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Liste der ISA

Die Schweiz verfügt über ein weitreichendes Netz bilateraler Investitionsschutzabkommen (ISA). Die nachfolgende Übersicht informiert über die einzelnen Abkommen, deren Status sowie wichtige Angaben zu Unterzeichnung, Inkrafttreten und allfälligen Besonderheiten.

Weltkarte mit einer Übersicht über die von der Schweiz abgeschlossenen Investitionsschutzabkommen

Bemerkungen

  • Abkommen enthält auch Bestimmungen über Handel und Zusammenarbeit.
  • Der Freundschafts- und Handelsvertrag enthält eine Bestimmung über Investitionen.
  • Handels- und Investitionsschutzabkommen.
  • Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten (darunter die Schweiz) und Singapur, welches ein Kapitel über Investitionen enthält.
  • Abkommen über Investitionen zwischen der Schweiz, Island, Liechtenstein und Korea. Dieses Abkommen bildet Bestandteil der Instrumente zur Schaffung einer Freihandelszone zwischen den EFTA-Staaten und Korea.
  • Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und Japan, welches ein Kapitel über Investitionen enthält.
  • Ausser Kraft seit 1. November 2014
  • Ausser Kraft seit 6. April 2017
  • Ausser Kraft seit 11. September 2018
  • Ausser Kraft seit 17. Mai 2019 Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten (darunter die Schweiz) und der Ukraine, welches ein Kapitel über Investitionen enthält.
  • Ausser Kraft seit 9. August 2025

Durchsetzungsmechanismen der Verpflichtungen der ISA im Allgemeinen

Zur Durchsetzung eines ISA sind zwei Streitschlichtungsmechanismen vorgesehen: Der Investor-Staat Streitschlichtungsmechanismus für konkrete Investitionsstreitigkeiten zwischen einem Investor und dem Gaststaat seiner Investition und der Staat-Staat Streitschlichtungsmechanismus für Meinungsverschiedenheiten bezüglich Auslegung oder Anwendung des ISA.

Beide Mechanismen sehen als erste Etappe eine obligatorische Konsultationsfrist von sechs bis zwölf Monaten vor, während der eine einvernehmliche Lösung gesucht werden muss. In aller Regel lassen sich bei konkreten Investitionsstreitigkeiten bereits in diesem Stadium - mit oder ohne Unterstützung des Heimatstaates - einvernehmliche Lösungen finden. Für den Fall, dass keine Einigung erzielt werden kann, sehen beide Mechanismen das Recht zur Unterbreitung der Streitigkeit vor einem unabhängigen, internationalen Schiedsgericht vor. Die Einführung des Investor-Staat Streitschlichtungsmechanismus in Schweizer ISA (systematisch seit 1990) bezweckt die Entpolitisierung von Investitionsstreitigkeiten. Deshalb ist der Staat-Staat Mechanismus in der Regel nur subsidiär anwendbar. In der internationalen Praxis spielt das Staat-Staat Verfahren eine sehr beschränkte Rolle.

Kontakt

Staatssekretariat für Wirtschaft SECO
Direktion für Aussenwirtschaft
Aussenwirtschaftliche Fachdienste / Internationale Investitionen und Unternehmensnachhaltigkeit
Holzikofenweg 36
CH - 3003 Bern