Kinderarbeit, Zwangsarbeit und Menschenhandel
Die Schweiz ergreift Massnahmen gegen Kinderarbeit, Zwangsarbeit und Menschenhandel.

Bekämpfung der Kinderarbeit
Die Schweiz setzt sich auf internationaler Ebene aktiv für die Bekämpfung der Kinderarbeit ein. Sie hat 1997 das UNO-Übereinkommen über die Rechte des Kindes sowie im Jahr 1999 bzw. 2000 die Übereinkommen Nr. 138 und 182 der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) ratifiziert, die als internationale Kernnormen gegen Kinderarbeit gelten. DAIN vertritt die Schweiz an internationalen Konferenzen zur Beseitigung der Kinderarbeit. Dieses Engagement ermöglicht es, die internationale Zusammenarbeit in diesem Bereich zu verstärken, mit dem Ziel, den Kampf gegen Kinderarbeit zu beschleunigen.
Bekämpfung von Zwangsarbeit und Menschenhandel
Die Schweiz hat das Übereinkommen Nr. 29 über Zwangsarbeit von 1930, das Übereinkommen Nr. 105 über die Abschaffung der Zwangsarbeit von 1957 sowie das Zusatzprotokoll von 2014 zum Übereinkommen Nr. 29 ratifiziert. Dieses Protokoll verlangt unter anderem, dass die Massnahmen zur Bekämpfung der Zwangsarbeit auch ein spezifisches Vorgehen gegen den Menschenhandel zum Zweck der Arbeitsausbeutung umfassen.
Menschenhandel zum Zweck der Arbeitsausbeutung ist in der Schweiz strafrechtlich verboten. Diese Art des Menschenhandels besteht darin, Personen anzuwerben oder mit Menschen zu handeln, um sie für bestimmte Arbeiten auszubeuten.
Die Direktion für Arbeit des SECO hat eine Broschüre mit praktischen Hinweisen und Tools veröffentlicht, darunter eine Liste mit Indikatoren zur Erkennung von potenziellen Opfern. Sie erklärt den Arbeitsinspektorinnen und -inspektoren sowie den Inspektorinnen und Inspektoren der Arbeitsmarktaufsicht die einzelnen Schritte, die bei einem Verdacht auf Menschenhandel nötig sind, und verweist auf die juristischen Grundlagen für eine Anzeige bei den zuständigen Behörden. Ausserdem enthält die Broschüre eine Liste der Melde- und Hilfestellen für die Opfer.
Das SECO organisiert kantonale und regionale Informationsveranstaltungen für die Arbeitsinspektorate und weitere betroffene Akteure, insbesondere die Sozialpartner.
Beitritt der Schweiz zur Allianz 8.7
Die Allianz 8.7 ist eine weltweite Partnerschaft, die sich für die Umsetzung des Nachhaltigkeitsziels 8.7 der Agenda 2030 der Vereinten Nationen einsetzt. Ziel 8.7 lautet: «Sofortige und wirksame Massnahmen ergreifen, um Zwangsarbeit abzuschaffen, moderne Sklaverei und Menschenhandel zu beenden und das Verbot und die Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit, einschliesslich der Einziehung und des Einsatzes von Kindersoldaten, sicherzustellen und bis 2025 jeder Form von Kinderarbeit ein Ende zu setzen.» Die 2016 lancierte Plattform Allianz 8.7 will den Wissensstand verbessern und die Kooperation verstärken. Die Schweiz ist der Allianz 8.7 am 1. April 2021 als Partnerland beigetreten.
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