Informationen für Unternehmen
Das SECO hat eine Publikation zur Problematik der Korruption im internationalen Geschäftsverkehr veröffentlicht. Darin können sich Unternehmen mit den anwendbaren Bestimmungen des Schweizer Strafrecht vertraut machen. Anhand verschiedener Fallbeispiele werden die Rechtsbegriffe veranschaulicht. Die Publikation hebt die Auswirkungen der Korruption auf das Unternehmen hervor und weist auf Instrumente hin, mit denen korruptem Verhalten vorgebeugt und solches aktiv bekämpft werden kann.
Was ist Korruption und weshalb sollte man sie bekämpfen?
Korruption bezeichnet den Missbrauch anvertrauter Macht zum eigenen Vorteil. Sie schadet Wirtschaft und Gesellschaft, verzerrt den Wettbewerb und untergräbt das Vertrauen in staatliche und private Institutionen. Deshalb ist die Bekämpfung von Korruption ein zentrales Anliegen – national wie international.
Was ist Korruption?
Als Korruption gilt jegliche Verhaltensweise, bei der eine Person einer anderen einen nicht gebührenden Vorteil gewährt oder anbietet, damit diese eine pflichtwidrige oder eine in ihrem Ermessen stehende Handlung vollzieht. Einen solchen Vorteil zu fordern oder anzunehmen gilt per Definition ebenfalls als korruptes Verhalten.
Korruption kann verschiedene Formen annehmen: kleinere Zuwendungen, grosser Geldbeträge, als Geschäftsreisen deklarierte oder auch die Erstellung falscher Rechnungen.
Korruption ist für viele im Ausland tätige Schweizer Unternehmen ein echtes Problem. Für ein Unternehmen hängt manchmal viel davon ab, ob eine bestimmte Ausschreibung gewonnen oder eine Bewilligung erteilt wird oder ein Produkt rechtzeitig vermarktet werden kann. In solchen Situationen kann es vorkommen, dass gewisse Personen Ihnen zu verstehen geben, dass das Räderwerk mit etwas «Schmiere» deutlich schneller laufen würde!
Weshalb Korruption bekämpfen?
Laut den Schätzungen des World Economic Forum (WEF) verursacht Korruption jedes Jahr Kosten von 2600 Milliarden US-Dollar (entspricht 5% des weltweiten BIP).
Korruption verursacht vor allem sehr hohe wirtschaftliche und gesellschaftliche Kosten. Sie verschärft die Ungleichheiten beim Zugang zu staatlichen Leistungen und untergräbt den sozialen Zusammenhalt. Sie verhindert Transparenz und verzerrt den Wettbewerb.
Ein Schweizer Unternehmen, das einen Amtsträger oder eine Privatperson im In- oder Ausland besticht, begeht ein Delikt, das in der Schweiz strafbar ist (Art. 322 Strafgesetzbuches). Natürliche Personen werden mit einer Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe bestraft. Unternehmen können ebenfalls verfolgt und mit einer Geldstrafe von bis zu fünf Millionen Franken bestraft werden.
Eine Verurteilung wegen Korruption führt zu weitere Konsequenzen. Das betreffende Unternehmen kann von staatlichen Dienstleistungsprogrammen oder internationalen Projekten ausgeschlossen werden. Darüber hinaus kann sein Ruf ernsthaft beschädigt werden, wenn Investoren, Partner oder die Öffentlichkeit erfahren, dass Korruption stattgefunden hat. Schliesslich ist ein korruptes Unternehmen der Erpressung durch diejenigen ausgesetzt, die sich dessen bewusst sind.
Wie kann man präventiv gegen Korruption vorgehen?
Je nach Land oder Branche ist die Wahrscheinlichkeit mehr oder weniger gross, dass Sie in einen Korruptionsfall involviert werden. Lassen Sie sich nicht überraschen. Diese Tipps helfen Ihnen, mit den Risiken der Korruption umzugehen.
1. Informieren Sie sich!
Jede Antikorruptionsstrategie beginnt mit Information. Wo und in welchen Formen tritt Korruption auf? Welche Risiken birgt das für Sie? Welche Massnahmen können Sie ergreifen, um dies zu verhindern?
In der Schweiz: Die Internationale Handelskammer (ICC Switzerland) verfügt über eine langjährige Erfahrung in Korruptionsfragen. Transparency International bewertet jährlich das Ausmass der Korruption in fast 180 Ländern. Schliesslich hat der Global Compact der Vereinten Nationen ein Online-Lerninstrument für die Privatwirtschaft eingeführt.
Vor Ort: Lernen Sie das Rechtssystem und die lokalen Gepflogenheiten kennen. Die Mission der Schweizer Vertretungen im Ausland ist es, die Entwicklungen zu verfolgen und Schweizer Unternehmen über die lokalen Gegebenheiten zu informieren.
