MAK- und BAT-Werte: Beurteilungsmassstäbe gemäss Verordnung über die Unfallverhütung (VUV)
Diese Seite enthält lediglich eine Zusammenfassung zum Thema – ausführliche Beschreibungen sind hier zu finden: «Grenzwerte am Arbeitsplatz».
Maximaler Arbeitsplatzkonzentrationswert (MAK-Wert):
Dieser Wert definiert gemäss Suva die höchst zulässige Durchschnittskonzentration eines gas-, dampf-, oder staubförmigen Arbeitsstoffes in der Luft, die nach derzeitiger Kenntnis in der Regel bei Einwirkung während einer Arbeitszeit von 8 Stunden täglich und bis 42 Stunden pro Woche auch über längere Perioden bei der ganz stark überwiegenden Zahl der gesunden, am Arbeitsplatz Beschäftigten die Gesundheit nicht gefährdet. Zusätzlich kann eine Kurzzeitgrenzwert (KZGW) definiert werden. Der KZGW ist jener Wert, welcher auch kurzfristig nicht überschritten werden darf. Messtechnisch gesehen bedeutet dies, dass der Mittelwert einer 15-minütigen Messung nicht über dem Kurzzeitgrenzwert liegen darf.
Biologischer Arbeitsstofftoleranzwert (BAT-Wert):
Dieser Wert beschreibt gemäss Suva die Konzentration eines Arbeitsstoffs, seiner Metaboliten oder eines Beanspruchungsparameters im Blut oder Urin, bei dem im Allgemeinen die Gesundheit eines Beschäftigten, auch bei wiederholter und langfristiger Exposition nicht beeinträchtigt wird. Bei der biologischen Überwachung wird die Exposition von Beschäftigten gegenüber Stoffen beurteilt, indem diese direkt oder über ihre Metaboliten im biologischen Material nachgewiesen werden (z. B. Blut- oder Urinmessungen). Gegebenenfalls wird auch ein biologischer Indikator bestimmt, der eine Reaktion des Organismus auf den Stoff anzeigt (Beanspruchungsparameter).
MAK- und BAT-Wert Liste
Die Suva publiziert und aktualisiert jährlich die Grenzwerte für Luftschadstoffe (MAK) und Biomonitoring (BAT):
Rechtliche Grundlagen
Die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (Suva) erlässt MAK- und BAT-Werte zur Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten. Der Erlass erfolgt im Einvernehmen mit der Grenzwertkommission der Suissepro (Art. 50 VUV). Im Gegensatz zu den DNEL-Werten können bei der Festlegung der MAK und BAT-Werte auch sozioökonomische und Machbarkeits-Überlegungen miteinbezogen werden. Deshalb werden die betroffenen Kreise vorgängig konsultiert.
Vollzug
Die Suva ist im Vollzug des UVG die wichtigste Institution für arbeitsmedizinisches Biomonitoring in der Schweiz. Sie unterstellt Arbeitnehmende bei Exposition gegenüber bestimmten Substanzen der arbeitsmedizinischen Vorsorge und führt regelmässige Biomonitoring-Untersuchungen durch.
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