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Vereinigtes Königreich (UK)

Handelsabkommen, in Kraft seit 1.1.2021. Die Verhandlungen über ein modernes und umfassendes Freihandelsabkommen (FHA) wurden am 13.7.2026 materiell abgeschlossen, es ist noch nicht in Kraft.

UK Flagge

Allgemeine Informationen

Das Vereinigte Königreich ist ein wichtiger wirtschaftlicher Partner der Schweiz. Die Beziehungen Schweiz–Vereinigtes Königreich basierten bis zum 1. Januar 2021 massgeblich auf den bilateralen Abkommen mit der Europäischen Union (EU).

Um im Verhältnis mit dem Vereinigten Königreich die gegenseitigen Rechte und Pflichten über den EU-Austritt (Brexit) hinaus so weit als möglich zu wahren und die Basis für einen Ausbau der Beziehungen zu schaffen, hat die Schweiz unter anderem ein Handelsabkommen mit dem Vereinigten Königreich abgeschlossen. Dieses ist am 1. Januar 2021 in Kraft getreten.

Informationen zum Güterhandel, dem Handel mit Dienstleistungen, dem öffentlichen Beschaffungswesen sowie Antworten zu oft gestellten handelsrelevanten Fragen finden Sie unter den entsprechenden Rubriken unten.

Wichtige Dossiers

i. Neues, umfassendes FHA

Die Schweiz und das Vereinigte Königreich haben die Verhandlungen zur Weiterentwicklung des Handelsabkommens von 2019 am 13. Juli 2026 abgeschlossen.

Die beiden Länder vertiefen ihre strategische Partnerschaft und bekräftigen ihre Bereitschaft, in einem von zunehmender Fragmentierung und handelspolitischer Unsicherheit geprägten Umfeld auf offene Märkte, verlässliche Regeln und eine enge wirtschaftliche Zusammenarbeit zu setzen. Damit trägt das Abkommen auch zur Diversifizierung und Resilienz der Wirtschaftsbeziehungen bei.

Mit dem bisherigen «Mind the Gap»-Ansatz konnten die nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union bestehenden Handelsbeziehungen weitergeführt werden. Das neue Abkommen geht deutlich über diese Sicherung des Status quo hinaus und stellt die bilateralen Wirtschaftsbeziehungen auf eine umfassende und zeitgemässe Grundlage.

Das neue Abkommen erweitert und modernisiert den bilateralen Rechtsrahmen, insbesondere für den Handel mit Dienstleistungen, Investitionen, die Mobilität von Dienstleistungserbringern und den digitalen Handel. Hinzu kommen Bestimmungen zu Finanzdienstleistungen, Telekommunikation, öffentlichem Beschaffungswesen, geistigem Eigentum, Handel und nachhaltiger Entwicklung sowie kleinen und mittleren Unternehmen. Das Abkommen stärkt damit die Rechtssicherheit und Planbarkeit für Unternehmen beider Länder. Im Warenhandel, der bereits weitgehend durch das bestehende Handelsabkommen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich abgedeckt ist, sichert das neue Abkommen die bestehenden Präferenzen und sieht gezielte zusätzliche Verbesserungen vor.

Die Schweiz und das Vereinigte Königreich hatten die Verhandlungen zur Weiterentwicklung ihres Handelsabkommens im Mai 2023 aufgenommen. Nach der rechtlichen Bereinigung soll das Abkommen noch 2026 unterzeichnet werden. Anschliessend folgen die jeweiligen innerstaatlichen Genehmigungsverfahren.

