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Grundlagen von technischen Handelshemnissen

Die Schweiz verfolgt das Ziel, technische Handelshemmnisse wirksam zu reduzieren und den Marktzugang für Unternehmen zu erleichtern. Dafür steht ein klarer rechtlicher Rahmen zur Verfügung, der durch internationale Abkommen ergänzt wird und den Unternehmen Orientierung bietet.

Vogelansicht des Warenverkehrs am Hafen Basel Container

Die Schweiz kennt drei Instrumente, um technische Handelshemmnisse abzubauen:

Die Grundlagen für alle drei Instrumente sind im Bundesgesetz über die technischen Handelshemmnisse (THG) verankert.

Die multilateralen Abkommen der WTO legen den internationalen Rahmen für das Verhindern und den Abbau technischer Handelshemmnisse fest (TBT- und SPS-Abkommen). Darüber hinaus strebt die Schweiz mittels bilateraler Freihandelsabkommen eine weitergehende Verringerung technischer Handelshemmnisse an.

Die Importplattform des SECO bietet eine Übersicht über die technischen Vorschriften der Schweiz und über mögliche Importerleichterungen aufgrund internationaler Vereinbarungen oder des «Cassis-de-Dijon-Prinzips».

Beispiel eines technischen Handelshemmnisses

Ein technisches Handelshemmnis entsteht, wenn ein Produkt zwar sämtliche für Markt A erforderlichen Vorschriften erfüllt, aber trotzdem keinen Zugang zu Markt B erhält. Dies, weil auf Markt B andere Anforderungen gelten, identische Anforderungen anders angewendet werden oder die in Land A durchgeführten Konformitätsbewertungen in Land B nicht anerkannt werden.

Ein technisches Handelshemmnis besteht beispielsweise im Zusammenhang mit den technischen Vorschriften für Aufzüge: Heute darf ein nach Schweizer Vorschriften hergestellter Aufzug nicht baugleich in ein Gebäude in den USA eingebaut werden. Die entsprechenden Schweizer Vorschriften regeln lediglich allgemein formulierte wesentliche Anforderungen, welche die Produkte erfüllen müssen (z.B. bezüglich der Sicherheit der Benutzenden). Es steht dem Hersteller in der Schweiz – wie übrigens auch in der EU – grundsätzlich frei, wie er diese Anforderungen erfüllt. Er hat jedoch nachzuweisen, dass sie erfüllt werden. Dies wird vermutet, wenn zur Herstellung eines Produkts bezeichnete technische Normen angewendet werden (Konformitätsvermutung gem. Art. 5 Abs. 2 PrSG). In den USA ist hingegen die Einhaltung detailliert formulierter technischer U.S. Vorschriften zwingend. Diese Vorschriften halten z.B. den minimalen Kabeldurchmesser fest. Wenn ein Schweizer Hersteller mehrere dünnere Kabel verwendet, erfüllt der Aufzug die technischen U.S. Vorschriften nicht ohne Anpassung.

Um das im Beispiel erwähnte Handelshemmnis abzubauen, könnten in einem ersten Schritt die Produktevorschriften zwischen der Schweiz und den USA harmonisiert werden. Das würde dem Hersteller die Kosten ersparen, die entstehen, wenn er für die Schweiz und die USA zwei verschiedene Aufzugsserien herstellen muss. Die Konformität des Aufzugs müsste trotz der Harmonisierung weiterhin zwei Mal – nach den technischen Vorschriften der Schweiz und den USA – bestätigt werden (doppelte Konformitätsbewertung). In einem zweiten Schritt könnten die Schweiz und die USA gegenseitig die jeweiligen Prüfverfahren als gleichwertig anerkennen, sofern diese von einer anerkannten Bewertungsstelle durchgeführt werden. In diesem Fall würden auch die doppelte Konformitätsbewertung und die damit verbundenen Kosten entfallen.

Weiterführende Informationen

Kontakt

Staatssekretariat für Wirtschaft SECO
Direktion für Aussenwirtschaft
Aussenwirtschaftliche Fachdienste / Nichtarifarische Massnahmen
Holzikofenweg 36
CH - 3003 Bern