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Die Internationale Arbeitsorganisation und die Schweiz

Die Schweiz wird in der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) durch das SECO vertreten. Die 1919 gegründete Internationale Arbeitsorganisation (IAO) vereint 187 Mitgliedstaaten und nimmt im internationalen Genf einen zentralen Platz ein. Sie ist die einzige tripartite Organisation im System der Vereinten Nationen. Regierungen, Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen erarbeiten gemeinsam internationale Normen, legen Strategien fest und entwickeln Programme zur Förderung menschenwürdiger Arbeit, sozialer Gerechtigkeit und der grundlegenden Arbeitsrechte.

Frau Hélène Budliger Artieda, Direktorin des Staatssekretariats für Wirtschaft, während der Plenarsitzung der 113. Internationalen Arbeitskonferenz am 5. Juni 2025 im Palais des Nations in Genf.

Die Rolle der Schweiz

Die Schweiz spielt dabei eine aktive Rolle. Sie hat 62 Übereinkommen ratifiziert, darunter acht grundlegende Übereinkommen zu Vereinigungsfreiheit, Nichtdiskriminierung, Abschaffung der Zwangsarbeit und Kinderarbeit. Das SECO überwacht deren Umsetzung und erstattet der IAO regelmässig Bericht.

Das SECO Ressort DAIN (Internationale Arbeitsfragen) koordiniert die Schweizer Mitwirkung in der IAO und führt das Sekretariat der tripartiten Eidgenössischen Kommission für IAO-Angelegenheiten, die mit der Begleitung der Arbeiten der IAO sowie der Ratifizierung und Umsetzung von IAO-Übereinkommen betraut ist. Zusammen mit den Sozialpartnern hat die Schweizer Regierung ebenfalls eine tripartite Strategie für das Engagement der Schweiz in der IAO zur Förderung der sozialen Gerechtigkeit definiert.

Die grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit

Zehn IAO-Übereinkommen gelten als grundlegend, da sie die grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit konkretisieren: die Vereinigungsfreiheit und die effektive Anerkennung des Rechts zu Kollektivverhandlungen, die Beseitigung aller Formen von Zwangs- oder Pflichtarbeit, die effektive Abschaffung von Kinderarbeit, die Beseitigung von Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf sowie ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld Schutz von Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz. Alle IAO-Mitgliedstaaten verpflichten sich, diese Prinzipien zu achten, zu fördern und umzusetzen, auch ohne die entsprechenden Übereinkommen ratifiziert zu haben.

Diese Verpflichtung ergibt sich aus der Erklärung der IAO über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit, die 1998 verabschiedet und 2022 aktualisiert wurde. Sie soll sicherstellen, dass der wirtschaftliche Fortschritt mit sozialem Fortschritt einhergeht, und dient als internationaler Maßstab für verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln. Diese Grundsätze sind mittlerweile in mehrere globalen Rahmenwerke integriert, darunter die Triparite Erklärung über multinationale Unternehmen, die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte, die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen sowie den Global Compact der Vereinten Nationen.

Das Kontrollsystem der IAO

Die Internationale Arbeitskonferenz verabschiedet internationale Verträge in Form von Übereinkommen und Empfehlungen. Übereinkommen können von den Mitgliedstaaten der IAO ratifiziert werden, wodurch sie verbindlich werden, während Empfehlungen als politische Leitlinien, die nicht ratifiziert werden müssen und nicht verbindlich sind. Ihre Überwachung wird durch ein einzigartiges System gewährleistet, welches Regierungen, Arbeitgeber und Arbeitnehmer zusammenbringt.

Dieses System stützt sich auf drei sich ergänzende Verfahren. Im Rahmen desregulären Mechanismus zur Überwachung der Einhaltung der Normen werden Berichte geprüft, welche Staaten in regelmässigen Abständen über die Umsetzung der von ihnen ratifizierten Übereinkommen vorlegen müssen. Diese Berichte werden von einer unabhängigen Expertenkommission bewertet und anschliessend von einem tripartiten Ausschuss der Internationalen Arbeitskonferenz erörtert. Unabhängig davon, ermöglicht ein Beschwerde- und Klagemechanismus es Arbeitgeber- oder Arbeitnehmerorganisationen darauf hinzuweisen, dass ein Staat ein von ihm ratifiziertes Übereinkommen nicht anwendet. Das formellere Beschwerdeverfahren kann zur Einsetzung einer unabhängigen Untersuchungskommission führen, wenn ein schwerwiegender Verstoss geltend gemacht wird. Schliesslich befasst sich ein spezieller Mechanismus mit Beschwerden im Zusammenhang mit der Vereinigungsfreiheit, selbst wenn der betreffende Staat die entsprechenden Übereinkommen nicht ratifiziert hat. Zusammen fördern diese Mechanismen eine wirksame und schrittweise Einhaltung der internationalen Arbeitsnormen.

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Kontakt

Staatssekretariat für Wirtschaft SECO
Internationale Arbeitsfragen
Holzikofenweg 36
CH - 3003 Bern