2. Treffen Sie geeignete Massnahmen!
Die Massnahmen zur Korruptionsbekämpfung können variieren. Es ist wichtig, dass sie an die Grösse und Struktur Ihres Unternehmens sowie an die jeweiligen Länder und Branchen angepasst sind. Eine Antikorruptionsstrategie wird die folgenden Punkte umfassen:
- Organisatorische Massnahmen: Prozesstransparenz, Kompetenzdefinition, Risikominderung.
- Massnahmen im Personalwesen und im Management: Sensibilisierung, besondere Aufmerksamkeit für die am stärksten gefährdeten Mitarbeiter, Kontaktstelle für die Meldung von Unrechtmässigkeiten.
- Kontroll- und Korrekturmassnahmen: Wissenstests, Behebung von Schwachstellen, externe Audits.
3. Verabschieden Sie einen Verhaltenskodex gegen Korruption!
Auf diese Weise werden die Mitarbeiter auf das Phänomen der Korruption und ihre Folgen aufmerksam gemacht, sie haben eine Anleitung, um Korruption rechtzeitig zu erkennen und zu bekämpfen, und Ihre Geschäftspartner, Ihre Kunden und die Öffentlichkeit nehmen Sie als verantwortungsbewusstes und vertrauenswürdiges Unternehmen wahr.
Noch wichtiger als der Verhaltenskodex ist seine Anwendung: Korruption tritt viel seltener in Unternehmen auf, deren Management dieses Problem aktiv angeht und explizit signalisiert, dass Zahlungen oder Geschenke unter dem Deckmantel in keiner Weise geleistet oder toleriert werden.
Was zu tun in einem konkreten Korruptionsfall?
Die gesammelten Informationen und die bereits umgesetzten Präventivmassnahmen ermöglichen es Ihnen, die Situation im konkreten Fall genau zu beurteilen. Suchen Sie bei Bedarf Hilfe.
Schätzen Sie die Situation!
Verabschieden Sie eine Liste von Warnsignalen mit Hinweisen, die den Mitarbeitern helfen, ein Risiko zu identifizieren und zu melden. Zu diesen Indikatoren gehören: gewisse Länder, bestimmte Wirtschaftszweige, Unregelmässigkeiten oder Verzögerungen, undurchsichtige Buchhaltung, ungewöhnliche Ausgaben, ein teurer Lebensstil usw.
Verhängen Sie Disziplinarmassnahmen!
Wird unethisches oder rechtswidriges Verhalten festgestellt, sind die im Verhaltenskodex vorgesehenen Disziplinarstrafen konsequent und verhältnismässig anzuwenden und Mängel zu beheben.
Holt Hilfe!
Dazu gehört insbesondere die Unterstützung durch einen Rechtsanwalt, Ihren Berufsverband oder die zuständige Handelskammer. Im Ausland kann es ratsam sein, sich an die Schweizer Vertretung zu wenden, die die Zweckmässigkeit einer Intervention bei den lokalen Behörden prüft.
Das Bundesamt für Polizei fedpol bietet eine Meldeplattform, über die Einzelpersonen mögliche Fehlverhalten im Zusammenhang mit Bestechung melden können. Die Anonymität der ausschreibenden Person ist gewährleistet.
Seien Sie sich Ihrer Verantwortung bewusst!
Als Unternehmensleiter liegt es in Ihrer Verantwortung, sich aktiv gegen Korruption einzusetzen und die richtigen Entscheidungen zu diesem Zweck zu treffen. Führen Sie Ihre geschäftlichen Aktivitäten im Ausland in Übereinstimmung mit dem Gesetz durch, um negative Auswirkungen zu vermeiden.
Fallbeispiele – Schätzen Sie die Situation ein
An den folgenden fiktiven Fallbeispielen können Sie Ihr Verständnis der Problematik testen und vertiefen. Versuchen Sie, die verschiedenen Situationen einzuschätzen und die Konsequenzen abzuwägen. Auch die Berichterstattung über Korruptionsfälle in den Medien kann Ihnen wertvolle Hinweise auf konkrete Risiken geben.
Ausgangssituation
Ihr Unternehmen möchte seine Präsenz in Land X verstärken. Die Geschäftsleitung hat entschieden, dort eine Tochtergesellschaft zu gründen. Wie Ihre Abklärungen ergeben, ist das entsprechende formelle Verfahren in X ausserordentlich kompliziert und kann sich über mehr als ein Jahr hinziehen.
Mögliche Szenarien
(1) Sie wollen, dass Ihre Tochtergesellschaft in X möglichst bald den Betrieb aufnehmen kann. Anscheinend wurden andere ausländische Unternehmen gegen Zahlung von ungefähr 100 000 US-Dollar an eine bestimmte Regierungsstelle innerhalb weniger Wochen ins Handelsregister aufgenommen, ohne alle gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Sie erteilen Ihrer Projektleitung den Auftrag, dieser Regierungsstelle ein entsprechendes Angebot zu unterbreiten.
