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Landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte

Die Zölle, die bei der Einfuhr von landwirtschaftlichen Verarbeitungsprodukten in die Schweiz erhoben werden, sollen den Preisnachteil der heimischen Nahrungsmittelindustrie ausgleichen. Dieser Preisausgleichsmechanismus ist im Bundesgesetz über die Einfuhr von Erzeugnissen aus Landwirtschaftsprodukten (SR 632.111.72) vorgesehen.

Preisausgleich bei der Einfuhr landwirtschaftlicher Verarbeitungsprodukte

Das Bundesgesetz über die Einfuhr von Erzeugnissen aus Landwirtschaftsprodukten (SR 632.111.72) hat zum Ziel, den Rohstoffpreisnachteil der schweizerischen Nahrungsmittelindustrie im Vergleich zu importierten landwirtschaftlichen Verarbeitungsprodukten (z.B. Schokolade, Biskuits, Kindernährmittel) auszugleichen. Bei der Einfuhr werden hierzu Einfuhrzölle (Industrieschutzelemente und bewegliche Teilbeträge) erhoben. Die beweglichen Teilbeträge reflektieren die Preisdifferenzen der landwirtschaftlichen Grundstoffe zwischen den inländischen und ausländischen Märkten und erhöhen dadurch die in den importierten Verarbeitungsprodukten enthaltenen Grundstoffe auf das inländische Preisniveau. Die Zolltarifbildung für landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte erfolgt dabei auf rechnerische Art, wobei die Referenzpreise für Grundstoffe den Ausgangspunkt bilden. Die Ausfuhrbeiträge gemäss dem alten Schoggigesetz (Bundesgesetz über die Ein- und Ausfuhr von Erzeugnissen aus Landwirtschaftsprodukten) wurden per 1. Januar 2019 aufgehoben.

Mit dem Bundesgesetz über die Einfuhr von Erzeugnissen aus Landwirtschaftsprodukten werden auch die vertraglichen Bestimmungen des Protokolls Nr. 2 des Freihandelsabkommens Schweiz-EU (SR 0.632.401.2) umgesetzt, das den Preisausgleichsmechanismus im Handel mit der EU regelt. Das Protokoll Nr. 2, das im Rahmen der bilateralen Abkommen II revidiert wurde, berücksichtigt den Unterschied zwischen den schweizerischen Preisen und den tieferen Grundstoffpreisen in der EU (Nettopreisausgleich) und nicht den Unterschied zwischen den schweizerischen Preisen und den noch tieferen Preisen des Weltmarktes.

Weiterführende Informationen

Medienmitteilungen

"Schoggigesetz": Aufhebung der Ausfuhrbeiträge per 1. Januar 2019

21.09.2018

Kontakt

Staatssekretariat für Wirtschaft SECO
Direktion für Aussenwirtschaft
Aussenwirtschaftliche Fachdienste / Ressort Internationaler Warenverkehr
Holzikofenweg 36
CH - 3003 Bern