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Kontrolle der Chemikalienprodukte

Gemäss Chemikalienrecht sind Hersteller/-innen und Importierende für das korrekte Inverkehrbringen ihrer Produkte verantwortlich (Prinzip der Selbstkontrolle). Die Vollzugskompetenzen sind zwischen Bund und Kantonen aufgeteilt.

Eine Chemielaborantin im Labor.

Kontrolle der chemischen Produkte

Die Bundesbehörden überprüfen die Einhaltung der Selbstkontrolle (Einstufung, Sicherheitsdatenblätter) und führen das Produktregister; sie können Firmen direkt auffordern, fehlende oder fehlerhafte Meldungen zu korrigieren. Die Kantone kontrollieren vor Ort den Handel und prüfen die Erfüllung von Melde-, Anmelde- und Zulassungspflichten sowie die Kennzeichnung.

Koordinierte Überprüfung der Selbstkontrolle durch den Bund

Der Bund koordiniert sich intern bei seiner Überprüfung – jede Bundesstelle überprüft gemäss Chemikaliengesetz ihr Schutzziel. Das SECO kann als Teil des Bundesvollzugs stichprobenartig überprüfen, ob die Selbstkontroll-Pflichten durch die Hersteller/-innen korrekt wahrgenommen wurden. Schwerpunkte des SECO bilden dabei die Sicherheitsdatenblätter und die darin aufgeführten Punkte zum Arbeitnehmerschutz.

Koordinierte Kontrolle des Marktes durch die Kantone

Die kantonalen Vollzugsbehörden kontrollieren anhand von Stichproben chemische Produkte, die sich auf dem Markt befinden. Dabei prüfen sie insbesondere die Kennzeichnung und Verpackung, die Erfüllung von Melde- und Anmeldepflichten sowie die Einhaltung der Vorschriften zu Sicherheitsdatenblättern und Werbung.

Zur Koordination treffen sich Vertreter/-innen von Bund und Kantonen regelmässig, um gemeinsame Schwerpunkte für Kontrollkampagnen zu festzulegen.

Mehr Informationen zur Selbst- und zur Marktkontrolle finden Sie auf der Website der Anmeldestelle Chemikalien.

Weiterführende Informationen

Kontakt

Staatssekretariat für Wirtschaft SECO
Direktion für Arbeit
Arbeitsbedingungen
Holzikofenweg 36
CH - 3003 Bern