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Kantonale Arbeitsinspektorate

Der Vollzug des Arbeitsgesetzes (ArG) in allen Betrieben – mit Ausnahme der Bundesbetriebe – ist Aufgabe der kantonalen Arbeitsinspektorate. In einem Teil der Betriebe sind sie auch für die Durchsetzung der Vorschriften über die Verhütung von Berufsunfällen zuständig, die sich aus dem Unfallversicherungsgesetz (UVG) ergeben.

Ein kantonaler Arbeitsinspektor führt in einer Produktionshalle eine Betriebsinspektion durch. Gemeinsam mit einer verantwortlichen Führungsperson des Betriebs überprüft und bespricht er die auf einem Tablet dokumentierten Feststellungen sowie offene Punkte zu Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und betrieblichen Abläufen.

Zu ihren Aufgaben gehören:

  • Kontrollen in den Betrieben über die Einhaltung der Vorschriften der Gesetze und ihrer Verordnungen
  • Beratung der Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden, der Bauherrschaften, der Planerinnen und Planer sowie anderer Personen, die mit Aufgaben im Zusammenhang mit der Einhaltung des ArG und des UVG betraut sind
  • Information der Arbeitgebenden, der Arbeitnehmenden, der Arbeitnehmerorganisationen sowie weiterer Fachorganisationen und anderer interessierter Stellen über aktuelle Fragen und Entwicklungen im Bereich des Arbeitnehmerschutzes

Weitere Informationen sind auf der Website des Interkantonalen Verbands für Arbeitnehmerschutz (IVA) verfügbar.

Kontakt

Staatssekretariat für Wirtschaft SECO
Direktion für Arbeit
Arbeitsbedingungen
Holzikofenweg 36
CH - 3003 Bern