei der einfuhr von der Schweiz in die EU, wenn mit UK-Vormaterialien kumuliert wurde?
Nein, das Vereinigte Königreich gilt im Rahmen des Freihandelsabkommens Schweiz−EU und der Freihandelsabkommen mit den anderen Vertragsparteien des PEM-Übereinkommens als Drittland. Werden bei der Herstellung Vormaterialien mit UK-Ursprung verwendet, müssen die in den entsprechenden Freihandelsabkommen vorgesehenen Listenregeln des PEM-Übereinkommens erfüllt werden. Eine Kumulation ist nicht möglich.
Wer fungiert als Kontaktstelle für Zollabfertigungen im Vereinigen Königreich?
Was passiert mit der gegenseitigen Anerkennung des AEO (Authorised Economic Operator) zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich?
Bis das Vereinigte Königreich und die EU eine Vereinbarung analog zum Abkommen über Zollerleichterungen und Zollsicherheit (ZESA) abschliessen, scheidet das Vereinigte Königreich aus dem gemeinsamen Zollsicherheitsraum zwischen der Schweiz, Norwegen und der EU aus und gilt als Drittland. Die gegenseitige Anerkennung des AEO-Status zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich war folglich nicht länger möglich. Die Schweiz und das Vereinigte Königreich haben jedoch ein bilaterales Abkommen über die gegenseitige Anerkennung des AEO-Status abgeschlossen, welches am 1. September 2021 in Kraft getreten ist.
Ist für die Einfuhr von Waren aus dem Vereinigten Königreich in die Schweiz eine summarische Eingangsmeldung nötig?
Für Transporte auf dem Landweg aus dem Vereinigten Königreich in die Schweiz verlangt die EU wie bei Sendungen aus anderen Drittstaaten beim Eintritt in die EU eine Vorausanmeldung und wird allfällige Sicherheitskontrollen durchführen. Da sich die Waren anschliessend bereits im gemeinsamen Sicherheitsraum befinden, müssen bei der Einfuhr in die Schweiz keine weiteren Zollsicherheitsmassnahmen vollzogen werden. Transporte auf dem Luftweg aus dem Vereinigten Königreich in die Schweiz müssen wie Sendungen aus anderen Drittstaaten unter Einhaltung der Bestimmungen im ZESA vor dem Grenzübertritt bei der EZV im Voraus angemeldet werden. Allfällige Sicherheitskontrollen werden nach Ankunft der Waren in der Schweiz stattfinden. Hingegen entfallen weitere Sicherheitskontrollen, wenn diese Waren anschliessend von einem Flughafen in der Schweiz in die EU weiterspediert werden.
Ist für die Einfuhr von Waren aus der Schweiz ins Vereinigte Königriech eine summarische Eingangsmeldung nötig?
Mit dieser Frage wenden Sie sich bitte direkt an die Informationszentrale der UK-Zollbehörden. Informationen zur summarischen Eingangsmeldung finden Sie zudem im Border Operating Model (Ziffer 3.1.5) (nur in Englisch verfügbar).
Ist die aktive EORI-Nummer (Economic Operators Registration and Identification) im Vereinigten Königreich weiterhin gültig?
Informationen in Bezug auf die EORI-Nummer (nur in Englisch verfügbar)
Welche Massnahmen hat das Vereinigte Königreich angekündigt, um den Handel mit Industrieprodukten zu vereinfachen?
Industrieprodukte, welche nach dem 1. Januar 2021 im Vereinigten Königreich in Verkehr gebracht werden, müssen grundsätzlich die Anforderungen der britischen Gesetzgebung erfüllen. In 21 Produktesektoren anerkennt das Vereinigte Königreich jedoch weiterhin die geltenden EU-Anforderungen und Konformitätsbewertungsverfahren, einschliesslich der CE-Kennzeichnung und des umgekehrten Epsilons. Die 21 Produktesektoren sind auf der Website der britischen Regierung aufgeführt (nur in Englisch verfügbar).
Welche Massnahmen hat die Schweiz erlassen, um den Import von Industrieprodukten in die Schweiz zu erleichern?
Um importseitig die Handles- und Lieferketten zwischen dem Vereinigten Königreich und der Schweiz zu schützen und ein gewisses Mass an Kontinuität zu schaffen, hat die Schweiz folgende Massnahme einseitig erlassen: Anerkennung der Prüfberichte und Konformitätsbewertungen: Die Schweiz aner-kennt Prüfberichte und Konformitätsbewertungen von Konformitätsbewertungsstellen mit Sitz im Vereinigten Königreich in 9 Produktesektoren bis Ende März 2026. Bei den 9 Produktesektoren handelt es sich um: Die Produktesektoren Nr. 1-3, 5, 6 (teilweise), 8, 13, 17, 19 im Abkommen über die gegenseitige Anerkennung der Konformitätsbewertungen (MRA) Schweiz-EU. Eine weitere Verlängerung wird jährlich geprüft.
