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Handelsschutzmassnahmen

Zahlreiche Handelspartner der Schweiz wenden Handelsschutzmassnahmen wie Schutzmassnahmen, Antidumping- oder Antisubventionsmassnahmen an. Die Schweiz wendet keine solche Massnahmen an.

Die Schweiz mit ihrer exportorientierten Wirtschaft und ihren global tätigen Unternehmen hat ein vitales Interesse, dass protektionistische Handelsmassnahmen vermieden und Streitfälle auf der Grundlage der einschlägigen internationalen Handelsabkommen beigelegt werden. Sie setzt sich deshalb für die Schaffung und Aufrechterhaltung stabiler Handelsbeziehungen mit ihren Partnern ein.

Schutzmassnahmen für Stahlimporte in die EU und das Vereinigte Köngreich

Die Europäische Union (EU) hat im Jahr 2018 als Reaktion auf die US-Einfuhrzölle auf Stahl und Aluminium basierend auf dem WTO-Recht Schutzmassnahmen auf bestimmte Stahlimporte eingeführt. Das Vereinigte Königreich (UK) hat nach seinem Austritt aus der EU ab dem 1. Januar 2021 ebenfalls Schutzmassnahmen auf bestimmte Stahleinfuhren eingeführt. Da diese auf dem WTO-Recht basierenden Schutzmassnahmen am 30. Juni 2026 ausliefen, haben sowohl die EU als auch das UK per 1. Juli 2026 neue Stahlmassnahmen eingeführt. Auch die Schweiz ist von diesen Massnahmen betroffen.

EU: neue Stahlmassnahmen ab dem 1. Juli 2026

Die EU hat per 1. Juli 2026 neue, zeitlich unbeschränkte Stahlmassnahmen eingeführt (EU-Verordnung 2026/1384), welche die per Ende Juni 2026 ausgelaufenen Stahlschutzmassnahmen ersetzten. Die Massnahmen sind auf alle Drittstaaten inklusive der Schweiz anwendbar, mit Ausnahme der EWR/EFTA-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen.

Die gesamten zollfreien Kontingentsmengen belaufen sich auf 18,3 Mio. Tonnen und auf EU-Importe ausserhalb der Kontingente ist ein Zollsatz von 50 % zu entrichten. Die EU hat am 30. Juni 2026 eine Durchführungsverordnung mit der Zuteilung der Zollfreikontingente auf ihre Handelspartner veröffentlicht (EU-Durchführungsverordnung 2026/1457)

Die Ausschöpfung der Kontingentsmengen wird von der EU-Kommission publiziert und laufend nachgeführt (Konsultation Zollkontingente).

Die Europäische Kommission kann die Stahlmassnahmen im Rahmen eines Überprüfungsmechanismus regelmässig evaluieren und bei Bedarf Anpassungen vornehmen.

Weitere Informationen zur Funktionsweise der neuen EU-Stahlmassnahmen sind im untenstehenden Factsheet zu finden.

UK: neue Stahlmassnahmen ab dem 1. Juli 2026

Das UK hat am 1. Juli 2026 ebenfalls neue, zeitlich unbeschränkte Stahlmassnahmen eingeführt, welche seine per Ende Juni 2026 ausgelaufenen Stahlschutzmassnahmen ersetzten (Veröffentlichung der britischen Regierung).

Die Massnahmen sind auf alle Länder inklusive der Schweiz anwendbar, mit Ausnahme der Ukraine. Die Zollfreikontingente werden im Vergleich zu den bestehenden Stahlschutzmassnahmen um 51 % reduziert. Auf Einfuhren ausserhalb der Zollfreikontingente ist ein zusätzlicher Zoll von 50 % zu entrichten. Für die Schweiz besteht ein länderspezifisches Kontingent in der Produktkategorie 26.

Position der Bundesbehörden

Die Schweiz setzt sich weiterhin gegenüber der EU und dem UK dafür ein, dass die Massnahmen die Schweizer Stahlexporte nicht oder möglichst wenig einschränken sowie die Verpflichtungen der bilateralen Freihandelsabkommen und des WTO-Rechts vollumfänglich eingehalten werden.

Kontakt

Staatssekretariat für Wirtschaft SECO
Direktion für Aussenwirtschaft
Aussenwirtschaftliche Fachdienste / Ressort Internationaler Warenverkehr
Holzikofenweg 36
CH - 3003 Bern