Inhalt der OECD-Leitsätze
Die OECD-Leitsätze decken unter anderem die Bereiche Menschenrechte, Arbeitsrechte, Umwelt, Korruptionsbekämpfung, Verbraucherinteressen, Transparenz, Technologie, Wettbewerb und Steuern ab.

1. Begriffe und Grundsätze
Die Leitsätze sind rechtlich unverbindliche Standards für verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln. Die in den Leitsätzen behandelten Themen können Gegenstand nationalen Rechts und internationaler Verpflichtungen sein oder aber über die für Unternehmen geltenden gesetzlichen Anforderungen hinausgehen.
2. Allgemeine Grundsätze
Unternehmen sollten sich bemühen, nachteilige Auswirkungen ihrer Geschäftsbeziehungen zu verhindern oder zu minimieren. Die Sorgfaltsprüfung ist der Prozess zur Erfüllung dieser Pflicht. Mit ihm ermitteln, priorisieren und vermeiden bzw. mindern Unternehmen negative Auswirkungen und legen Rechenschaft darüber ab, wie sie damit umgehen.
3. Offenlegung von Informationen
Unternehmen werden immer häufiger aufgefordert, Informationen zur Nachhaltigkeit offenzulegen. Sie sind dazu verpflichtet, Informationen zu allen wesentlichen Angelegenheiten zu veröffentlichen, die die Beurteilung des Unternehmenswerts durch Investierende beeinflussen können. Wichtig ist auch eine glaubwürdige Kommunikation über die Prozesse zur Sorgfaltsprüfung sowie die Auswirkungen der Geschäftstätigkeit, der Produkte und der Dienstleistungen auf die Gesellschaft und Umwelt.
4. Menschenrechte
Unternehmen sollen verhindern, dass sie negative Auswirkungen auf die Menschenrechte verursachen oder dazu beitragen. Sollten dennoch solche Auswirkungen auftreten, sind diese anzugehen. Sind Unternehmen aufgrund einer Geschäftsbeziehung unmittelbar mit negativen Auswirkungen auf die Menschenrechte verbunden, sollen sie diese vermeiden oder mindern.
5. Beschäftigung und Beziehungen zwischen den Sozialpartnern
Unternehmen sollen rechtswidrige Beschäftigungspraktiken und Beziehungen zwischen den Sozialpartnern vermeiden. Sie sollen das Recht der Arbeitnehmehmenden respektieren, Gewerkschaften und Vertretungsorgane ihrer Wahl zu gründen bzw. diesen beizutreten, unter anderem um konstruktive Verhandlungen zu führen. Darüber hinaus sollen sie zur Abschaffung von Kinderarbeit und Zwangsarbeit beitragen, sich vom Grundsatz der Chancengleichheit und Gleichbehandlung leiten lassen und für ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld sorgen.
6. Umwelt
Unternehmen sollen Sorgfaltsprüfungen durchführen, um negative Umweltauswirkungen anzugehen, die durch ihre Geschäftstätigkeit, ihre Produkte und ihre Dienstleistungen verursacht werden. Dazu gehören unter anderem Klimawandel, Biodiversitätsverlust, Bodendegradation und die Belastung von Meeres- und Süsswasserökosystemen, die Vernichtung von Waldbeständen, Luft-, Wasser- und Bodenverschmutzung sowie der unsachgemässe Umgang mit gefährlichen und anderen Abfällen. Unternehmen sollen sicherstellen, dass ihre Treibhausgasemissionen und ihre Auswirkungen auf Kohlenstoffsenken mit den international vereinbarten globalen Temperaturzielen im Einklang stehen. Im Zusammenhang mit ihren Klimaschutzmassnahmen und ihrem Umweltmanagement sollen sie die sozialen Folgen beurteilen und thematisieren.
7. Bekämpfung von Bestechung und sonstigen Korruptionsformen
Negative Auswirkungen in den von den Leitsätzen behandelten Themenbereichen sind häufig auf Korruption zurückzuführen. Unternehmen sollen Massnahmen zur Prävention, Aufdeckung und Bekämpfung von Bestechung und sonstigen Korruptionsformen einführen, unter anderem in ihren Geschäftsbeziehungen.
8. Verbraucherinteressen
Unternehmen sollen faire Marketingpraktiken anwenden und die Qualität und Zuverlässigkeit ihrer Produkte gewährleisten. Sie sollen korrekte, überprüfbare und klare Informationen bereitstellen, damit die Verbraucher*innen fundierte Entscheidungen treffen können. Alle produkt-, umwelt- und gesellschaftsbezogenen Aussagen der Unternehmen sollen nachweisbar sein.
9. Wissenschaft, Technologie und Innovation
Technologie hat tiefgreifende Auswirkungen auf die in den Leitsätzen behandelten Themen, darunter die nachhaltige Entwicklung, die Menschenrechte, die wirtschaftliche Teilhabe, die Qualität der Demokratie, der soziale Zusammenhalt, der Klimawandel, die Wirtschafts- und Arbeitswelt sowie die Marktdynamik. Unternehmen sollen eine Sorgfaltsprüfung durchführen, um negative Auswirkungen bei der Entwicklung, Lizenzierung, dem Verkauf, dem Handel sowie der Nutzung von Wissenschaft, Technologie und Innovation zu vermeiden oder diese allenfalls anzugehen.
10. Wettbewerb
Unternehmen sollen ihre Geschäftstätigkeit unter Beachtung aller geltenden wettbewerbsrechtlichen Gesetze und Regulierungen ausüben. Dabei sollen sie die Bestimmungen aller Staaten berücksichtigen, in denen ihre Geschäftstätigkeit wettbewerbshemmende Auswirkungen haben kann. Sie sollen keine wettbewerbswidrigen Absprachen treffen, die das gute Funktionieren nationaler und internationaler Märkte beeinträchtigen.
11. Besteuerung
Es ist wichtig, dass die Unternehmen durch die pünktliche Entrichtung ihrer Steuerschuld einen Beitrag zu den öffentlichen Finanzen ihrer Gastländer leisten. Steuertransparenz unterstützt die Integrität des Steuersystems eines Landes und ist für Unternehmen ein wichtiges Mittel, um sicherzustellen und nachzuweisen, dass sie sich an Wortlaut und Geist der steuerrechtlichen Bestimmungen halten. Die Führungsgremien der Unternehmen sollen Risikomanagementstrategien im Steuerbereich einführen, um sicherzustellen, dass die entsprechenden Finanz-, Aufsichts- und Reputationsrisiken umfassend ermittelt und bewertet werden.
Inhaltsverzeichnis
Kontakt
Direktion für Aussenwirtschaft
Aussenwirtschaftliche Fachdienste / Internationale Investitionen und Unternehmensnachhaltigkeit
Holzikofenweg 36
CH - 3003 Bern