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Interreg

Interreg und die weiteren Instrumente der Europäischen territorialen Zusammenarbeit (ETZ) bilden den grenzübergreifenden Teil der EU-Regionalpolitik. Sie hat zum Ziel, die wirtschaftliche, soziale und ökologische Weiterentwicklung der EU und ihrer Nachbarländer auch über die Grenzen hinweg voranzutreiben. Die Schweiz beteiligt sich seit 1990 an der ETZ, seit 2008 unterstützen Bund und Kantone die Schweizer Teilnahme im Rahmen der NRP.

Grenzübergang in Weil am Rhein

Was ist Interreg?

Ziel von Interreg ist es, über grenzübergreifende Projekte den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt in der EU und deren Nachbarländern zu stärken. Gleichzeitig soll eine ausgewogene räumliche Entwicklung ermöglicht werden. Interreg unterstützt dazu Projekte, welche die grenzüberschreitende, transnationale und interregionale Zusammenarbeit fördern.

Die EU, die Nachbarländer, die Kantone, der Bund und Private finanzieren die Zusammenarbeit in zahlreichen Bereichen. Die Schweizer Finanzierung ist Teil der Neuen Regionalpolitik. Deshalb fokussiert Interreg in der Schweiz auf die regionalwirtschaftliche Entwicklung.

In bisher fünf Förderperioden wurde mit Interreg europaweit die grenzübergreifende Zusammenarbeit mit Tausenden von Projekten gestärkt. 2021–2027 läuft die sechste Programmperiode (Interreg VI).

Interreg A: Grenzüberschreitende Programme

Mit Interreg A fördert die EU – und im Rahmen der NRP der Bund und die Kantone – die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Regionen, die verschiedenen Ländern angehören, aber eine gemeinsame Grenze haben.

Ziel von Interreg A ist es, grenzüberschreitende Potenziale auszuschöpfen und grenzbedingte Hemmnisse abzubauen, welche die integrierte Entwicklung grenzüberschreitender Regionen zu wirtschaftlich starken und sozial wie ökologisch nachhaltigen Gebieten erschweren. In der laufenden Programmperiode 2021–2027 beteiligt sich die Schweiz an vier Interreg-A-Programmen: Alpenrhein–Bodensee–Hochrhein, Frankreich–Schweiz, Italien–Schweiz und Oberrhein.

Interreg B: Transnationale Programme

Mit Interreg B fördern die EU und im Rahmen der NRP der Bund die transnationale Zusammenarbeit von Regionen in zusammenhängenden grösseren Gebieten. Diese erstrecken sich über mehrere Länder und Regionen, welche aufgrund ihrer geografischen und wirtschaftlichen Voraussetzungen vor ähnliche Herausforderungen gestellt sind. Die Schweiz beteiligt sich an den transnationalen Programmen Alpenraum und Nordwesteuropa.

Die Zusammenarbeit zwischen nationalen, regionalen und lokalen Behörden hat zum Ziel, die räumliche Integration grossräumiger europäischer Regionen zu stärken. Um finanzielle Unterstützung zu erhalten, müssen Projekte einen Bezug zu den Schwerpunkten des jeweiligen Programms aufweisen.

An Interreg-B-Programmen können sich Institutionen aller Art beteiligen: Gemeinden, kantonale oder eidgenössische Ämter, Forschungsinstitute (u.a. Universitäten, Hochschulen), Verbände usw. In der Schweiz läuft die Kofinanzierung über ein eigenes nationales Budget im Rahmen der NRP. Dieses wird vom Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) verwaltet.

Interreg C: Interregionale Programme

Interreg C steht für die Zusammenarbeit zwischen nicht benachbarten Regionen aus ganz Europa. Die Programme sollen Wissen zu verschiedenen Themenbereichen vernetzen. Die Schweiz nimmt an allen vier Programmen teil.

EUSALP – Makroregionale Strategie für den Alpenraum

Makroregionale Strategien stellen eine wichtige Innovation im Bereich der europäischen territorialen Zusammenarbeit und des territorialen Zusammenhalts dar. Die Schweiz beteiligt sich seit Beginn an den Arbeiten der Makroregionalen Strategie für den Alpenraum, sowohl auf Kantonsseite (Federführung durch die Konferenz der Kantonsregierungen, KdK) als auch auf Bundesseite (Federführung ARE). Weitere Informationen zur EUSALP finden Sie auf der Internetseite von regiosuisse und auf der offiziellen Internetseite der EUSALP.

Schweizer Teilnahme an Interreg

Seit 2008 fördern Bund und Kantone im Rahmen der Neuen Regionalpolitik (NRP) die Schweizer Beteiligung an Interreg. Bei der Umsetzung von Interreg-A-Projekten wird den hier federführenden Kantonen Freiraum gelassen. Jedoch müssen die Bundesgelder für Projekte eingesetzt werden, die mit den regionalpolitischen Zielen der NRP vereinbar sind. Den Kantonen steht es frei, sich sowohl innerhalb als auch ausserhalb der NRP an Interreg zu beteiligen. Folglich können sie sich mit eigenen Mitteln auch an Projekten beteiligen, die keine Unterstützung des Bundes erhalten. Schliesslich können sich Schweizer Interessentinnen und Interessenten aus eigener Initiative bei Projekten engagieren, die nur kantonale oder gar keine öffentlichen Gelder erhalten. Für die Teilnahme an der aktuellen Programmperiode Interreg VI (2021-2027) stellt der Bund im Rahmen der NRP insgesamt rund 56 Millionen Franken zur Verfügung. Die Kantone steuern mindestens äquivalente Beiträge bei.

Weiterführende Informationen

Zusätzliche Informationen und Kontakte auf der Website von regiosuisse:

Publikationen

2. November 2020

Broschüre 30 Jahre Interreg

Broschüre zum 30-Jahre-Jubiläum von Interreg

PDF824.54 kB

22. Juni 2022

Broschüre Interreg-VI-Periode (2021-2027)

Grenzübergreifende Zusammenarbeit in Europa: Interreg, ESPON, Urbact – Kooperation mit Mehrwert

PDF1.34 MB

Kontakt

Staatssekretariat für Wirtschaft SECO
Direktion für Standortförderung
Regional- und Raumordnungspolitik
Holzikofenweg 36
CH - 3003 Bern