Wie kann man prüfen, ob ein Produkt unter einen Produktbereich des Abkommens über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewegungen (MRA) Schweiz - Vereinigtes Königreich fällt?
Die Schweiz unterhält zwei MRAs mit dem UK. Sie finden weitere Ausführungen zu diesen Abkommen unter dem angegebenen Link sowie auch weitere Informationen zu den vom MRA Schweiz−EU abgedeckten Produkten.
Müssen Schweizer Unternehmen für die Zulassung neuer Produkte / Chemikalien einen Bevollmächtigten ("UK Responsible Person" im Vereinigten Königreich ernennen?
Ja. Hier gelten die Anforderungen des Vereinigten Königreichs seit dem 1. Januar 2021 (nur in Englisch verfügbar).
Welche Änderungen sind bei der REACH-Registrierung (Chemikalien) zu berücksichtigen?
Die britische Regierung hat eine Wegleitung zur Chemikalienregulierung REACH veröffentlicht (nur in Englisch verfügbar). Unternehmen und interessierte Personen sollten darin die Antworten auf ihre Fragen finden. Weitere Fragen zur britischen Gesetzgebung können an die britische Botschaft in der Schweiz oder die zuständigen Behörden im Vereinigten Königreich gerichtet werden (nur in Englisch verfügbar). REACH ist von den bilateralen Abkommen der Schweiz mit der EU, einschliesslich des Abkommens über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen (MRA), nicht abgedeckt.
Welches Verfahren kommt für die Ausfuhr von Waren tierischen Ursprungs aus der Schweiz ins Vereinigte Königreich zur Anwendung?
Für die Festlegung der Regeln, Regulierungen und Einfuhrbedingungen für Tiere und Waren tierischen Ursprungs ins Vereinigte Königreich aus allen Ländern, einschliesslich der Schweiz, sind die britischen Behörden zuständig. Exporteure sollten daher die vom Vereinigten Königreich für die Einfuhr von Tieren, tierischen Erzeugnissen und Hochrisiko-Lebens- und Futtermitteln nicht tierischen Ursprungs zur Verfügung gestellte Wegleitung konsultieren (nur in Englisch verfügbar).
Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (CITES): Wie erhält man eine CITES-Bescheinigung?
Die Einfuhrverfahren für artengeschützte Tier- und Pflanzenarten in die Schweiz bleibt nach dem Brexit unverändert. Interessierte finden einschlägige Informationen dazu auf der Webseite des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen. Die britischen Behörden haben eine Wegleitung für den Handel und den Transport von durch das CITES geschützte gefährdete Arten veröffentlicht (nur in Englisch verfügbar).
Was muss man unternehmen, um im Vereinigten Königreich Dienstleistungen zu erbringen? Braucht es ein Visum?
Für eine beschränkte Anzahl von Tätigkeiten (Kundenbesuche, Maschineninstallation, bestimmte Forschungstätigkeiten) ist die Einreise als Besucherin bzw. Besucher ins Vereinigte Königreich möglich (siehe Liste der erlaubten Tätigkeiten, nur auf Englisch verfügbar). Personen mit Wohnsitz in der Schweiz, die selbstständig erwerbstätig sind oder als Angestellte eines in der Schweiz ansässigen Schweizer Unternehmens einen Dienstleistungsvertrag mit Endkonsumenten im Vereinigten Königreich in einem vom Services Mobility Agreement (SMA; Abkommen über die Mobilität von Dienstleistungserbringern; siehe Download) erfassten Sektor abgeschlossen haben, dürfen für den für die Vertragserfüllung notwendigen Zeitraum (höchstens ein Jahr) Dienstleistungen im Vereinigten Königreich erbringen, sofern folgende Voraussetzungen erfüllt sind: - Visum: Erteiltes temporäres Arbeitsvisum (Temporary Work – International Agreement Visa; dient als Arbeitsvisum); Gesuch mindestens drei Wochen im Voraus einzureichen. - Ausbildung: Hochschulabschluss (Universität/FH) oder gleichwertiger Abschluss sowie erforderliche Berufsqualifikationen. Berufserfahrung Angestellte: mindestens ein Jahr Anstellung und drei Jahre Berufserfahrung. Berufserfahrung Selbstständigerwerbende: sechs Jahre.
Dürfen Dienstleistungserbringer aus dem Vereinigten Königreich in der Schweiz einen Auftrag ausführen? Was müssen sie dafür unternehmen?
