Jugendarbeitsschutz
Der Jugendarbeitsschutz in der Schweiz sichert die Gesundheit und Entwicklung junger Beschäftigter. Ob Arbeitszeiten, Nachtruhe oder der Umgang mit Gefahren: Gesetzliche Vorgaben wie das Arbeitsgesetz regeln klar, was zulässig ist. Hier finden Jugendliche, Arbeitgebende, Eltern und Fachpersonen alle wichtigen Infos, Schutzmassnahmen und Leitfäden für einen sicheren Berufsalltag.

Jugendarbeitsschutz für Jugendliche
Der Jugendarbeitsschutz ist in der Schweiz streng geregelt, um die physische und psychische Gesundheit von jungen Menschen zu schützen. Die gesetzlichen Grundlagen bilden das Arbeitsgesetz (ArG), die Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1) und die Jugendarbeitsschutzverordnung (ArGV 5). Präzisierungen werden in zwei Departements-Verordnungen aufgeführt: gefährliche Arbeiten für Jugendliche und Ausnahmen vom Verbot von Nacht- und Sonntagsarbeit während der beruflichen Grundbildung.
Als Jugendliche gelten Arbeitnehmende bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.
Diese Seite gibt einen groben Überblick über die bestehenden Schutzmassnahmen. Umfangreiche Informationen sind zu finden in der Broschüre.
Unter 13 Jahren besteht ein generelles Arbeitsverbot mit wenigen Ausnahmen:
Ab 13 Jahren sind nur leichte Arbeiten erlaubt, an Schultagen max. 3 Stunden pro Tag, insgesamt pro Woche: max. 9 Stunden. Während der Schulferien gelten andere Regeln. Für Bewilligungen und Auskünfte über Ausnahmen ist das kantonale Arbeitsinspektorat zuständig.
Jugendarbeitsschutz für Arbeitgebende, Lehrpersonen, Erziehungsberechtigte und Eltern
Grundsätzlich ist die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber in der Pflicht, Jugendliche bei der Arbeit vor Risiken und Überanstrengung zu schützen. Deswegen hat der/die Arbeitgeber/-in auf die Gesundheit der Jugendlichen Rücksicht zu nehmen und darauf zu achten, dass die Jugendlichen nicht überanstrengt werden. Dabei hat er zu berücksichtigen, dass Jugendliche noch wenig Erfahrung haben, ihr Bewusstsein für Gefahren noch nicht vollständig ausgebildet ist und sie weniger leistungsfähig sind als Erwachsene.
Arbeitgebende müssen dafür sorgen, dass die Jugendlichen in ihrem Betrieb in Bezug auf Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz von einer erwachsenen qualifizierten Person ausreichend und angemessen informiert und angeleitet werden. Sie müssen den Jugendlichen entsprechende Vorschriften und Empfehlungen nach Eintritt in den Betrieb abgeben und erklären. Zudem müssen sie die Eltern der Jugendlichen über die Arbeitsbedingungen, über mögliche Gefahren und die zu treffenden Schutzmassnahmen informieren.
Erleidet eine jugendliche Arbeitnehmerin oder ein jugendlicher Arbeitnehmer einen Unfall, erkrankt sie oder er akut oder ist sie oder er gesundheitlich oder sittlich gefährdet, so muss der/die Arbeitgeber/-in die Eltern bzw. den Vormund benachrichtigen.
Informationen für medizinische Fachpersonen
Jugendliche befinden sich in einer körperlichen Entwicklung vom Kind zum Erwachsenen. Diese Entwicklung beeinflusst den Körper und die Psyche und hat einen starken Einfluss auf die Sozialisierung.
Die Folgen von in den Jugendjahren verursachten Entwicklungs- und Gesundheitsschäden bleiben oft lebenslang erhalten und können neben der Lebensqualität auch die berufliche Leistungskapazität einschränken. Bekannte Ursachen solcher negativen Langzeiteffekte dürfen deswegen Jugendliche nicht gefährden.
Deshalb brauchen Jugendliche einen besonderen Schutz: Um Jugendliche altersgerecht zu schützen, müssen sie für gefährliche Arbeiten theoretisch geschult, praktisch angeleitet und vor Ort überwacht werden.
Weiterführende Informationen
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Arbeitsbedingungen
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