Internationale Beurteilungsmassstäbe
Europäische Arbeitsplatzgrenzwerte OEL (BOELV, IOELV):
Die EU legt Arbeitsplatzgrenzwerte und biologische Grenzwerte (BGW) für ihre Mitgliedstaaten fest.
- BOELV (Binding Occupational Exposure Limit Values): auf EU-Ebene festgelegte Werte, für welche die Mitgliedstaaten mindestens einen entsprechenden nationalen Arbeitsplatzgrenzwert festlegen müssen, der sich auf den BOELV stützt, diesen aber nicht überschreitet. Die BOELV berücksichtigen sozioökonomische Überlegungen.
- IOELV (Indicative Occupational Exposure Limit Values): gesundheitsbasierte, nicht verbindliche Werte, die aus den neuesten verfügbaren wissenschaftlichen Daten abgeleitet werden und die Verfügbarkeit zuverlässiger Messverfahren berücksichtigen. Sie gelten als Orientierungswert für Mitgliedstaaten.
- Diese und andere internationale Beurteilungsmassstäbe werden von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung zur Übersicht über die Richtlinien in Listen publiziert:
- BOELV: Binding occupational exposure limit values (OELs) of the European Commission
- Nationale Werte anderer 24 Staaten: https://limitvalue.ifa.dguv.de
Relevanz für die Schweiz
Die Schweiz ist nicht EU-Mitglied, die Schweizer Regierung ist somit nicht verpflichtet, die BOELV in nationales Recht zu überführen. Die Schweizer Arbeitsplatzgrenzwerte (MAK- und BAT-Werte) werden von der Suva festgelegt, gestützt auf die Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV). Die europäischen Grenzwerte dienen als wichtige internationale Referenz; die Suva orientiert sich bei der Festlegung der nationalen Werte auch an den Bewertungen der EU und anderer internationaler Gremien. Zudem können IOELV im Schweizer Recht eine Pflicht zur Erstellung eines Sicherheitsdatenblatts auslösen.
Spezialfälle
Bei zugelassenen Biozidprodukten, Pflanzenschutzmitteln oder bewilligten Anwendungen sonst verbotener Stoffe gelten die im Zulassungsverfahren festgelegten Beurteilungswerte.
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