Ja, im Einklang mit dem zeitlich befristeten Abkommen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich über die Mobilität von Dienstleistungserbringern ist dies während 90 Tagen pro Kalenderjahr möglich. Sie müssen sich lediglich bei den Behörden anmelden. Meldeverfahren für kurzfristige Erwerbstätigkeit.
Patente werden gestützt auf das Europäische Patentübereinkommen (EPÜ) und daher unabhängig vom EUR-Recht erteilt. Das ergänzende Schutzzertifikat (ESZ), der Schutz klinischer Daten, die Marktexkusivität für Orphan Drugs (Arzneimittel für seltene Krankheiten) und die Ausweitung des ESZ auf kinderarzneimittel basieren dagegen auf der EU-Gesetzgebung. Wurden diese Regelungen in die britische Gesetzgebung übernommen?
Da das Europäische Patentamt keine EU-Agentur ist, hat ein EU-Austritt keine Auswirkungen auf das derzeitige europäische Patentsystem. Bestehende europäische Patente, die das Vereinigte Königreich abdecken, sind ebenfalls nicht betroffen. Per 1. Januar 2021 führt das Vereinigte Königreich die ESZ-Regelung weitgehend wie bisher weiter. Denn die britische ESZ-Gesetzgebung (The Patents (Amendment) (EU Exit) Regulations 2019) wiederspiegelt weitgehend die bestehende ESZ-Verordnung der EU und sieht namentlich dieselbe Schutzdauer vor.
Die Regierung des Vereinigten Königreichs weist in ihrem Leitfaden «Changes to SPC and patent law from 1 January 2021» darauf hin, dass für den Erhalt eines britischen ESZ auch eine Marktzulassung für den britischen Markt erforderlich ist. Patentinhaber müssen prüfen, ob ihre Marktzulassung für das gesamte Vereinigte Königreich oder nur für Nordirland oder Grossbritannien gültig ist.
Seit dem 1. Januar 2019 gilt in der EU eine ESZ-Ausnahme für Exporte (SPC waiver). Die britische Regierung beabsichtigt, diese Ausnahmeregelung nach beizubehalten, allerdings mit einigen wichtigen Änderungen.
Für pädiatrische Verlängerungen bleiben die Anforderungen weitgehend die gleichen. Der Hauptunterschied besteht darin, dass ein Nachweis der Zulassung eines Produkts in allen EWR-Mitgliedsstaaten nicht mehr erforderlich ist; es genügt nachzuweisen, dass eine Zulassung im Vereinigten Königreich vorliegt. Das Vereinigte Königreich führt ein spezielles Regulierungssystem für Orphan Drugs (Arzneimittel für seltene Krankheiten) weiter. Dieses wiederspiegelt weitgehend das bestehende EU-System.
Klinische Tests im Vereinigten Königreich werden aktuell schonnational verwaltet. Anträge für solche Tests im Vereinigten Königreich werden weiterhin von der britischen Regulierungsbehörde für Arzneimittel und Gesundheitsprodukte (Medicines and Healthcare products Regulatory Agency) genehmigt. Das Vereinigte Königreich nimmt keine Änderungen bei der Dauer der Daten- und Marktexklusivität vor.
Im Europäischen Patentübereinkommen (EPÜ) auch nicht enthalten sind die Rechte an Marken und Geschmacksmuster. Haben EU-Marken und eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster (EUTM & RCD) im Vereinigten Königreich weiterhin ihre Gültigkeit und können sie auf nationaler Ebene eingetragen werden?
Das Vereinigte Königreich gab bekannt, dass es den Schutz und die Durchsetzbarkeit der Rechte an allen bestehenden eingetragenen EU-Marken und Gemeinschaftsdesigns weiterhin gewährleistet, indem gleichwertige im Vereinigten Königreich eingetragene Marken oder Designs geschaffen werden. Die Inhaberinnen und Inhaber von Rechten an bestehenden EU-Marken oder eingetragenen Gemeinschaftsdesigns erhalten ein neues gleichwertiges britisches Recht ( vgl. dazu Guidance Changes to EU and international designs and trade mark protection from 1 January 2021, nur in Englisch verfügbar).
Liste aller Freihandelspartner der Schweiz mit den rechtlichen Grundlagen pro Land.
Ländercockpit
Das Ländercockpit bietet einen kompakten Überblick über die wirtschaftliche Situation und die bilateralen Wirtschaftsbeziehungen von Schweizer Wirtschaftspartnern.
Europäische Union (EU)
Die EU ist die mit Abstand wichtigste Handelspartnerin der Schweiz.
Kontakt
Staatssekretariat für Wirtschaft SECO Direktion für Aussenwirtschaft Welthandel / Ressort Freihandelsabkommen/EFTA Holzikofenweg 36 3003 Bern