Licht und Beleuchtung
Das Licht beeinflusst nicht nur das Sehen selbst, sondern auch die Aktivität (Tätigkeitsdrang, Betriebsamkeit, Unternehmungsgeist), physiologische Vorgänge (Stoffwechsel, Kreislauf, Hormonhaushalt) und die Psyche.

Damit übt das Licht einen wichtigen Einfluss auf das Wohlbefinden und die Motivation des Menschen aus. Deshalb sollte nicht nur der Arbeitsplatz im engeren Sinn, sondern dessen gesamte Umgebung beleuchtet sein. Arbeitsplätze sind grundsätzlich in natürlich beleuchteten Räumen einzurichten. Räume ohne natürliche Beleuchtung dürfen nur dann als Arbeitsräume benützt werden, wenn durch besondere bauliche oder organisatorische Massnahmen sichergestellt ist, dass den Anforderungen des Gesundheitsschutzes Genüge getan ist. Von ständigen Arbeitsplätzen aus muss die Sicht ins Freie vorhanden sein.
Die Wegleitung zu den Verordnungen 3 und 4 zum Arbeitsgesetz enthält nähere Angaben dazu.
Weiterführende Informationen
Publikationen
Grossraumbüros - So schützen Sie die Gesundheit der Mitarbeitenden
Grossraumbüros sind weit verbreitet und bieten aufgrund ihrerflexiblen Nutzungsmöglichkeiten eine Reihe von Vorteilen gegenüberherkömmlichen Bürokonzepten.
Arbeit und Gesundheit - Licht, Beleuchtung, Raumklima, Raumluftqualität
Tageslicht ist für das Wohlbefinden wichtig. Ein ständiger Arbeitsplatzmuss grundsätzlich über Sicht ins Freie verfügen.
Relevante Themen

Allgemeine Informationen
Sowohl die Arbeitsräume als auch die Umgebung des Arbeitsplatzes beeinflussen das Befinden und das Leistungsvermögen des Menschen.

Klima (Behaglichkeit, Hitze, Wärmestrahlung, Kälte, UV)
Die Arbeitnehmenden sind vor übermässiger Hitze und Sonneneinwirkung zu schützen.

Gesetzliche Grundlagen
Anforderungen an den Gesundheitsschutz in Bezug auf die Arbeitsumgebung
Kontakt
Direktion für Arbeit
Arbeitsbedingungen
Holzikofenweg 36
CH - 3003 Bern