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Grossraumbüros

Großraumbüros sind weit verbreitet und bieten Flexibilität, bringen jedoch auch Herausforderungen in Bezug auf Lärm, Ergonomie und Organisation mit sich. Um die Gesundheit der Mitarbeitenden zu schützen, muss ihre Gestaltung präzise Anforderungen erfüllen. Eine entsprechende Broschüre stellt die wesentlichen Regeln und bewährten Praktiken vor.

Grossraumbüros

Allgemein

Grosraumbüros (im Englischen Open Space) basieren auf einer offenen Raumgestaltung; sie sind weit verbreitet und werden oft mit neuen, flexiblen Arbeitsformen (Arbeitszeiten, Teilzeit etc.) in Verbindung gebracht. Gelegentlich bringen sie Beeinträchtigungen hinsichtlich der Arbeitsorganisation und der Arbeitsumgebung mit sich – etwa in Bezug auf das Raumklima, den Lärm, die Beleuchtung, die Raumgestaltung und die Kommunikation. Die Berücksichtigung der spezifischen Herausforderungen dieses Büromodells ist unerlässlich, um den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmenden zu gewährleisten.

Die Broschüre «Grossraumbüros – Gesundheitsschutz der Mitarbeitenden» gibt Auskunft über die geltenden gesetzlichen Bestimmungen, die für die Gestaltung von Büroarbeitsplätzen anwendbar sind und dem Schutz der Gesundheit der Mitarbeitenden dienen. Diese Bestimmungen umfassen technische Vorschriften in den Bereichen Luftqualität, Lüftung, Raumklima, Lärm und Akustik sowie Ergonomie und Beleuchtung. Die wichtigsten organisatorischen und ergonomischen Aspekte aus der Wegleitung zu den Verordnungen zum Arbeitsgesetz (ArGV 3 Gesundheitsschutz) sind in dieser Publikation zusammengefasst.

Weiterführende Informationen

Publikationen

31. Mai 2024

Grossraumbüros - So schützen Sie die Gesundheit der Mitarbeitenden

Grossraumbüros sind weit verbreitet und bieten aufgrund ihrerflexiblen Nutzungsmöglichkeiten eine Reihe von Vorteilen gegenüberherkömmlichen Bürokonzepten.

PDF2.64 MB

23. Januar 2025

Wegleitung zum Arbeitsgesetz und den Verordnungen 3 und 4

Anhand von praktischen Beispielen erläutert diese Wegleitung die Bestimmungen der Verordnungen 3 (Gesundheitsschutz) und 4 (Industrielle Betriebe, Plangenehmigung und Betriebsbewilligung) zum Arbeitsgesetz. Sie dient Vollzugsbehörden wie direkt betroffenen Unternehmern, Architekten, Planern und weiteren Fachpersonen.

PDF10.28 MB

Kontakt

Staatssekretariat für Wirtschaft SECO
Direktion für Arbeit
Arbeitsbedingungen
Holzikofenweg 36
CH - 3003 Bern