Weitere Informationen folgen.

ii. Güterhandel

Das am 1. Januar 2021 in Kraft getretene Handelsabkommen stellt eine Replikation eines Grossteils der handelsrelevanten Rechte und Pflichten unter den bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU dar. Es umfasst das Freihandelsabkommen, das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen, das Betrugsbekämpfungsabkommen, das Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen (MRA), das Agrarabkommen sowie das Abkommen über Zollerleichterungen und Zollsicherheit. Einige dieser Abkommen beruhen (weitgehend oder teilweise) auf der Harmonisierung oder der Anerkennung der Gleichwertigkeit der Vorschriften zwischen der Schweiz und der EU (Abkommen über Zollerleichterungen und Zollsicherheit, gewisse Sektoren des Agrarabkommens, darunter der Anhang «Veterinärabkommen», und gewisse Sektoren des MRA). Infolge ausbleibender Harmonisierung zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU konnten diese Abkommen allerdings nicht in ihrer Gesamtheit repliziert werden.

iii. Dienstleistungshandel

Neben dem Handelsabkommen hat die Schweiz mit dem Vereinigten Königreich sektorale Abkommen im Dienstleistungsbereich geschlossen, insbesondere in den Bereichen Luftverkehr, Strassenverkehr, Versicherungen, gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen, Anerkennung von Aufsichtsregelungen für Finanzdienstleistungen, ein Sozialversicherungsabkommen sowie ein befristetes Abkommen über die Mobilität von Dienstleistungserbringern.

Mobilität von Dienstleistungserbringern

Das Abkommen über die Mobilität von Dienstleistungserbringern (Services Mobility Agreement, SMA) zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich gewährleistet einen erleichterten Zugang für Dienstleistungserbringer, seit die Personenfreizügigkeit zwischen der Schweiz und der EU (FZA) im Verhältnis zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich nicht mehr gilt (1. Januar 2021).

Das SMA regelt den Zugang und befristeten Aufenthalt von Dienstleistungserbringern in der Schweiz und im Vereinigten Königreich. Die Schweiz wendet das Meldeverfahren für Dienstleistungserbringer aus dem Vereinigten Königreich bis 90 Tage pro Jahr an. Auf Seiten des Vereinigten Königreichs erfolgt die Marktöffnung gegenüber der Schweiz durch sektorale Marktzugangsverpflichtungen für Entsandte von Schweizer Unternehmen und für selbstständige Dienstleistungserbringer aus der Schweiz (Auflistung der Sektoren im Anhang 2, Ziffern 9 und 12). Ausserdem gewährt das Vereinigte Königreich Schweizer Dienstleistungserbringern (Staatsangehörige und Personen mit ständigem Wohnsitz) weitere Vorzugsbedingungen. Weiter unterstehen Schweizer Dienstleistungserbringer keiner wirtschaftlichen Bedarfsprüfung für den Zugang in den verpflichteten Sektoren und sie müssen keinen Nachweis über Kenntnisse der englischen Sprache erbringen. Dienstleistungserbringer aus der Schweiz erhalten einen Zugang im Vereinigten Königreich für 12 Monate.

Eine Erklärung der Behörden des Vereinigten Königreichs beschreibt die Zugangsbedingungen für Dienstleistungsanbieter aus der Schweiz.

Das SMA ermöglicht Schweizer Dienstleistungserbringern weiterhin einen weitgehenden Marktzugang im Vereinigten Königreich für die Erbringung vertragsbasierter Dienstleistungen durch natürliche Personen. Zudem erlaubt das SMA der Schweizer Wirtschaft, weiterhin kurzfristige Dienstleistungen von Unternehmen aus dem Vereinigten Königreich zeitnah in Anspruch zu nehmen.

Der Marktzugang zum Vereinigten Königreich unter dem SMA beschränkt sich auf Personen mit Qualifikationen auf universitärem oder gleichwertigem Niveau, darunter auch gewisse schweizerische Diplome (Höhere Fachschulen HF, Höhere Fachprüfungen).

Das SMA ist auf den 31.12.2029 befristet.

iv. Öffentliches Beschaffungswesen

Basierend auf dem Handelsabkommen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich werden die im bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU über bestimmte Aspekte des öffentlichen Beschaffungswesens bestehenden gegenseitigen Rechte und Pflichten auf bilateraler Ebene weitergeführt. Diese Rechte und Pflichten ergänzen den rechtlichen Rahmen für die Beziehungen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich, der im WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA) geregelt ist.

FAQ

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Kontakt

Staatssekretariat für Wirtschaft SECO
Direktion für Aussenwirtschaft
Welthandel / Ressort Freihandelsabkommen/EFTA
Holzikofenweg 36
3003 Bern