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Licht und Beleuchtung

Das Licht beeinflusst nicht nur das Sehen selbst, sondern auch die Aktivität (Tätigkeitsdrang, Betriebsamkeit, Unternehmungsgeist), physiologische Vorgänge (Stoffwechsel, Kreislauf, Hormonhaushalt) und die Psyche.

Szene aus einen Open Space Büro.

Damit übt das Licht einen wichtigen Einfluss auf das Wohlbefinden und die Motivation des Menschen aus. Deshalb sollte nicht nur der Arbeitsplatz im engeren Sinn, sondern dessen gesamte Umgebung beleuchtet sein. Arbeitsplätze sind grundsätzlich in natürlich beleuchteten Räumen einzurichten. Räume ohne natürliche Beleuchtung dürfen nur dann als Arbeitsräume benützt werden, wenn durch besondere bauliche oder organisatorische Massnahmen sichergestellt ist, dass den Anforderungen des Gesundheitsschutzes Genüge getan ist. Von ständigen Arbeitsplätzen aus muss die Sicht ins Freie vorhanden sein.

Die Wegleitung zu den Verordnungen 3 und 4 zum Arbeitsgesetz enthält nähere Angaben dazu.

Weiterführende Informationen

Publikationen

31. Mai 2024

Grossraumbüros - So schützen Sie die Gesundheit der Mitarbeitenden

Grossraumbüros sind weit verbreitet und bieten aufgrund ihrerflexiblen Nutzungsmöglichkeiten eine Reihe von Vorteilen gegenüberherkömmlichen Bürokonzepten.

PDF2.64 MB

6. Juli 2021

Arbeit und Gesundheit - Licht, Beleuchtung, Raumklima, Raumluftqualität

Tageslicht ist für das Wohlbefinden wichtig. Ein ständiger Arbeitsplatzmuss grundsätzlich über Sicht ins Freie verfügen.

PDF1.51 MB

Relevante Themen

Infrastruktur Arbeitsplätze

Allgemeine Informationen

Sowohl die Arbeitsräume als auch die Umgebung des Arbeitsplatzes beeinflussen das Befinden und das Leistungsvermögen des Menschen.

Arbeiten im Sommer - bei Sonne und Hitze - Büroarbeiten

Klima (Behaglichkeit, Hitze, Wärmestrahlung, Kälte, UV)

Die Arbeitnehmenden sind vor übermässiger Hitze und Sonneneinwirkung zu schützen.

Modernes Hochhaus mit Glasfassade, mit grünen Baumzweigen im Vordergrund

Gesetzliche Grundlagen

Anforderungen an den Gesundheitsschutz in Bezug auf die Arbeitsumgebung

Kontakt

Staatssekretariat für Wirtschaft SECO
Direktion für Arbeit
Arbeitsbedingungen
Holzikofenweg 36
CH - 3003 Bern