(2) Wäre die Rechtslage anders zu beurteilen, wenn der Regierungsstelle nicht Geld, sondern der Familie der verantwortlichen Amtsperson Ferien am Meer oder ihrem Kind eine Ausbildung in der Schweiz angeboten würde?
(3) Wäre die Rechtslage anders zu beurteilen, wenn die Zahlung nicht durch Ihr Unternehmen angeboten, sondern von der Regierungsstelle gefordert würde?
(4) Wäre die Rechtslage anders zu beurteilen, wenn nicht Ihre Projektleitung selbst mit der Regierungsstelle in Kontakt tritt, sondern eine Agentin oder einen Agenten vor Ort beauftragt, gegen 100 000 Dollar dafür «zu sorgen», dass die Zulassung Ihrer Tochtergesellschaft innerhalb weniger Wochen erfolgt?
(5) Wäre die Rechtslage anders zu beurteilen, wenn Sie im Land X vorläufig keine Tochtergesellschaft gründen wollten, im Hinblick auf einen möglichen solchen Bedarf in der Zukunft aber Ihre Vertretung vor Ort anweisen, der Leitung dieser Regierungsstelle jedes Jahr ein teures Geschenk zu machen?
(6) Ihr Unternehmen hat während fast einem Jahr alles Erforderliche unternommen, um die Zulassung der Tochtergesellschaft im Land X auf ordentlichem Weg zu erhalten. Die Beglaubigung der benötigten Dokumente und die Eintragung ins Handelsregister sind nur noch eine – in X allerdings zeitraubende – Formsache. Die zuständige Behörde ist überlastet, und es ist mit einer Wartezeit von mehreren Wochen zu rechnen. Um die Angelegenheit zu beschleunigen, lassen Sie der zuständigen Behörde 2000 US-Dollar zukommen.
(7) Wäre die Rechtslage anders zu beurteilen, wenn die Eintragung ins Handelsregister nur noch eines Stempels bedürfte – was selbst für lokale Verhältnisse überfällig ist − und Sie der zuständigen Amtsperson deshalb 100 US-Dollar zukommen lassen, damit sie dies endlich erledigt?
(8) Ihre Tochtergesellschaft in Land X ist inzwischen eingetragen und operationell. Sie beteiligt sich an der Ausschreibung eines grösseren öffentlichen Beschaffungsauftrags durch die örtlichen Behörden der Hauptstadt. Es wäre für Ihre Tochtergesellschaft ein wichtiger Erfolg, wenn sie bereits nach so kurzer Zeit einen solch wichtigen Auftrag an Land ziehen könnte. Mit der Zahlung von 20 000 US-Dollar an eine hochrangige Person in der Stadtverwaltung versucht sie, den Zuschlagsentscheid zu ihren Gunsten zu beeinflussen. Der Vorgang wird publik. In der Schweizer Konzernzentrale lautet die Antwort auf Medienanfragen, dass für alle Teile Ihres Unternehmens ein Verhaltenskodex gilt, der festhält, dass « jegliche Korruption abgelehnt » wird. Sollte die Tochtergesellschaft in X dennoch bestochen haben, so sei dies ohne Anweisung oder Wissen der Zentrale erfolgt. Dem Schweizer Mutterhaus könne somit nichts vorgeworfen werden. Ist diese Argumentation ausreichend?
(9) Wäre die Rechtslage anders zu beurteilen, wenn Ihre Tochtergesellschaft im Land X nicht eine städtische Amtsperson, sondern die für den Einkauf zuständige Person eines privaten Unternehmens bestochen hätte?
(10) Ihre Tochtergesellschaft im Land X hat sich ganz korrekt an der erwähnten öffentlichen Ausschreibung beteiligt. Ihr Angebot lag gut im Rennen. Trotzdem entschied sich die Stadtregierung für eine weniger gute Offerte eines anderen Unternehmens (aus dem Land Y). Aus Unterlagen, die Ihnen zugespielt wurden, geht hervor, dass das Konkurrenzunternehmen den Zuschlag dank Bestechung erhalten hat. Was können Sie tun?
Weiterführende Informationen
Transparency International hat eine Reihe von Dokumenten und Leitfäden für Unternehmen erstellt, die Sie unten finden.
Inhaltsverzeichnis
Korruption vermeiden – Hinweise für im Ausland tätige Schweizer Unternehmen
Die Broschüre liefert im Ausland tätigen Schweizer Unternehmen Hinweise zur aktiven Vermeidung von Korruption. Vor dem Hintergrund verschärfter gesetzlicher Bestimmungen hat das Thema weiter an Aktualität gewonnen.
Kontakt
Direktion für Aussenwirtschaft
Aussenwirtschaftliche Fachdienste / Internationale Investitionen und Unternehmensnachhaltigkeit
Holzikofenweg 36
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